Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Inhalte der Einzelleistungen
Die im Folgenden dargestellten Leistungen sind Inhalt des Grundlastvertrages und können vom AG im Rahmen von Einzelverträgen auf Grundlage der im Grundlastvertrag vereinbarten Stundensätze abgerufen werden.
1. Neubestimmung von Festpunkten PS0/PS1/PS2/PS3/Gleisvermarkung durch Ingenieur/in der Geodäsie oder vergleichbare Abschlüsse
— Netzentwurf, Ausgleichung,
— Dokumentation: Berechnungsprotokolle, Genauigkeitsanalysen, Koordinatenverzeichnis.
2. Gleisgeometrische Bearbeitung durch Ingenieur/in der Geodäsie oder vergleichbare Abschlüsse
— Gleisgeometrische Bearbeitung, Trassierungsentwurf, Weichenskizzen, Weichenhöhenplan, Trassenpläne,
— Aktualisierung der Gleisnetzdaten.
3. vermessungstechnischer Außendienst durch 2 Vermessungstechniker
— Erkundung, Vermarken und Messen von Festpunkten,
— Messen von Festpunkten in Lage und Höhe,
— Aufmessen von Gleis- und Zwangspunkten,
— Aufmessen topografischer Objekte zur DB GIS-Aktualisierung,
— Aufmessen von Querprofilen,
— Aufmessen von Schächten und Erstellen von Schachtprotokollen,
— Aufmessen von Lageplänen.
4. vermessungstechnischer Innendienst durch Vermessungstechniker
— Messdatenauswertung der Messungen von Festpunkten, Erstellen von Punktbeschreibungen,
— Messdatenauswertung der Aufmessung von Gleis- und Zwangspunkten und topografischer Objekte,
— Zeichnen von Trassierungsentwürfen, Weichenhöhenplänen, Weichenskizzen, Trassenplänen,
— Zeichnen von Querprofilen,
— Zeichnen von Lageplänen,
— DB GIS-Aktualisierung mit Einarbeitung und Objektbildung in den Datenbestand DB GIS.
Abruf von Leistungen (Einzelabruf)
Die Vermessungsleistungen werden maßnahmen- und projektspezifisch mind. 4 Wochen vor Leistungsbeginn abgerufen. Der Abruf erfolgt mit Übergabe der maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung und des Einzelvertrags für das jeweilige Vorhaben durch den AG. Nach Zugang dieser Unterlagen hat der AN innerhalb von 10 Werktagen ein wirtschaftliches Angebot auf Basis der im Grundlastvertrag vereinbarten Stundensätze vorzulegen. Der AN ist zur Angebotsabgabe verpflichtet.
Es werden 3 Grundlastverträge mit unterschiedlichen AN abgeschlossen. Es steht dem AG frei, im Zuge des jeweiligen Einzelabrufs, allen AN der Grundlastverträge Unterlagen mit der Aufforderung zur Angebotslegung zukommen zu lassen oder nur Einzelnen. Der Auftrag ergeht an das wirtschaftlichste Angebot.
Der Abruf von Leistungen aus diesem Grundlastvertrag kann bis 5 Wochen vor Ende der Laufzeit des Grundlastvertrages (inkl. Zeitraum etwaiger vom AG gezogener Optionen) erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Übergabe der maßnahmen- und projektspezifischen Leistungsbeschreibung und des Einzelvertrags für das jeweilige Vorhaben durch den AG). Der maßnahmen-/projektspezifische Leistungsbeginn laut Einzelvertrag muss jedoch innerhalb der Laufzeit des Grundlastvertrages (inkl. Zeitraum etwaiger vom AG gezogener Optionen) liegen. In diesem Fall sind alle Leistungen des Einzelvertrages, auch über die Laufzeit des Grundlastvertrages hinaus, zu erbringen.
Abrechnung der Leistungen
Die Leistungen werden gem. den konkreten Vereinbarungen im Einzelvertrag pauschal oder nach Aufwand abgerechnet.
Die rechnungsbegründenden Unterlagen (siehe § 9 des Grundlastvertrages) sind der vertragsabwickelnden Stelle mit der Rechnung vorzulegen.
Qualifikation des Personals
Die Leistungen gem. obigen Zif. 2.1 u. 2.2 müssen durch Ingenieure der Geodäsie (Vermessung) oder Bachelor/Master vergl. Studiengänge erbracht werden. Die Bearbeiter/innen für Festpunkfelder müssen ebenfalls das bestandene Fach Ausgleichungsrechnung nachweisen. Die Leistungen gem. Ziffer 2.2 werden in den Einzelverträgen durch die in § 14 des Grundlastvertrages benannten gleisgeometrischen Bearbeiter, die Leistungen gem. Ziffer 2.3. und 2.4 durch Vermessungstechniker ausgeführt. Alle benannten gleisgeometrischen Bearbeiter müssen Erfahrung in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 haben. Von diesen 3 Ingenieuren müssen zudem 2 Ingenieure die letzten 5 Jahre überwiegend an der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 gearbeitet haben.
Soweit die Eignung nicht schon im Zuge des Teilnahmeantrags geprüft wurde, sind die Nachweise wie folgt zu führen:
Der geforderte Nachweis der Erfahrung in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 ist durch die Vorlage von exakt 5 Projekten in den letzten 5 Jahren, welche nach Richtlinie 883 bearbeitet wurden, zu erbringen.
Jede der folgenden Leistungen muss in jedem Projekt erbracht worden sein:
— Gleisberechnungen und/oder Weichenberechnungen,
— Trassierungsentwürfe,
— Trassenpläne.
Folgende Leistung muss in mindestens einem Projekt erbracht worden sein:
— Weichenhöhenberechnung incl. Weichenhöhenplan.
Für alle Projekte ist eine Projektbeschreibung (maximal eine DIN A4 Seite) in welcher die Projektinhalte sowie die Mindestanforderungen beschrieben werden und der abschließende positive gleisgeometrische Prüfbericht einzureichen.
Der geforderte Nachweis über die überwiegende Tätigkeit in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten in bestehenden Gleisanlagen nach Richtlinie 883 in den letzten 5 Jahren, ist in einer Projektliste mit Angabe der Bearbeitungszeiten zu führen.
Der Nachweis über die Erfahrung in der Ausgleichung von Festpunktfeldern ist durch Vorlage der Berechnungen der Festpunktfelder für exakt 5 Projekte in den letzten 2 Jahren einzureichen.
Jede der folgenden Leistungen muss in jedem Projekt erbracht worden sein:
— Neubestimmung von PS1-Punkten im NXO-Net,
— Bestimmung des zugehörigen Verdichtungsnetzes.
Für alle Bearbeiter/innen Gleisgeometrie und Festpunktfeld sind Lebensläufe mit folgenden Angaben einzureichen:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung und Beschäftigungsort, Sprachkenntnisse, Bildungsweg inkl. Angabe der Abschlüsse (z.B. Diplome etc.), Berufslaufbahn, und Unterschrift der benannten Person.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ist im maßnahmen-/projektspezifischen Einzelvertrag festgelegt. Das Leistungsende hängt von dem jeweiligen Bauprojekt ab.
Mengen gem. Grundlastvertrag
Die Mengenvordersätze für die Leistungen gem. Ziffer 2.1 bis 2.4, die der AN pro Jahr voraussichtlich zu erbringen hat, sind in Anlage 3.1 zu diesem Grundlastvertrag ersichtlich. Weichen die tatsächlich abgerufenen Mengen von den prognostizierten Mengenvordersätzen ab, so besteht kein Anspruch auf Anpassung der Stundensätze.
Leistungsumfang Optionen
Die Mengenvordersätze für die Leistungen gem. Ziffer 2.1 bis 2.4, die der AN pro Jahr voraussichtlich in den Optionszeiträumen zu erbringen hat, sind in Anlage 3.1 ersichtlich. Weichen die tatsächlich abgerufenen Mengen von den prognostizierten Mengenvordersätzen ab, so besteht kein Anspruch auf Anpassung der Stundensätze.
Einsatzort
Die Einsatzorte werden in der Leistungsbeschreibung zum Einzelabruf angegeben und befinden sich im Bereich des RB Süd.
Vom AG wird kein Büro/Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Wertung
Insgesamt werden 3 Grundlastverträge auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote vergeben.
Für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote gelten die im Folgenden genannten Kriterien. Für die Gewichtung wird der prozentuale Anteil in Punkten herangezogen.
a) Insgesamt
— Ermittlung der Vergütung – Anlage 3.1 60 %,
— Stundenkalkulation Warenkorb (Gleis) – Anlage 3.2 20 %,
— Stundenkalkulation Warenkorb (Weichen) – Anlage 3.3 20 %.
Details sind der Wertungsmatrix zu entnehmen.
Für die Wertung der Warenkörbe hat der Bieter diese hinsichtlich des Stundenaufwandes vollständig zu kalkulieren und mit dem Angebot vorzulegen.
Ein Berechnungsbeispiel für die Wertung siehe Ausschreibungsunterlagen.
Warenkörbe
Die Stundenkalkulation der Warenkörbe erfolgt auf Grundlage von 2 beispielhaften Leistungsbeschreibungen (Anlagen 11 und 12).
Im Falle der Beauftragung werden die mit dem Angebot vorgelegten Warenkörbe vertragsgegenständlich. Der AN hat sich bei der Angebotsermittlung für Einzelverträge – soweit möglich – an dem für die o. g. Warenkörbe kalkulierten Aufwand zu orientieren. Weiteres siehe Teilnahmeantrag.