Die Ausschreibung enthält die Glasreinigung in der Kreisverwaltung Neuwied (4 Verwaltungsgebäude), den kreiseigenen Schulen und den Verwaltungsräumen der ARGE in Asbach, Puderbach und Linz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Glasreinigung in Verwaltungsgebäuden des Landkreises Neuwied, kreiseigenen Schulen und Verwaltungsgebäuden der ARGE”
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung enthält die Glasreinigung in der Kreisverwaltung Neuwied (4 Verwaltungsgebäude), den kreiseigenen Schulen und den Verwaltungsräumen der...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung enthält die Glasreinigung in der Kreisverwaltung Neuwied (4 Verwaltungsgebäude), den kreiseigenen Schulen und den Verwaltungsräumen der ARGE in Asbach, Puderbach und Linz.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Neuwied🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 1 umfasst die Glasreinigung folgender Liegenschaften:
Kreisverwaltung Neuwied (Hauptgebäude, Hausmeisterhaus, Augustastraße, Gesundheitsamt),...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 1 umfasst die Glasreinigung folgender Liegenschaften:
Kreisverwaltung Neuwied (Hauptgebäude, Hausmeisterhaus, Augustastraße, Gesundheitsamt), Kinzingschule Neuwied, Ludwig-Erhard-Schule Neuwied, David-Roentgen-Schule Neuwied, Rhein-Wied-Gymnasium Neuwied, Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied, Heinrich-Heine Realschule plus Neuwied, Brüder-Grimm-Schule Neuwied-Feldkirchen, Carl-Orff-Schule Neuwied-Engers, Johanna-Löwenherz-Schule Haus Rot und Haus Gelb Neuwied, Robert-Krups-Schule Neuwied-Irlich, Carmen-Sylva-Schule Neuwied-Niederbieber.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12.2023 gekündigt wird. Darüber hinaus...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des 31.12.2023 gekündigt wird. Darüber hinaus verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der Verlängerung am 31.12.2024 gekündigt wird. Eine nochmalige Verlängerung des Vertrages wird ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.12.2025, eine besondere Kündigung des AG ist nicht erforderlich.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 2 umfasst die Glasreinigung folgender Liegenschaften:
Albert-Schweitzer-Schule Asbach; Konrad-Adenauer-Schule Asbach; Realschule plus Neustadt/Wied;...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 2 umfasst die Glasreinigung folgender Liegenschaften:
Albert-Schweitzer-Schule Asbach; Konrad-Adenauer-Schule Asbach; Realschule plus Neustadt/Wied; Wiedtal-Gymnasium Neustadt/Wied, Stefan-Andres-Schule Unkel, Robert-Koch-Schule Linz, Martinus-Gymnasium Linz, Alice-Salomon-Schule Linz, Maximilian-Kolbe-Schule Rheinbrohl, Römerwallschule Rheinbrohl, Gustav-W.-Heinemann-Schule Raubach, Fr.-v.-Bodelschwingh-Schule Puderbach, Realschule plus Waldbreitbach, Nelson-Mandela-Realschule Dierdorf, ARGE Geschäftsstelle Asbach, ARGE Geschäftsstelle Puderbach, ARGE Geschäftsstelle Linz.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Gebäudereinigungsmeister" zu tragen und über die erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Gebäudereinigungsmeister" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 Abs. 1 VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
— Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Handwerkskammer bzw.;
— Meisterbrief, oder entsprechender EU-Nachweis gem. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.;
Weitere Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Bewerberunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Gebäudereinigungsmeister" zu tragen und über die erforderlichen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Gebäudereinigungsmeister" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen (vgl. § 75 abs. 1,2 VgV). Für juristische Personen gilt § 43 Abs. 1 VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-29
10:00 📅
“Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung...”
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle schriftlich (über die Bieterkommunikationsfunktion der Vergabeplattform) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3) „Kommunikation" verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Fotokopie vorzulegen. Sofern Fotokopien vorgelegt werden, kann die Auswahl als Bieter von der Vorlage der Originaldokumente abhängig gemacht werden.
Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Abgabe der Angebote erfolgt nur in elektronischer Form.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Kreisverwaltung Neuwied kann nicht erfolgen.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 148-363277 (2020-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.10 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 148-363277
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dirk MüllerGebäudedienste GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.10 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEKU Dienstleistungen GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung...”
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle schriftlich (über die Bieterkommunikationsfunktion der Vergabeplattform) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Der Bewerber muss sich selbst durch regelmäßige Einsichtnahme in die unter I.3) „Kommunikation“ verzeichnete Adresse (URL) über die etwaige Beantwortung von Bewerberfragen, Anpassungen des Verfahrens oder der Vergabeunterlagen sowie mögliche Terminänderungen informiert halten.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Fotokopie vorzulegen. Sofern Fotokopien vorgelegt werden, kann die Auswahl als Bieter von der Vorlage der Originaldokumente abhängig gemacht werden.
Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Abgabe der Angebote erfolgt nur in elektronischer Form.
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Kreisverwaltung Neuwied kann nicht erfolgen.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 222-545749 (2020-11-09)