Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtschule Hamm-Herringen — Abbruch Verwaltungsgebäude
VOB/EU/20/002
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Kurze Beschreibung: Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verwaltungsgebäude Arnold-Freymuth-Schule
An der Falkschule 9
59067 Hamm
Beschreibung der Beschaffung: Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Zusätzliche Informationen: Voraussichtlicher Baubeginn September 2020.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Behördliche Zulassung des Unternehmens für Asbestarbeiten gem. Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 2;
2) Eintrag von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot vorzulegen:
1) Behördliche Zulassung des Unternehmens für Asbestarbeiten gem. Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 2;
2) Eintrag von Abbrucharbeiten in der Gewerbeanmeldung oder Eintragung von Abbrucharbeiten in das Berufsregister seines Sitzes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck);
2) Erklärungen des Bieters (Vordruck);
3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Vordruck);
2) Erklärungen des Bieters (Vordruck);
3) Zusammenfassung des Angebotes (Vordruck);
4) Verzeichnis Nachunternehmerleistungen*);
5) Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft*);
6) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen*);
7) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen*);
*): sofern zutreffen;
8) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Abbruchleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf besondere Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
1) Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung und Ausschluss der Radiusklausel.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Sachkunde Asbest, Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3/4;
2) über die Ausführung von Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Sachkunde Asbest, Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3/4;
2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Schadstoffsanierung und Abbruch/Rückbau) vergleichbar sind;
3) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen;
4) über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
5) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Abbruchleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf besonderer Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Das verantwortliche Leitungspersonal soll zur Erfüllung der Fachkunde folgende Anforderungen erfüllen:
Erforderlich sind ein Abschluss als Bauingenieur (Dipl.-Ing. oder Master) und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung beim Abbruch von baulichen oder technischen Anlagen. oder
Solche Anforderungen werden auch von Fachleuten erfüllt, die eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, mindestens mit der Qualifikation als Meister, für das Fachgebiet aufweisen, das mit den auszuführenden Leistungen vergleichbar ist. Darüber hinaus sollen sie während einer sechsjährigen praktischen Tätigkeit beim Abbruch von baulichen oder technischen Anlagen Berufserfahrungen gewonnen haben. oder
Als Fachkundiger gilt weiterhin, mindestens 6 Jahre nachweislich Abbrucharbeiten ordnungsgemäß und eigenverantwortlich ausgeführt hat. Diese Abbrucharbeiten sollen mit eigenem Personal und eigenen Abbruchgeräten ausgeführt worden sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-13
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-13
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
“Von präqualifizierten Unternehmen sind lediglich die auftragsbezogenen Nachweise und Erklärungen zu erbringen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis...”
Von präqualifizierten Unternehmen sind lediglich die auftragsbezogenen Nachweise und Erklärungen zu erbringen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind (bitte die Registriernummer zur Präqualifikation im Vordruck „Erklärungen des Bieters" angeben).
Als vorläufiger Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat über den Vergabemarktplatz zu erfolgen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
Folgende (über den Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de hinterlegten) Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1) Alle im Ordner „Vertragsbedingungen" hinterlegten Dateien;
2) Alle im Ordner „Sonstiges" hinterlegten Dateien.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY89P
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle (Dezernat 34) bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 011-020671 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtschule Hamm-Herringen – Abbruch Verwaltungsgebäude
VOB/EU/20/002
Kurze Beschreibung: Abbrucharbeiten/ Schadstoffsanierung des Verwaltungsgebäudes.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 99333.80 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Abbrucharbeiten/ Schadstoffsanierung.
Zusätzliche Informationen: Voraussichtlicher Baubeginn September 2020
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 011-020671
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOB/EU/20/002
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 16
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Freimuth Abbruch GmbH
Postort: 21782 Bülkau
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cuxhaven🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 99333.80 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDYVT5
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 098-232646 (2020-05-15)