Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5 500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 1.1.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,
Umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 1.1.2021 zu treffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung...”
Titel
Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG
2020-10018
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5 500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 1.1.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,
Umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 1.1.2021 zu treffen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen und Altersvorsorge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unfallversicherungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5 500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 1.1.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,
Umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 1.1.2021 zu treffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen
Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der 3 -jährigen Vertragslaufzeit um maximal ein weiteres Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen
Jahresende schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates gem. Formular Eigenerklärung zur Eignung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. ausreichenden Rück-Versicherungsschutz und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3. mindestens 3 Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:
Es handelt sich um eine Referenz über einen Gruppenversicherungsvertrag für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. mindestens 3 Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt:
Es handelt sich um eine Referenz über einen Gruppenversicherungsvertrag für eine betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG, die in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte...”
Beschleunigtes Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden,
um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-18
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-18
15:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäߧ 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 214-524592 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5 500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 1.1.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit, umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versicherungsschutz zum 1.1.2021 zu treffen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Umsetzung des am 30.9.2019 geschlossenen Manteltarifvertrages für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn. In diesem wurde unter § 20 folgende die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Auftraggeberin für Ihre Beschäftigten im „Gefahrenraum Autobahn“ einen Gruppenversicherungsvertrag zur Einkommensvorsorge schließen wird. Der monatliche Beitrag pro Beschäftigten beträgt 70,00 EUR. Diese abzusichernde Belegschaft soll eine Grundfähigkeitsversicherung erhalten. Die voraussichtliche Anzahl aller zu versorgenden Beschäftigten beträgt bei Vertragsbeginn ca. 5 500. Als Leistungsendalter ist die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen.
Ziel ist, Versicherungsschutz ab dem 1.1.2021 für alle Beschäftigte im „Gefahrenraum Autobahn“ sicherzustellen. Der beauftragte Versicherer erklärt sich hierzu bereit,
Umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Autobahn GmbH Vorbereitungen zur Umsetzung zum Versich...
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte...”
Beschleunigtes Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-524592
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung...”
Titel
Gruppenversicherung für die Beschäftigten des Gefahrenraums Autobahn als betriebliche Grundfähigkeitsversicherung im Durchführungsweg Direktversicherung nach § 3.63 EStG
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Die Vergabestelle wird gemäߧ 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-585426 (2020-12-01)