Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.”
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 56068 Koblenz
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 17 000 qm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufwandskalkulation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2024. Der AG hat das Recht die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Option zweimalig, jeweils um ein Jahr, letztlich bis zum 30.4.2026 zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 12 200 qm.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Reinigungsfläche...”
Beschreibung der Beschaffung
Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Reinigungsfläche beträgt ca. 552 qm Innen und 9 700 qm Außenglas.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe:
— 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 200 000,00 EUR für Vermögensschäden,
— 3 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 200 000,00 EUR für Vermögensschäden,
Pro Schadensfall
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder vergleichbarer Systeme für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen, vorläufig, durch Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-28
09:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch über die Vergabeplattform der deutschen eVergabe
“Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit ausgesuchte Räumlichkeiten am 12.1.2021 alternativ am 14.1.2021 zu besichtigen. Eine Verpflichtung hierzu...”
Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit ausgesuchte Räumlichkeiten am 12.1.2021 alternativ am 14.1.2021 zu besichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Kalkulationsunterlagen sind derart gestaltet, dass eine Angebotskalkulation auch ohne Besichtigung möglich sein sollte.
Falls Sie dies dennoch wünschen, melden Sie sich bis spätestens 8.1.2021 bei Herrn Stephan Weber unter Telefon, 0261 2999-71802 oder per E-Mail, Stephan.Weber@enm.de an.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: unbesetzt
Postort: unbesetzt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2351015.74 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-612424
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean Excellence GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1243163.74 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Uniserve Gebäudereinigung GmbH
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 855178.87 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raimov Service GmbH
Postort: Rüsselsheim
Region: Groß-Gerau🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252673.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Quelle: OJS 2021/S 071-181716 (2021-04-08)