Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens umfasst die Glas- und Rahmenreinigung in den Liegenschaften des Kreises Paderborn, aufgeteilt in 4 Lose. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert im Leistungsverzeichnis Glasreinigung dargestellt. Die Reinigungshäufigkeiten und die m-Flächen der einzelnen Liegenschaften gehen aus der Kalkulationsdatei und den Glasflächenverzeichnissen hervor. In den Schulen und Sporthallen sind die Fenster grundsätzlich in den jeweiligen Oster- und Herbstferien zu reinigen. Im Jahr 2020 sind die Reinigungsarbeiten jedoch in den Sommerferien durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 30 5 - 20077
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens umfasst die Glas- und Rahmenreinigung in den Liegenschaften des Kreises Paderborn, aufgeteilt in 4 Lose. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert im Leistungsverzeichnis Glasreinigung dargestellt. Die Reinigungshäufigkeiten und die m
Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens umfasst die Glas- und Rahmenreinigung in den Liegenschaften des Kreises Paderborn, aufgeteilt in 4 Lose. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert im Leistungsverzeichnis Glasreinigung dargestellt. Die Reinigungshäufigkeiten und die m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Paderborn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-101739
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Reinigungsflächen sind aus der Kalkulationsdatei Glasreinigung zu entnehmen. Die Flächen wurden über alles ausgemessen und ermittelt. Die Rahmen sind in diesen Gesamtflächen enthalten. Die Glas- und Rahmenflächen sind einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen. Doppelverglasungen wurden zweiseitig gemessen und sind vierseitig zu reinigen.
Die Reinigungsflächen sind aus der Kalkulationsdatei Glasreinigung zu entnehmen. Die Flächen wurden über alles ausgemessen und ermittelt. Die Rahmen sind in diesen Gesamtflächen enthalten. Die Glas- und Rahmenflächen sind einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen. Doppelverglasungen wurden zweiseitig gemessen und sind vierseitig zu reinigen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwaltungsgeb. in Paderb. inkl. Jobcenter u. KiTa
Losnummer: 1
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren (1.7.2020 bis 30.6.2022) und verlängert sich anschließend jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre endet spätestens am 30.06.2024.
Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von 2 Jahren (1.7.2020 bis 30.6.2022) und verlängert sich anschließend jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre endet spätestens am 30.06.2024.
Zusätzliche Informationen:
Die Reinigungsflächen sind aus der Kalkulationsdatei Glasreinigung zu entnehmen. Die Flächen wurden über alles ausgemessen und ermittelt. Die Rahmen sind in diesen Gesamtflächen enthalten. Die Glas- und Rahmenflächen sind einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen. Doppelverglasungen wurden zweiseitig gemessen und sind vierseitig zu reinigen.
Die Reinigungsflächen sind aus der Kalkulationsdatei Glasreinigung zu entnehmen. Die Flächen wurden über alles ausgemessen und ermittelt. Die Rahmen sind in diesen Gesamtflächen enthalten. Die Glas- und Rahmenflächen sind einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen. Doppelverglasungen wurden zweiseitig gemessen und sind vierseitig zu reinigen.
Bezeichnung des Loses: Verwaltungsgebäude und sonstige Gebäude in Büren
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schulen und Sporthallen in Paderborn
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Schulen und Sporthallen in Büren und Salzkotten
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Firmenstruktur/Umsatzerklärung des Bieters – Erklärung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht – Versicherung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung für Schäden mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall abzuschließen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 000 000 EUR, Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden 5 000 000 EUR, Obhutsschäden 5 000 000 EUR, Schlüsselschäden 100 000 EUR, Allmählichkeitsschäden 5 000 000 EUR, Mietsachschäden 5 000 000 EUR, Umweltschäden – Basisdeckung 5 000 000 EUR, Umweltschadengesetz (USchadG) 5 000 000 EUR– Eigenerklärung zu § 123, 124 GWB: Erklärung zu § 123 GWB:, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde; zudem Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, wegen einer Straftat nach: § 129 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB,§ 89c StGB, § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs, § 261 StGB,§ 263 StGB, 264 StGB, § 299 StGB, § 108e StGB,§§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB. Erklärung zu § 124 GWB, dass: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,2. das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat, 3.das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,5. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,6. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 7. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, 8. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu-lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beein-flussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Erklärung, dass kein Ermittlungsverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahrenwegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Firmenstruktur/Umsatzerklärung des Bieters – Erklärung zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht – Versicherung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung für Schäden mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall abzuschließen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden 5 000 000 EUR, Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden 5 000 000 EUR, Obhutsschäden 5 000 000 EUR, Schlüsselschäden 100 000 EUR, Allmählichkeitsschäden 5 000 000 EUR, Mietsachschäden 5 000 000 EUR, Umweltschäden – Basisdeckung 5 000 000 EUR, Umweltschadengesetz (USchadG) 5 000 000 EUR– Eigenerklärung zu § 123, 124 GWB: Erklärung zu § 123 GWB:, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde; zudem Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde, wegen einer Straftat nach: § 129 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB,§ 89c StGB, § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs, § 261 StGB,§ 263 StGB, 264 StGB, § 299 StGB, § 108e StGB,§§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB. Erklärung zu § 124 GWB, dass: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,2. das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat, 3.das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,5. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,6. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 7. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, 8. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu-lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beein-flussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Erklärung, dass kein Ermittlungsverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahrenwegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste Angabe von mindestens 3, bezüglich der zu erbringenden Leistungen, vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre. – Eigenerklärung Arbeitssicherheit: Erklärung, dass
1) es im Unternehmen eine Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gibt;
2) die Verantwortung für den Arbeitsschutz geregelt ist;
3) die Beschaffung und Verteilung von neuen oder geänderten Arbeitsschutzvorschriften geregelt ist;
4) sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über neue oder geänderte Arbeitsschutzvorschriften in Kenntnis gesetzt werden und diese für sie einsehbar sind;
5) die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, in Besprechungen Ideen und Verbesserungsvorschläge zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzubringen;
6) regelmäßig Unterweisungen zur Einhaltung und Förderung der Arbeitssicherheit durchgeführt werden;
7) im Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, regelmäßig aktualisiert und vor Ort ausgelegt werden;
8) bei der Gefährdungsbeurteilung auftragsspezifische Risiken berücksichtigt werden;
9) sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter über die für die Arbeiten erforderliche Qualifikation und Beauftragung verfügen;
10) sichergestellt ist, dass die Mitarbeiter bei der Leistungserbringung nur sichere Arbeitsmittel verwenden;
11) Prüfungen der Arbeitsmittel durchgeführt und dokumentiert werden;
12) die eingesetzten Subunternehmer die gleichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen wie der Betrieb und die Zusammenarbeit vor Ort geregelt ist;
13) gewährleistet ist, dass Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für A-Staub (Auswahl und Kombination geeigneter Schutzmaßnahmen) auf der Baustelle zum Schutz der Mitarbeiter sowie zum Schutz Dritter vorgesehen sind;
14) die sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb sichergestellt und dokumentiert ist und Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellt sind;
15) für gefährliche Arbeiten Arbeitserlaubnisscheine vorhanden sind und eine extra Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt;
16) für relevante Bereiche Betriebsanweisungen erstellt werden und die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden;
17) regelmäßig Betriebsbegehungen auf der Grundlage von Checklisten durchgeführt und die Erkenntnisse ausgewertet werden:
18) die Umsetzung von Rückmeldungen (Mängelmeldungen oder Verbesserungsvorschläge) sichergestellt ist;
19) die Beschäftigten im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz unterwiesen sind und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern sowie ein Verzeichnis von wichtigen Rufnummern vorhanden ist;
20) ein Betriebsarzt bestellt ist und die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
Mindeststandards:
Mindestkriterien für eine vergleichbare Referenz - Glasreinigung: 1. Schul- und Verwaltungsobjekte 2. Jahresreinigungsfläche Glasreinigung mindestens 5 000 m
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Keine Personen zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Jahresproduktivstundenzahl Glasreinigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Die kompletten Vergabeunterlagen können über das OWL-Vergabeportal http://www.owlvergabeportal. de digital heruntergeladen werden. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabeportals, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren läuft über dieses Vergabeportal. Alle Bieter haben grundsätzlich das Recht, im Rahmen der Ausschreibung nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen vom Kreis Paderborn ergänzende Informationen zu erbitten. Es obliegt der Vergabestelle, die Relevanz einer Auskunft zu bewerten. Für das Vergabeverfahren relevante Auskünfte bezüglich der geforderten Leistung oder der Preisermittlung werden anonymisiert auf dem Vergabeportal allen Bewerbern mitgeteilt. Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Vergabeportal bis zum 20.3.2020 mitzuteilen. Eine verpflichtende Objektbesichtigung wird nicht vorgegeben, dennoch speziell für die Gebäude A und B in Paderborn unbedingt zu empfehlen (Doppelfenster). Darüber hinaus sollte der spätere Einsatz eines Steiger oder einer Hubarbeitsbühne bei den Besichtigungen überprüft werden. Bieter, die eine Objektbesichtigung durchführen möchten, setzen sich bitte mit dem Gebäudemanagement des Kreises Paderborn in Verbindung: Herr R. Mack + 49 5251 308-6512, + 49 5251 308-896512 MackR@kreis-paderborn.de Die Objektbesichtigung ist im Vorfeld anzumelden und terminlich abzustimmen. Die Gebäude A und B in Paderborn sind zum größten Teil mit Doppelverglasungen (Doppelflügelfenster) ausgestattet. Diese Doppelflügelfenster müssen zum Reinigen mit einem Fensterschlüssel geöffnet werden, damit beide Fensterflügel zu erreichen sind. Der erhöhte Reinigungsaufwand kann in der Kalkulationsdatei über den m
Die kompletten Vergabeunterlagen können über das OWL-Vergabeportal http://www.owlvergabeportal. de digital heruntergeladen werden. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabeportals, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren läuft über dieses Vergabeportal. Alle Bieter haben grundsätzlich das Recht, im Rahmen der Ausschreibung nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen vom Kreis Paderborn ergänzende Informationen zu erbitten. Es obliegt der Vergabestelle, die Relevanz einer Auskunft zu bewerten. Für das Vergabeverfahren relevante Auskünfte bezüglich der geforderten Leistung oder der Preisermittlung werden anonymisiert auf dem Vergabeportal allen Bewerbern mitgeteilt. Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Vergabeportal bis zum 20.3.2020 mitzuteilen. Eine verpflichtende Objektbesichtigung wird nicht vorgegeben, dennoch speziell für die Gebäude A und B in Paderborn unbedingt zu empfehlen (Doppelfenster). Darüber hinaus sollte der spätere Einsatz eines Steiger oder einer Hubarbeitsbühne bei den Besichtigungen überprüft werden. Bieter, die eine Objektbesichtigung durchführen möchten, setzen sich bitte mit dem Gebäudemanagement des Kreises Paderborn in Verbindung: Herr R. Mack + 49 5251 308-6512, + 49 5251 308-896512 MackR@kreis-paderborn.de Die Objektbesichtigung ist im Vorfeld anzumelden und terminlich abzustimmen. Die Gebäude A und B in Paderborn sind zum größten Teil mit Doppelverglasungen (Doppelflügelfenster) ausgestattet. Diese Doppelflügelfenster müssen zum Reinigen mit einem Fensterschlüssel geöffnet werden, damit beide Fensterflügel zu erreichen sind. Der erhöhte Reinigungsaufwand kann in der Kalkulationsdatei über den m
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 043-101739 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 167451.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-25 📅
Name: ANG Service GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberger Land
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 48703.72 EUR 💰
12930.94 EUR 💰
Name: ANG Service Gmbh
Gesamtwert des Auftrags: 88106.42 EUR 💰
17709.98 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
6
5
Quelle: OJS 2020/S 110-267730 (2020-06-05)