Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA, allen Landesvereinigungen für Gesundheit, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, weiteren Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesverbänden der Ärzteschaft, 5 Wohlfahrtsverbänden und 3 Länderministerien. Insgesamt sind derzeit 74 Partnerorganisationen im Kooperationsverbund vertreten, die bundes- oder landesweit auf dem Gebiet der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung aktiv sind.
Die Geschäftsstelle soll die BZgA dabei unterstützen, alle laufenden Aktivitäten des Verbundes zu koordinieren und gemeinsam mit den Kooperationspartnern Strategien und Maßnahmen zu Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheiten zu entwickeln und umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancen-gleichheit
BZgA_2020_04”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA,...”
Kurze Beschreibung
Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA, allen Landesvereinigungen für Gesundheit, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, weiteren Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesverbänden der Ärzteschaft, 5 Wohlfahrtsverbänden und 3 Länderministerien. Insgesamt sind derzeit 74 Partnerorganisationen im Kooperationsverbund vertreten, die bundes- oder landesweit auf dem Gebiet der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung aktiv sind.
Die Geschäftsstelle soll die BZgA dabei unterstützen, alle laufenden Aktivitäten des Verbundes zu koordinieren und gemeinsam mit den Kooperationspartnern Strategien und Maßnahmen zu Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheiten zu entwickeln und umzusetzen.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln (i. Ü. s. Leistungsbeschreibung)
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt alle laufenden Aktivitäten des Verbundes; speziell in den Schwerpunktthemen: Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen, bei Arbeitslosen, bei älteren Menschen sowie im Quartier. Insbesondere für die Übersetzung bundesweiter Ziele in kommunale Maßnahmen kommt der Geschäftsstelle eine wichtige strategische Funktion zu. Sie wirkt hin auf eine konstante Professionalisierung der lokalen Akteure im Handlungsfeld der soziallagensensiblen Gesundheitsförderung.
Die Geschäftsstelle ist allgemein für folgende Aufgaben zuständig:
1) die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Gremien und Veranstaltungen des Kooperationsverbundes [Steuerungskreis, Beratender Arbeitskreis, Arbeitsgruppen „Qualitätsentwicklung und Good Practice“, „Kommunale Strategien“ (temporär) sowie „Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“, Kooperationstreffen, Konferenzen, Workshops etc.] ;
2) die Vorbereitung von Stellungnahmen, Vereinbarungen auf Veranlassung des Steuerungskreises und der BZgA;
3) Beratung und Begleitung der Praxis der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit;
4) die Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, Arbeitspapieren, Broschüren Themenblätter, E-Mail-Newslettern etc. ;
5) Öffentlichkeitsarbeit und systematische Beobachtung zu Aktivitäten und Erkenntnissen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung;
6) die Bereitstellung unterschiedlicher Vernetzungsformate für Praxis und Wissenschaft;
7) die inhaltliche Pflege und Betreuung der Webseite www.gesundheitliche-chanchengleichheit.de ;
8) die redaktionelle Pflege und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform für kommunale Akteure „Inforo.online“.
Zu den Leistungen im Detail und zu zusätzlichen Leistungen/ Ausführungsbedingungen etc. vgl. die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept „Büroorganisation“ (vgl. Wertungsmatrix)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept „Gremien- und Veranstaltungsmanagement“ (vgl. Wertungsmatrix)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept „Kommunikation“ (vgl. Wertungsmatrix)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 7 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 7 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu verlängern. Der AG wird spätestens 3 Monate vor Ablauf des Leistungszeit-raums darüber entscheiden, ob die Option zur Verlängerung genutzt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Eigenerklärung zu § 19 MiLoG,
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Eignung nebst dort benannte Anlagen,
— Eigenerklärung zum Ausschluss von Interessenskonflikten; den entsprechenden Vertragsgegenstand...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Eignung nebst dort benannte Anlagen,
— Eigenerklärung zum Ausschluss von Interessenskonflikten; den entsprechenden Vertragsgegenstand bzw. die entsprechende Geschäftsverbindung, alle dazu gehörenden Gelder, geld-werten Vorteile, Aktien und Geschäftsanteile etc. , sind in einer gesonderten Anlage offenzulegen,
— ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
— ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
— ggf. Leistungen Unterauftragnehmer,
— ggf. Leistungen anderer Unternehmer Eignungsleihe,
— ggf. Erklärung Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Wie Eingenerklärung zur Eignung, Bezugshinweis § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV:
Jeweilige Angaben zur Berufliche Qualifikation und Eigenerklärung zu den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Wie Eingenerklärung zur Eignung, Bezugshinweis § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV:
Jeweilige Angaben zur Berufliche Qualifikation und Eigenerklärung zu den unter § 4 Abs. 4 Ziff. 3 der LB (Leistungsbeschreibung) geforderten Anforderungen an das Personal (z. B. Angaben von Erfahrungen, Referenzen, Zertifikaten in den geforderten Bereichen) für:
1) Leitung Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes (1VZÄ), Anforderungen wie entsprechend in § 4 Abs. 4 Ziff. 3 der LB gefordert.
2) Leitung des Teilprojekts Qualitätsentwicklung und Good Practice (0,5 VZÄ). Anforderungen wie entsprechend in § 4 Abs. 4 Ziff. 3 der LB gefordert.
3) Leitung des Teilprojekts „Transparenzdatenbank und Qualitätsentwicklung im Handlungsfeld Prävention und Gesundheitsförderung für ältere Menschen“ (0,5 VZÄ). Anforderungen wie entsprechend in § 4 Abs. 4 Ziff. 3 der LB gefordert.
4) Koordinierung des kommunalen Partnerprozesses „Gesundheit für alle“, insb. über das Austauschportal inforo online (0,5 VZÄ). Anforderungen wie entsprechend in § 4 Abs. 4 Ziff. 3 der LB gefordert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-24
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg
“Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten...”
Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbestandteile vorausgesetzt, in entsprechenden monatlichen Abschlägen auf die als Festpreis angebotene Gesamtsumme.
Zahlungen erfolgen binnen 30 Tagen auf das vom AN anzugebende Konto.
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim AG, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 4922-89499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 019-042079 (2020-01-24)
Ergänzende Angaben (2020-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA,...”
Kurze Beschreibung
Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA, allen Landesvereinigungen für Gesundheit, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, weiteren Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesverbänden der Ärzteschaft, fünf Wohlfahrtsverbänden und drei Länderministerien. Insgesamt sind derzeit 74 Partnerorganisationen im Kooperationsverbund vertreten, die bundes- oder landesweit auf dem Gebiet der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung aktiv sind.
Die Geschäftsstelle soll die BZgA dabei unterstützen, alle laufenden Aktivitäten des Verbundes zu koordinieren und gemeinsam mit den Kooperationspartnern Strategien und Maßnahmen zu Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheiten zu entwickeln und umzusetzen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 019-042079
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-02-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-26 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-05-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-06-01 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-02-24 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2020-03-26 📅
Zeit: 12:01
Quelle: OJS 2020/S 038-090722 (2020-02-20)
Ergänzende Angaben (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit
BZgA_2020_04”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Alter Wert
Text: Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancen-gleichheit
Neuer Wert
Text: Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die...”
Text
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt alle laufenden Aktivitäten des Verbundes; speziell in den Schwerpunktthemen: Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen, bei Arbeitslosen, bei älteren Menschen sowie im Quartier. Insbesondere für die Übersetzung bundesweiter Ziele in kommunale Maßnahmen kommt der Geschäftsstelle eine wichtige strategische Funktion zu. Sie wirkt hin auf eine konstante Professionalisierung der lokalen Akteure im Handlungsfeld der soziallagensensiblen Gesundheitsförderung.
Die Geschäftsstelle ist allgemein für folgende Aufgaben zuständig:
1) die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Gremien und Veranstaltungen des Kooperationsverbundes [Steuerungskreis, Beratender Arbeitskreis, Arbeitsgruppen „Qualitätsentwicklung und Good Practice“, „Kommunale Strategien“ (temporär) sowie „Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“, Kooperationstreffen, Konferenzen, Workshops etc.] ;
2) die Vorbereitung von Stellungnahmen, Vereinbarungen auf Veranlassung des Steuerungskreises und der BZgA;
3) Beratung und Begleitung der Praxis der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit;
4) die Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, Arbeitspapieren, Broschüren Themenblätter, E-Mail-Newslettern etc. ;
5) Öffentlichkeitsarbeit und systematische Beobachtung zu Aktivitäten und Erkenntnissen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung;
6) die Bereitstellung unterschiedlicher Vernetzungsformate für Praxis und Wissenschaft;
7) die inhaltliche Pflege und Betreuung der Webseite www.gesundheitliche-chanchengleichheit.de ;
8) die redaktionelle Pflege und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform für kommunale Akteure „Inforo.online“.
Zu den Leistungen im Detail und zu zusätzlichen Leistungen/ Ausführungsbedingungen etc. vgl. die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die...”
Text
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt alle laufenden Aktivitäten des Verbundes; speziell in den Schwerpunktthemen: Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen, bei Arbeitslosen, bei älteren Menschen sowie im Quartier. Insbesondere für die Übersetzung bundesweiter Ziele in kommunale Maßnahmen kommt der Geschäftsstelle eine wichtige strategische Funktion zu. Sie wirkt hin auf eine konstante Professionalisierung der lokalen Akteure im Handlungsfeld der soziallagensensiblen Gesundheitsförderung.
Die Geschäftsstelle ist allgemein für folgende Aufgaben zuständig:
1. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Gremien und Veranstaltungen des Kooperationsverbundes [Steuerungskreis, Beratender Arbeitskreis, Arbeitsgruppen „Qualitätsentwicklung und Good Practice“, „Kommunale Strategien“ (temporär) sowie „Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“, Kooperationstreffen, Konferenzen, Workshops etc.];
2. die Vorbereitung von Stellungnahmen, Vereinbarungen auf Veranlassung des Steuerungskreises und der BZgA;
3. Beratung und Begleitung der Praxis der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit;
4. die Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, Arbeitspapieren, Broschüren Themenblätter, E-Mail-Newslettern etc.;
5. Öffentlichkeitsarbeit und systematische Beobachtung zu Aktivitäten und Erkenntnissen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung;
6. die Bereitstellung unterschiedlicher Vernetzungsformate für Praxis und Wissenschaft;
7. die inhaltliche Pflege und Betreuung der Webseite www.gesundheitliche-chanchengleichheit.de;
8. die redaktionelle Pflege und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform für kommunale Akteure „Inforo.online“;
Zu den Leistungen im Detail und zu zusätzlichen Leistungen/ Ausführungsbedingungen etc. vgl. die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept „Büroorganisation“ (vgl. Wertungsmatrix) / Gewichtung: 20” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium - Name: Kurzkonzept „Kommunikation“ (vgl. Wertungsmatrix) / Gewichtung: 30” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium Name Kurzkonzept „Büroorganisation“ (vgl. Wertungsmatrix) Gewichtung 20” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium Name Kurzkonzept „Kommunikation“ (vgl. Wertungsmatrix) Gewichtung 20” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium Name Darstellung Kommunikationsleistungen (vgl. Wertungsmatrix) Gewichtung 10” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 01/05/2020
Neuer Wert
Text: 01/06/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 7 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu...”
Text
Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 7 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu verlängern. Der AG wird spätestens 3 Monate vor Ablauf des Leistungszeit-raums darüber entscheiden, ob die Option zur Verlängerung genutzt wird.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 6 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu...”
Text
Der Auftrag wird zunächst für den Zeitraum von 1 Jahr und 6 Monaten vergeben. Es besteht für den AG die Option, den Leistungszeitraum zweimal um ein Jahr zu verlängern. Der AG wird spätestens 3 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums darüber entscheiden, ob die Option zur Verlängerung genutzt wird.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten...”
Text
Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbestandteile vorausgesetzt, in entsprechenden monatlichen Abschlägen auf die als Festpreis angebotene Gesamtsumme.
Zahlungen erfolgen binnen 30 Tagen auf das vom AN anzugebende Konto.
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim AG, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung.
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten...”
Text
Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung.
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbestandteile vorausgesetzt, in entsprechenden monatlichen Abschlägen auf die als Festpreis angebotene Gesamtsumme.
Zahlungen erfolgen binnen 30 Tagen auf das vom AN anzugebende Konto.
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim AG, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
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Quelle: OJS 2020/S 047-111910 (2020-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA,...”
Kurze Beschreibung
Der bundesweite Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit wurde 2003 von BZgA initiiert. Er wird getragen aus der Zusammenarbeit zwischen BZgA, allen Landesvereinigungen für Gesundheit, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, weiteren Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesverbänden der Ärzteschaft, fünf Wohlfahrtsverbänden und 3 Länderministerien. Insgesamt sind derzeit 74 Partnerorganisationen im Kooperationsverbund vertreten, die bundes- oder landesweit auf dem Gebiet der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung aktiv sind.
Die Geschäftsstelle soll die BZgA dabei unterstützen, alle laufenden Aktivitäten des Verbundes zu koordinieren und gemeinsam mit den Kooperationspartnern Strategien und Maßnahmen zu Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheiten zu entwickeln und umzusetzen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und der Betrieb der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt alle laufenden Aktivitäten des Verbundes; speziell in den Schwerpunktthemen: Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen, bei Arbeitslosen, bei älteren Menschen sowie im Quartier. Insbesondere für die Übersetzung bundesweiter Ziele in kommunale Maßnahmen kommt der Geschäftsstelle eine wichtige strategische Funktion zu. Sie wirkt hin auf eine konstante Professionalisierung der lokalen Akteure im Handlungsfeld der soziallagensensiblen Gesundheitsförderung.
Die Geschäftsstelle ist allgemein für folgende Aufgaben zuständig:
1. die organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Gremien und Veranstaltungen des Kooperationsverbundes [Steuerungskreis, Beratender Arbeitskreis, Arbeitsgruppen „Qualitätsentwicklung und Good Practice“, „Kommunale Strategien“ (temporär) sowie „Gesundheitsförderung bei Geflüchteten“, Kooperationstreffen, Konferenzen, Workshops etc.],
2. die Vorbereitung von Stellungnahmen, Vereinbarungen auf Veranlassung des Steuerungskreises und der BZgA,
3. Beratung und Begleitung der Praxis der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit,
4. die Erstellung und Bereitstellung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, Arbeitspapieren, Broschüren Themenblätter, E-Mail-Newslettern etc.,
5. Öffentlichkeitsarbeit und systematische Beobachtung zu Aktivitäten und Erkenntnissen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung,
6. die Bereitstellung unterschiedlicher Vernetzungsformate für Praxis und Wissenschaft,
7. die inhaltliche Pflege und Betreuung der Webseite www.gesundheitliche-chanchengleichheit.de.
8. die redaktionelle Pflege und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform für kommunale Akteure „Inforo.online“
Zu den Leistungen im Detail und zu zusätzlichen Leistungen/Ausführungsbedingungen etc. vgl. die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 019-042079
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BZgA_2020_04
Titel: Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
Postanschrift: Friedrichstraße 231
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 580000.00
Höchstes Angebot: 580000.00
“Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung.
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten...”
Zahlungen richten sich nach § 10 der Leistungsbeschreibung.
Zahlungen erfolgen, die laufende Erbringung der unter § 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbestandteile vorausgesetzt, in entsprechenden monatlichen Abschlägen auf die als Festpreis angebotene Gesamtsumme.
Zahlungen erfolgen binnen 30 Tagen auf das vom AN anzugebende Konto.
Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tage des Zugangs der Rechnung beim AG, jedoch nicht vor vertragsgemäßer Erbringung der Leistung. Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften Vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften Vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
Zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 234-578279 (2020-11-26)