Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3). Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbständig bis zum Ende der Antragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Auch Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3), gestellt werden.