Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1) Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nummer 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
1.b) Gemäß §§ 43 (1) und 75 VgV Angabe von Name, Qualifikation und Berufserfahrung nach Beendigung des Studiums in der Objektplanung der Personen, welche die ausgeschriebene Dienstleistung tatsächlich erbringen sollen:
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass:
— der / die verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens die Qualifikation Diplom – Ingenieur Architektur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— der / die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) ebenfalls mindestens die Qualifikation Diplom – Ingenieur Architektur oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— mindestens 2 der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung haben.
Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Architekten / Architektin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen.
2) Mindestens 3 Referenzprojekte sind vorzulegen.
Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV. Zugelassen sind Referenzprojekte, für die der Bewerber/das Bewerberbüro die Grundleistungen der Objektplanung mindestens in den Leistungsphasen 2 bis einschließlich.
Leistungsphase 8 gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung oder HOAI 2009 oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen erbracht hat.
Zugelassen sind ausschließlich Sanierungsprojekte.
Alle eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils weitere nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Zuordnung der Honorarzone III oder höher für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI,
— die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2010 erfolgt sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase 8 / Inbetriebnahme). Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2010 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2),
— Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— mindestens ein Referenzprojekt muss einen Fassadensanierungsanteil in einer Größenordnung von mindestens 750 000 EUR netto haben, bei einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 2 Millionen EUR (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400,
— mindestens ein Referenzprojekt muss einen Flachdachsanierungsanteil in einer Größenordnung von mindestens 750 000,00 EUR netto haben, bei einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 2 Millionen EUR (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400,
— bei einem weiteren Referenzprojekt ist der Sanierungsanteil von 750 000,00 EUR netto für Dach und/oder Fassade in der Summe gefragt, bei einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 2 Millionen EUR (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal 3 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Projektstufen, sowie der Honorarzone.
Es ist jeweils ein Referenzschreiben des Bauherrn und /oder Auftraggebers erforderlich.
Ist von einem privaten Auftraggeber eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so kann eine Eigenerklärung des Bewerbers anerkannt werden. Für Aufträge, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden, ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten in Anlage 1.