1. Die Vergabeunterlagen sind über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS kostenlos abzurufen unter der Adresse
www.subreport-elvis.de/E64551124. Eine elektronische Angebotsabgabe ist zwingend vorgeschrieben.
2. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind in der Anlage D.1 der Vergabeunterlagen aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Für die Angaben sind soweit vorgesehen die unter
www.subreport-elvis.de/E64551124 hinterlegten Vordrucke zu verwenden.
3. Sämtliche in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Auftraggeberin einzureichen.
4. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist;
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind u. der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird;
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber der Auftraggeberin alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und – dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften und
— in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. Eine entsprechende Erklärung ist in dem Vordruck Teil C Anlage C.2 "Erklärung d. Bietergemeinschaft" vorformuliert.
5.Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmeranteil im Angebot inhaltlich zu bezeichnen. Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist der jeweilige Nachunternehmer namentlich zu benennen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung des Nachunternehmers einzureichen. Als Nachunternehmer gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte.
6. Soweit ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung andere Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe), wird auf die Anforderungen in § 47 VgV hingewiesen. Die Auftraggeberin wird – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
8. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gestellt werden. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Die rechtzeitig eingegangenen Fragen werden gesammelt und gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs beantwortet. Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Einhaltung der Transparenz wird der Fragen- und Antwortenkatalog allen Bietern in anonymisierter Form über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS unter der Adresse
www.subreport-elvis.de/E64551124 zur Verfügung gestellt. Sie müssen sich selbst regelmäßig über den Stand des Verfahrens informieren. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.
10. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben bei der Auftraggeberin.