Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 44-76/20
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-13 📅
Datum des Beginns: 2020-07-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 031-072782
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten.
Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Erstangebote (Honorarangebote) um 15 Tage reduziert wird.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten.
Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Erstangebote (Honorarangebote) um 15 Tage reduziert wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Tragwerksplanung analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 49 ff., Leistungsphasen 3–6 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz, Am Stadtpark 1 in Görlitz;
Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsvorstufe (LP 3 – 4) besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5–6. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5–6. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5-6. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Görlitz
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss wie folgt eingereicht werden:
a) Alle Formulare als im Original rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Ausdrucke (Ausschlusskriterium);
b) Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen;
c) Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium);
d) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers, diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Geforderte Angaben und Nachweise sind:
1) Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
1) Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
2) bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (Ausschlusskriterium);
3) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016 mit konkreter Aufgaben-/Leistungszuordnung, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium);
4) Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium);
5) Art der Bewerbung;
6) Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium);
6) Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium);
7) Nachweis der Berufszulassung, Berufsausübungsberechtigung gem. § 44 i. V. m. § 75 (1-3) VgV 2016 und Bauvorlageberechtigung des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft (Ausschlusskriterium);
8) Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter einschließlich der Büroinhaber, ohne freie Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren gem. § § 46 (3) Nr. 8 VgV 2016;
9) Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 49 000 EUR netto nachzuweisen;
9) Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 49 000 EUR netto nachzuweisen;
10) Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gem. §45 (1), Nr. 3 VgV (siehe III.1.2);
11) Nachweis der geforderten Referenz; Nachweise in schriftlicher, tabellarischer oder bildlicher Darstellung;
12) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
12) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die abrufbaren Bewerbungsformulare zu verwenden. Der Bewerber hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Im Auftragsfall werden folgende Deckungssummen gefordert: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen/die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 49 000 EUR netto nachzuweisen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter abrufbar ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es sind die abrufbaren Bewerbungsformulare zu verwenden. Der Bewerber hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Im Auftragsfall werden folgende Deckungssummen gefordert: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen/die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Tragwerksplanung analog § 49 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 49 000 EUR netto nachzuweisen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter abrufbar ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind die abrufbaren Bewerbungsformulare zu verwenden.
Einzureichen sind:
1) Es ist die Anzahl der zur Zeit Beschäftigten und die Anzahl des zu dessen Zeit beschäftigten Fachpersonals in der zu planenden Fachrichtung mitzuteilen;
2) Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz: Planungsleistungen Tragwerk analog § 49 ff. HOAI 2013.
Mindestkriterien: abgeschlossenes Bauvorhaben Sanierungsobjekt; Fertigstellung: nach 1.1.2009 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 52 HOAI 2013;
Sonderbau nach § 2 (4) SächsBO, mind. Gebäudeklasse 4 nach § 2 (3) SächsBO.
Folgende Angaben sind zur Referenz gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone III analog § 52 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog §2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 51 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, ob für das Referenzobjekt die ingenieurtechnische Kontrolle der Baudurchführung als besondere Leistung ausgeführt wurde;
m) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
3) Für die jeweilige Pflicht-Referenz sind zum Erreichen von Zusatzpunkte folgende Kriterien anzugeben:
a) Angabe, ob Pflicht-Referenz dem Denkmalschutz unterliegt;
b) Angabe, ob Referenzobjekt mit öffentlichen Fördermitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;
c) Angabe, ob Pflicht-Referenz in die Gebäudeklasse 5 nach § 2 (3) SächsBO eingeordnet werden kann;
d) Angabe, ob Pflicht-Referenz als Versammlungsstätte nach SächsVStättVO deklariert ist; Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
Mindeststandards:
Auswahlkriterien (AK):
AK 1): personelle Ausstattung
AK 1.1) Anzahl der Beschäftigten;
Punktbewertung:
— 0: wird nicht vergeben,
— 1: mind. 3,
— 2: mehr als 3,
— 3: wird nicht vergeben.
AK 1.2) Anzahl Fachpersonal (Bauingenieur);
— 1: 1,
— 2: mind. 2,
— 3: wird nicht vergeben;
AK 2) Pflicht-Referenz für vergleichbare Planungsleistungen, bestehend aus:
AK 2.1) Mindestkriterien: Planungsleistungen Tragwerk analog § 49 ff. HOAI 2013; abgeschlossenes Bauvorhaben Sanierungsobjekt; Fertigstellung: nach 1.1.2009 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 52 HOAI 2013; Sonderbau nach § 2 (4) SächsBO; mind. Gebäudeklasse 4 nach § 2 (3) SächsBO;
AK 2.1) Mindestkriterien: Planungsleistungen Tragwerk analog § 49 ff. HOAI 2013; abgeschlossenes Bauvorhaben Sanierungsobjekt; Fertigstellung: nach 1.1.2009 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens III analog § 52 HOAI 2013; Sonderbau nach § 2 (4) SächsBO; mind. Gebäudeklasse 4 nach § 2 (3) SächsBO;
AK 2.2) Bewertungskriterien:
AK 2.2.1) erbrachte Leistungsphasen analog § 51 HOAI 2013 für Referenzobjekt;
— 1: wird nicht vergeben,
— 2: mind. Lph 2–5,
— 3: Lph 1–6.
AK 2.2.2) Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für Referenzobjekt;
— 1: < 1,0 Mio. EUR,
— 2: ≥ 1,0 Mio. EUR ≤ 2,5 Mio. EUR,
— 3: > 2,5 Mio. EUR.
AK 2.2.3) ingenieurtechnische Kontrolle der Baudurchführung als besondere Leistung ausgeführt;
— 0: nein,
— 1: ja,
— 2: wird nicht vergeben,
AK 3) Zusatzpunkte:
AK 3.1) Pflicht-Referenz unterliegt dem Denkmalschutz;
— 2: ja,
AK 3.2) Pflicht-Referenz war ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben;
AK 3.3) Pflicht-Referenz ist in Gebäudeklasse 5 nach § 2 (3) SächsBO eingestuft;
AK 3.4) Pflicht-Referenz ist als Versammlungsstätte nach der SächsVStättVO deklariert;
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i. V. m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Tragwerksplanungsleistungen ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i. V. m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Tragwerksplanungsleistungen ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 geprüft.
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben. Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Es wird eine Qualifikationsnorm von 14 Punkten der maximal erreichbaren Punktzahl festgesetzt. Aus den Bewerbern, die diese Qualifikationsnorm erreichen bzw. überschreiten, werden 3 bzw. maximal 5 Bewerber entsprechend der Rangfolge der höchsten erreichten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Überschreitet die Anzahl der Bewerber, welche die Qualifikationsnorm punktgleich erreicht bzw. überschritten haben, die Höchstzahl der auszuwählenden Bewerber, entscheidet das Los gemäß §75 (6) VgV 2016.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben. Es können maximal 18 Punkte erreicht werden. Es wird eine Qualifikationsnorm von 14 Punkten der maximal erreichbaren Punktzahl festgesetzt. Aus den Bewerbern, die diese Qualifikationsnorm erreichen bzw. überschreiten, werden 3 bzw. maximal 5 Bewerber entsprechend der Rangfolge der höchsten erreichten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Überschreitet die Anzahl der Bewerber, welche die Qualifikationsnorm punktgleich erreicht bzw. überschritten haben, die Höchstzahl der auszuwählenden Bewerber, entscheidet das Los gemäß §75 (6) VgV 2016.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-07 📅
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten.
Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Erstangebote (Honorarangebote) um 15 Tage reduziert wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773810📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Görlitz, Dezernat I, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hugo-Keller-Straße 14
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Telefon: +49 3581-671838📞
E-Mail: g.tillack@goerlitz.de📧
Fax: +49 3581-671287 📠
Internetadresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Auschreibungen🌏
Quelle: OJS 2020/S 031-072782 (2020-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten: Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015-2019, 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten: Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015-2019, 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 221956.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsvorstufe (LP 3-4) besteht nicht.
Die stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-6 erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Die stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-6 erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: BfB-Büro für Baukonstruktion GmbH
Postanschrift: Louisenstraße 12
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3516588840📞
E-Mail: info@bfb-dd.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 221956.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Guntram Tillack
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 493419773810📞
Fax: +49 493419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB zulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.