Die Gemeinde beabsichtigt das Grundstück H im ausgewiesenen Baugebiet Rück II in Verbindung mit einer Bauverpflichtung zu verkaufen. Dabei wird von den Bietern die Unterbreitung von Angeboten verlangt, über die im Rahmen der gewählten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zur Verbesserung der Angebote verhandelt werden soll. Das zu konzipierende Gebäude soll nach Vorgaben der Gemeinde entstehen, KiGa und KiTa Räume für ca. 120 Kinder bieten sowie bezahlbaren Wohnraum für Menschen verschiedener Alters- und Sozialgruppen schaffen. Gebäude und Grundstück sollen im Eigentum des Auftragnehmers bleiben, die Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder sollen preiswert und langfristig an die Gemeinde vermietet und somit zur Verfügung gestellt werden. Besonderer Wunsch der Gemeinde ist es, dass ein Austausch zwischen den Generationen im Haus sowie zwischen dem Haus und dem umliegenden Quartier von dem Auftragnehmer angeregt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: KA07-42
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde beabsichtigt das Grundstück H im ausgewiesenen Baugebiet Rück II in Verbindung mit einer Bauverpflichtung zu verkaufen. Dabei wird von den Bietern die Unterbreitung von Angeboten verlangt, über die im Rahmen der gewählten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zur Verbesserung der Angebote verhandelt werden soll. Das zu konzipierende Gebäude soll nach Vorgaben der Gemeinde entstehen, KiGa und KiTa Räume für ca. 120 Kinder bieten sowie bezahlbaren Wohnraum für Menschen verschiedener Alters- und Sozialgruppen schaffen. Gebäude und Grundstück sollen im Eigentum des Auftragnehmers bleiben, die Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder sollen preiswert und langfristig an die Gemeinde vermietet und somit zur Verfügung gestellt werden. Besonderer Wunsch der Gemeinde ist es, dass ein Austausch zwischen den Generationen im Haus sowie zwischen dem Haus und dem umliegenden Quartier von dem Auftragnehmer angeregt wird.
Die Gemeinde beabsichtigt das Grundstück H im ausgewiesenen Baugebiet Rück II in Verbindung mit einer Bauverpflichtung zu verkaufen. Dabei wird von den Bietern die Unterbreitung von Angeboten verlangt, über die im Rahmen der gewählten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zur Verbesserung der Angebote verhandelt werden soll. Das zu konzipierende Gebäude soll nach Vorgaben der Gemeinde entstehen, KiGa und KiTa Räume für ca. 120 Kinder bieten sowie bezahlbaren Wohnraum für Menschen verschiedener Alters- und Sozialgruppen schaffen. Gebäude und Grundstück sollen im Eigentum des Auftragnehmers bleiben, die Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder sollen preiswert und langfristig an die Gemeinde vermietet und somit zur Verfügung gestellt werden. Besonderer Wunsch der Gemeinde ist es, dass ein Austausch zwischen den Generationen im Haus sowie zwischen dem Haus und dem umliegenden Quartier von dem Auftragnehmer angeregt wird.
Die Gemeinde Waldbronn wünscht sich das im Baugebiet Rück II befindliche Grundstück H zu entwickeln. Neben einem Kindergarten und einer Kindertagesstätte für insgesamt 6 Gruppen, sind Räumlichkeiten für eine Mehrzwecknutzung sowie bezahlbarer und normaler Wohnraum zu schaffen. Die Gemeinde strebt dabei ein sog. sale and lease back System an. Das heißt, dass das Grundstück in Verbindung mit einer Bauverpflichtung vergeben wird und die zu bauenden Räumlichkeiten für KiGa und KiTa von der Gemeinde gemietet werden. Die Gemeinde als Hauptmieterin setzt eine Mietpreisbindung von 20 Jahren gegenüber dem Auftragnehmer (also dem Käufer des Grundstücks) voraus und sichert sich zudem ein Vorkaufsrecht der Räumlichkeiten nach Ablauf dieser Frist. Anschließend ist geplant, die Räumlichkeiten weiter an den künftigen Betreiber des KiGa bzw. der KiTa unter zu vermieten. Für die Räumlichkeiten des KiGa / der KiTa stellt die Gemeinde folgende Bedingungen:
Die Gemeinde Waldbronn wünscht sich das im Baugebiet Rück II befindliche Grundstück H zu entwickeln. Neben einem Kindergarten und einer Kindertagesstätte für insgesamt 6 Gruppen, sind Räumlichkeiten für eine Mehrzwecknutzung sowie bezahlbarer und normaler Wohnraum zu schaffen. Die Gemeinde strebt dabei ein sog. sale and lease back System an. Das heißt, dass das Grundstück in Verbindung mit einer Bauverpflichtung vergeben wird und die zu bauenden Räumlichkeiten für KiGa und KiTa von der Gemeinde gemietet werden. Die Gemeinde als Hauptmieterin setzt eine Mietpreisbindung von 20 Jahren gegenüber dem Auftragnehmer (also dem Käufer des Grundstücks) voraus und sichert sich zudem ein Vorkaufsrecht der Räumlichkeiten nach Ablauf dieser Frist. Anschließend ist geplant, die Räumlichkeiten weiter an den künftigen Betreiber des KiGa bzw. der KiTa unter zu vermieten. Für die Räumlichkeiten des KiGa / der KiTa stellt die Gemeinde folgende Bedingungen:
1. Die KiGa/KiTa Räumlichkeiten müssen insgesamt mindestens 1 000 m
2. Die KiGa/KiTa Räumlichkeiten müssen mind. folgende Räume bereitstellen:
1) 1 Raum für Kinderwagen;
2) 6 Gruppenräume mind. 2 davon nutzbar für sowohl U3 als auch Ü3 Gruppen, um auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können;
3) 6 Schlafräume;
4) 4 Waschräume;
5) 2 Intensivräume;
6) 1 behindertengerechtes WC;
7) 1 Personal-WC;
8) 1 Kreativraum;
9) 1 Raum für Personal;
10) 1 Raum für Elterngespräche;
11) 1 Personalwaschraum;
12) 1 Büro;
13) 1 Küche;
14) 1 Toilette für die Küchenkraft;
15) 1 Mehrzweckraum;
3. Aufgabe des Vertragspartners ist es außerdem Einrichtungsgegenstände der KiTa, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind (Einbauschränke, -küchen und -garderoben) zur Verfügung zu stellen, während die Ausstattung der Räumlichkeiten mit beweglichen Mobiliar Aufgabe der KiTa-Betreiber sein wird.
3. Aufgabe des Vertragspartners ist es außerdem Einrichtungsgegenstände der KiTa, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind (Einbauschränke, -küchen und -garderoben) zur Verfügung zu stellen, während die Ausstattung der Räumlichkeiten mit beweglichen Mobiliar Aufgabe der KiTa-Betreiber sein wird.
4. Gesondert darauf hingewiesen ist, dass es die Aufgabe des Vertragspartners ist, die Außenanlagen zu entwickeln und entsprechend die Kostengruppe 500 „Außenanlagen und Freiflächen“ nach DIN 276 zu übernehmen. Die abschließende Planung und Errichtung ist mit dem späteren Betreiber abzustimmen. Die Außenanlagen werden auch von der Gemeinde gemietet werden. Hier wird ebenfalls eine Mietpreisbindung von 20 Jahren vorausgesetzt. Die Gemeinde setzt außerdem voraus, dass Gebäude und Grundstück innerhalb der ersten 15 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes nicht veräußert werden dürfen. Dementsprechend ist der Käufer des Grundstücks und Auftragnehmer des Vergabeverfahrens verantwortlich für den Betrieb des Gebäudes. Daraus ergibt sich auch, dass geschaffener Wohnraum zunächst ausschließlich vermietet werden darf. Hier soll Raum für bezahlbares Wohnen entstehen. Dem Auftragnehmer steht es außerdem frei Wohnraum zu schaffen, der nicht unter die verfahrensspezifische Definition von bezahlbar fällt. Im Fall des preisgebundenen Wohnens gilt, dass in den ersten 20 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes, die Wohnungen, die als „bezahlbar“ ausgewiesen sind, dies mind. 20 Jahre bleiben und nur an Personen überlassen werden dürfen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die Belegungsbindung wird von der Gemeinde kontrolliert werden. Insgesamt abgerundet werden sollen die geforderten Angaben zu Kaufpreis, Mietpreis, Wohnraumbereitstellung und weiterer städtebaulicher bzw. architektonischer Kriterien durch ein Nutzungskonzept, das Bieter bzw. Bietergemeinschaften vorstellen sollen. Hier soll deutlich gemacht werden, wie das Gebäude künftig verwaltet und betreut werden wird. Ziel des Nutzungskonzepts soll es sein, mit dem Gebäude einen Ort zu schaffen, an dem ein Miteinander gefördert wird und sich Menschen verschiedenen Alters und Status wohl und zu Hause fühlen. Der Betreiber des KiGa bzw. der KiTa wird derzeit in einem gesondertem Verfahren ermittelt.
4. Gesondert darauf hingewiesen ist, dass es die Aufgabe des Vertragspartners ist, die Außenanlagen zu entwickeln und entsprechend die Kostengruppe 500 „Außenanlagen und Freiflächen“ nach DIN 276 zu übernehmen. Die abschließende Planung und Errichtung ist mit dem späteren Betreiber abzustimmen. Die Außenanlagen werden auch von der Gemeinde gemietet werden. Hier wird ebenfalls eine Mietpreisbindung von 20 Jahren vorausgesetzt. Die Gemeinde setzt außerdem voraus, dass Gebäude und Grundstück innerhalb der ersten 15 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes nicht veräußert werden dürfen. Dementsprechend ist der Käufer des Grundstücks und Auftragnehmer des Vergabeverfahrens verantwortlich für den Betrieb des Gebäudes. Daraus ergibt sich auch, dass geschaffener Wohnraum zunächst ausschließlich vermietet werden darf. Hier soll Raum für bezahlbares Wohnen entstehen. Dem Auftragnehmer steht es außerdem frei Wohnraum zu schaffen, der nicht unter die verfahrensspezifische Definition von bezahlbar fällt. Im Fall des preisgebundenen Wohnens gilt, dass in den ersten 20 Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes, die Wohnungen, die als „bezahlbar“ ausgewiesen sind, dies mind. 20 Jahre bleiben und nur an Personen überlassen werden dürfen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die Belegungsbindung wird von der Gemeinde kontrolliert werden. Insgesamt abgerundet werden sollen die geforderten Angaben zu Kaufpreis, Mietpreis, Wohnraumbereitstellung und weiterer städtebaulicher bzw. architektonischer Kriterien durch ein Nutzungskonzept, das Bieter bzw. Bietergemeinschaften vorstellen sollen. Hier soll deutlich gemacht werden, wie das Gebäude künftig verwaltet und betreut werden wird. Ziel des Nutzungskonzepts soll es sein, mit dem Gebäude einen Ort zu schaffen, an dem ein Miteinander gefördert wird und sich Menschen verschiedenen Alters und Status wohl und zu Hause fühlen. Der Betreiber des KiGa bzw. der KiTa wird derzeit in einem gesondertem Verfahren ermittelt.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Unternehmen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären (Formblatt 1 und 4):
Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Unternehmen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen und stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern bzw. -bietern gleich. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären (Formblatt 1 und 4):
— Benennung eines/einer bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters/Vertreterin der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten);
— Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft;
— Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall;
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft…
… im gesamten Vergabeverfahren (einschließlich Verhandlungsverfahren);
… bzw. späteren Bietergemeinschaft für die Auftragsdurchführung Das Bilden einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber bzw. Bieter. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist und vor der Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Die Teilnahme im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe im Rahmen einer Bietergemeinschaft und die gleichzeitige Teilnahme als Bewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft bzw. die Angebotsabgabe als Bieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber bzw. -bieter und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und/ oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers bzw. -bieters an einem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber bzw. Bieter hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt wird. Vertragspartner und damit Auftragsnehmer wird der Käufer des zu vergebenden Grundstücks sein, dieser muss zwingend Teil einer eventuellen Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sein. Für die Erbringung der architektonischen Planung des Gebäudes und der Außenanlagen kann der Vertragspartner auf die Eignung anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe oder Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zurückgreifen. Die architektonische Planung des Gebäudes und der Außenanlagen muss von einem/einer Architekt_in oder Stadtplaner_in erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des künftigen Auftragnehmers ist durch eine diesbezügliche Eigenerklärung zu bestätigen. Im Falle einer Angebotsaufforderung behält sich die Vergabestelle vor, einen Nachweis anzufordern. Außerdem nachzuweisen ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 6 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden sowie für Personenschäden oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des künftigen Auftragnehmers ist durch eine diesbezügliche Eigenerklärung zu bestätigen. Im Falle einer Angebotsaufforderung behält sich die Vergabestelle vor, einen Nachweis anzufordern. Außerdem nachzuweisen ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 6 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden sowie für Personenschäden oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter bzw. Bewerber müssen vorweisen, dass sie über Erfahrung in der Planung und der Realisierung vergleichbarer, realisierter Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung verfügen, dafür müssen 2 Referenzprojekte angegeben werden (werden mehr Referenzprojekte abgegeben entscheidet das Los, welche Projekte gewertet werden). Notwendige Voraussetzungen für eine Bewerbung müssen am Tag der Auftragsbekanntmachung gegeben sein. Teilnehmen dürfen keine anderen Personen als die in der Bewerbung genannten (mit den oben genannten Einschränkungen). Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Bewerbervoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen und bestätigt dies durch Abgabe der Formblätter, die den jeweiligen Aussteller erkennen lassen müssen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einreichung von unterschriebenen Originalen bestätigen zu lassen. Die fachlichen Anforderungen an die Personen, die für die Bewerbergemeinschaft die architektonische Planungsleistung erfüllen, sind gegeben, wenn diese zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung Architekt_in oder Stadtplaner_in gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates berechtigt sind. So erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Dieser Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen personell, technisch sowie wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt nach folgenden Kriterien mit folgender Wichtung: Vergleichbarkeit von Referenz 1 – 25 Punkte Vergleichbarkeit von Referenz 2 – 25 Punkte Qualität der Bewerbung – 25 Punkte Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber vorlegen:
Bieter bzw. Bewerber müssen vorweisen, dass sie über Erfahrung in der Planung und der Realisierung vergleichbarer, realisierter Projekte innerhalb der letzten 10 Jahre ab Auftragsbekanntmachung verfügen, dafür müssen 2 Referenzprojekte angegeben werden (werden mehr Referenzprojekte abgegeben entscheidet das Los, welche Projekte gewertet werden). Notwendige Voraussetzungen für eine Bewerbung müssen am Tag der Auftragsbekanntmachung gegeben sein. Teilnehmen dürfen keine anderen Personen als die in der Bewerbung genannten (mit den oben genannten Einschränkungen). Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Bewerbervoraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen und bestätigt dies durch Abgabe der Formblätter, die den jeweiligen Aussteller erkennen lassen müssen: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einreichung von unterschriebenen Originalen bestätigen zu lassen. Die fachlichen Anforderungen an die Personen, die für die Bewerbergemeinschaft die architektonische Planungsleistung erfüllen, sind gegeben, wenn diese zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung Architekt_in oder Stadtplaner_in gemäß Rechtsvorschrift des Heimatstaates berechtigt sind. So erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Dieser Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen personell, technisch sowie wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt nach folgenden Kriterien mit folgender Wichtung: Vergleichbarkeit von Referenz 1 – 25 Punkte Vergleichbarkeit von Referenz 2 – 25 Punkte Qualität der Bewerbung – 25 Punkte Im Falle einer Eignungsleihe muss der Bewerber vorlegen:
— Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen sowie Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten.
— Nachweise, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft (Eigenerklärungen der Nachunternehmer).
— Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 6d EU Abs. 2 VOB/A. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft. Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
— Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe, § 6d EU Abs. 2 VOB/A. Die Haftungserklärung ist gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Ein Nachunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt. Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung stützt, ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers wird erneut geprüft. Der Bewerber bzw. Bieter hat Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich beruft, innerhalb einer vom Auftraggeber genannten Frist auszutauschen, wenn das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber bzw. Bieter sich beruft, die Eignungsanforderungen nicht erfüllt.
Mindeststandards:
Der Bewerber oder die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft haben in diesem Zusammenhang eine Eigenklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt 2) abzugeben. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Eignungsprüfung die Angaben der Bewerber bzw. des Bieters oder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft weiter aufzuklären und weitergehende Informationen einzuholen. Der Bewerber bzw. Bieter oder die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft hat jedoch keinen Anspruch hierauf, soweit seine/ihre Angaben unvollständig sind.
Der Bewerber oder die Bewerberin bzw. die Bewerbergemeinschaft haben in diesem Zusammenhang eine Eigenklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt 2) abzugeben. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Eignungsprüfung die Angaben der Bewerber bzw. des Bieters oder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft weiter aufzuklären und weitergehende Informationen einzuholen. Der Bewerber bzw. Bieter oder die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft hat jedoch keinen Anspruch hierauf, soweit seine/ihre Angaben unvollständig sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber begrenzt gem. §§ 3a EU Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A die Anzahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Mindestzahl beträgt 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Die Auswahl der max. 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der Bewerbungen nach den angegeben Kriterien. Bei Gleichwertigkeit werden die gleichplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber begrenzt gem. §§ 3a EU Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A die Anzahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Mindestzahl beträgt 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Die Auswahl der max. 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der Bewerbungen nach den angegeben Kriterien. Bei Gleichwertigkeit werden die gleichplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 270
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebauliche Kriterien
Kostenkriterium (Name): Kaufpreis des Grundstücks
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Mietpreis KiGa/KiTa
Kostenkriterium (Gewichtung): 220
Kostenkriterium (Name): Mietpreis und-anteil Wohnen
Kostenkriterium (Gewichtung): 140
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 229-563173 (2020-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die KiGa/KiTa Räumlichkeiten müssen insgesamt mindestens 1 000 m2 umfassen und sich über 2 Geschosse verteilen.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Mietpreis und -anteil Wohnen
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Waldbronn
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2021/S 211-549678 (2021-10-25)