Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, deren Leistungsbeginn mindesten 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Biotopkartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
— Kartierung von Biotopen
— Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
— Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
— Weitere botanische oder vegetationskundliche Erhebungen
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen insgesamt mindestens 2 der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein. Zusätzlich muss es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handeln.
Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von
— Wäldern
— Kleingehölzen
— Mooren
— Gewässern
— Gesteinsbiotopen
— Ackerflächen
— Hochstaudenfluren
— Siedlungsbereichen
— Verkehrs- und Wirtschaftswegen
Bezieht.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
2) er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen (Projektleiter, Mitarbeiter) einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
— Biologie
— Landespflege oder Landschaftsplanung
— Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
— Biogeographie oder Geographie
— Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
— Naturschutz
— Umweltwissenschaften
— Forstwissenschaften
3) die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten erworben worden sein.
a) Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesetzlich geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine (1) Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1)
b) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen
Der Projektleiter kann, muss jedoch nicht zwingend an der direkten Ausführung des Screenings, der Kartierung bzw. der digitalen Datenerfassung beteiligt sein. Er fungiert als Koordinator für die seitens des Auftragnehmers einzusetzenden Mitarbeiter und sorgt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung für die fachgerechte Durchführung der Arbeiten.
4.) er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen.
Die Aufgabenbereiche Screening, Kartierung und digitale Datenerfassung (s. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung" Kapitel 2.3) können von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Für die Personen gelten nur die Anforderungen aus dem jeweiligen Aufgabenbereich. Bei der Kartierung das nachfolgende Kriterium a), beim Screening und bei der digitalen Datenerfassung die nachfolgenden Kriterien b) und c).
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesetzlich geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens eine Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt 1).
Als gleichwertige Erfahrung wird betrachtet, wenn die zur Leistungserbringung eingesetzte Person mindestens drei Projekte eigenständig durchgeführt hat. Damit ein Projekt anerkannt wird, müssen mindestens drei der folgenden Inhalte zentraler Bestandteil der Arbeit gewesen sein:
(1) Bestimmung von Gräsern und Kräutern
(2) Häufigkeitsschätzungen von Pflanzenarten
(3) Ansprache von Grünland (Vegetationsaufnahme, Kartierung) und Zuordnung von Grünlandbeständen zu Einheiten (z. B. Biotoptypen, Nutzungstypen, Nutzungsintensitäten)
(4) Qualitative Bewertung von Grünland (z. B. Erhaltungszustandsbewertung von FFH-Lebensraumtypen)
b) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1.) ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis) darzulegen.
Die Eignung zu 2.) und 3.) ist mittels der Anlage 11a darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist die Eignung zu 4.) mittels der Anlage 11b darzulegen.