Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude: — Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.), — Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG, — Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG, — Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung), — Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.), Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2020000034
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude:
— Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.),
— Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG,
— Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG,
— Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung),
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.),
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude:
— Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.),
— Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG,
— Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG,
— Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung),
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.),
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Postleitzahl: 51109
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.steb-koeln.de🌏
E-Mail: vergabestelle@steb-koeln.de📧
Telefon: +49 221 / 221-22908📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E91887666🌏
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude:
— Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.),
— Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG,
— Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG,
— Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung),
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.),
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5:
1) Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
2) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
3) Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bauzeitverlängerung
Beschreibung der Optionen:
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5:
1) Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 5-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
2) Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 4-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL);
3) Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 5-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen sind mittels des Bewerbungsbogen nebst Anlagen der Kontaktstelle zu übermitteln (Abs. A.I).
— Nachweis der Berufszulassung gem. § 44 und § 75, Abs. 1 und 2 VgV. Gefordert wird die Berufsqualifikation des Architekten/Ingenieure mit der Bauvorlageberechtigung gem. § 70 BauO NRW,
— Nachweis bei juristischen Personen gem. § 43 VgV von Namen und von beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018), § 45,Abs. 4, Nr. 4 VgV,
— Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und
Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018), § 46, Abs. 3 VgV – Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden.
— Nachweis bei Bewerber-, Bietergemeinschaften über die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung gem. § 43 VgV i. V. m. § 421 BGB.
— Betriebshaftpflichtversicherung für Bewerber-, Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Freie Mitarbeiter.
Mindeststandards:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste für bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen in der Gebäudeplanung nach HOAI Teil 3 der letzten 5 Jahre als Eigenerklärung des Bewerbers (§ 46 Abs. 3 VgV) mit Angabe — der Projektbezeichnung,
— der anrechenbaren Baukosten KG 300 und KG 400 netto,
— dem Ausführungszeitraum und
— den durchgeführten Leistungsphasen, min. Leistungsphasen 2 bis 8,
— sowie die Namen und die Anschriften der öffentlichen und privaten Auftraggeber und der Nennung von Ansprechpartnern mit Tel.-Nr. oder E-Mail
— Eigenerklärung des Bewerbers über die technische Ausstattung und der Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Erbringung der zu vergebenden Leistung:
—— Beschreibung der technischen Ausstattung mit Angabe der Anzahl der CAD- und AVA-Softwarelizenzen für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen,
—— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur bürointernen Qualitätssicherung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 3 000 000 EUR. Sonstige Schäden 3 000 000 EUR oder eine Erklärung der Versicherung (nicht Makler), dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
2) Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Beschaffungsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91887666🌏
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte. Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte. Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: chlichtungsstelle der Architektenkammer NRW
Postanschrift: Zollhof 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Telefon: +49 2114967-44📞
Fax: +49 2114967-99 📠
Quelle: OJS 2020/S 026-059382 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude:
— Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.),
— Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG,
— Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG,
— Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung),
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.).
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR beabsichtigen, auf dem Gelände des Großklärwerks Köln-Stammheim, zahlreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mehrerer Gebäude:
— Umbau eines bestehenden und genutzten Betriebsgebäudes(Sanierung Sanitäranlagen, Erneuerung Lüftung u. a.),
— Sanierung EG eines bestehenden und genutzten Bürogebäudes und Entkernung/Umbau KG,
— Entkernung oder Neubau EG eines ehemaligen Laborgebäudes (Errichtung Werkstätten, Büroarbeitsplätze u. a.), Entkernung/Umbau KG,
— Umbau eines Werkstattgebäudes (Flächenreduzierung),
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.).
Auf Basis der Machbarkeitsstudie sollen die Leistungsphasen der Objektplanung LPH 1-9 und die Fachplanung LPH 1-9 gem. HOAI auf Basis einer Bauwerksdatenmodellierung (BIM) erbracht werden. Die Planung hat die BauO NW inkl. einer teilweisen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 3,1 Mio. EUR netto projektiert.
Gesamtwert des Auftrags: 1051277.26 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Umbau einer bestehenden und genutzten Schlosserei (Sanierung Sanitäranlagen u. a.).
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5)
1. Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Beschreibung der Optionen:
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T4.1 und T4.2 gem. Ziffer II.1.5)
1. Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 5-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 4-6/8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 5-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Lievens und Partner mbH
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1051277.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).