Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU aus strukturschwachen Regionen und den neuen Bundesländern 2021, 1. Tranche
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z. B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarkt-analysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der vier- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 414-12.1-2021/1 GABnBL
Kurze Beschreibung:
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z. B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarkt-analysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der vier- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z. B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-to-gether-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarkt-analysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der vier- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GABnBL_NrLos_NameFirma
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GABnBL_NrLos_NameFirma
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Dänemark
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen mit innovativen Lösungen für nachhaltigen Transport
Zielland: Dänemark
Branchenschwerpunkt/Ziel: Nachhaltige Mobilität/Verkehrs- und ÖPNV Lösungen/Logistik
Möglicher Veranstaltungsort: Kopenhagen
Zeitraum: 1. Halbjahr 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Österreich
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Geschäftsanbahnung zu innovativen Produktionstechnologien, additive Fertigung und Automatisierung, Sensorik-, Steuerungs- und Produktionstechniken
Zielland: Österreich
Branchenschwerpunkt/Ziel: Industrie 4.0
Möglicher Veranstaltungsort: Wien
Bezeichnung des Loses: Schweden
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Abfallwirtschaft/Recycling
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen;
— Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
— Formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T EUR; > 100 T EUR und > 500 T EUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers;
— Formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 T EUR; > 100 T EUR und > 500 T EUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers;
— Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter;
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann.
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GABnBL_NrLos_NameFirma
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 136-334847 (2020-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-together-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der 4- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Geschäftsanbahnungsreisen sind Unternehmerreisen in ein bestimmtes Zielland zu einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Zentrales Element ist eine Präsentationsveranstaltung, in deren Rahmen den deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Technologien und Dienstleistungen einem ausländischen Fachpublikum vorzustellen. Fachreferenten aus Deutschland und aus dem Zielmarkt informieren über relevante Aspekte der jeweiligen Branche. Hinzu kommt eine Get-together-Veranstaltung. Vor der Reise werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Das Kernstück der 4- bis fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Termine mit potentiellen Kooperationspartnern und Kunden, die im Anschluss an die Präsentationsveranstaltung stattfinden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Durchführungs- und Personalkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-10 📅
Name: Deutsch-Dänische Handelskammer
Postort: Kopenhagen
Land: Dänemark 🇩🇰
Byen København
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: AHP International GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: Deutsch-Schwedische Handelskammer
Postort: Stockholm
Land: Schweden 🇸🇪
Stockholm
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.