Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (s. dazu Auflistung unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziertsind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (s. dazu Auflistung unten). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweisder Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärungzur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise – oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die in der EEE bzw. in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen sind (auch für benannte andere Unternehmen) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 kann zusammen mit den übrigen Vergabeunterlagen bei der unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Die europäische Eigenerklärung (EEE) ist unter
https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de abrufbar.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird die Vergabestelle einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Sofern ein ausländischer Bieter den Zuschlagerhalten soll, hat er eine gleichwertige Bescheinigung seines Herkunftslandes vorzulegen.
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Nachweis Eintragung Berufsregister,
— Nachweis Eintragung Handelsregister,
— Auszug Gewerbezentralregister,
— Nachweis keine Insolvenz,
— Nachweis keine Liquidation,
— Nachweis keine schweren Verfehlungen,
— Nachweis Beitragsentrichtung gesetzl. Sozialversicherung,
— Nachweis Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
— Erklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung zur Tariftreue,
— Erklärung zum Mindestlohn,
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6 b EU.
Der Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung auf Dritte (bspw. andere Unternehmen, freie Mitarbeiter oder Nachunternehmer) verweisen. In diesem Fall sind die geforderten Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise auch von dem Dritten, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, im Umfang der jeweiligen Eignungsleihe einzureichen. Sind die Dritten präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Zusätzlich ist von dem Dritten in diesen Fällen das Formblatt Eignungsleihe vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Auf § 6 d VOB/A-EU wird verwiesen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6 a EU Abs.1 Nr. 3 lit. e) VOB/A) oder die berufliche Erfahrung (§ 6 a EU Abs. 1 Nr. 3 lit. a) und b) VOB/A) ist nur möglich,wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.