Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Anlagen E1, E3, E7 und S1 genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweisekann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2) Eigenerklärung zur Eignung (E1),
3) Angaben zu Firmensitz und Eintragung ins Handelsregister (im Fragenkatalog im Bieterportal, E3),
4) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft (E9),
5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 HamburgischesVergabegesetz (S1).
Im Rahmen der Angebotsprüfung werden ggf. folgende weitere Unterlagen abgefordert und geprüft:
6) Handwerkerkarte (E 4),
7) Gesellenbrief oder vergleichbarer Nachweis (E5).