Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Die Gastransportleitung mit einem Durchmesser von 0,7 Metern (DN 700) und einem maximalen Betriebsdruck MOP von 100 bar wird auf einer Länge von ca. 41 km größtenteils parallel zu bestehenden Leitungen geführt.
Leistungsumfang des Auftrags ist die termingerechte und vollständige Vorlage der Untersuchungsergebnisse, Pläne und Gutachten durch den AN. Diese umfassen im Wesentlichen Gutachterliche Leistungen für Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht, sowie geotechnische Untersuchungen im Bereich der Planungstrasse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gutachterliche Leistungen Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht für die Gastransporteitung Wertingen – Kötz, WK51”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit diesem Projekt ist der Bau einer...”
Kurze Beschreibung
Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Die Gastransportleitung mit einem Durchmesser von 0,7 Metern (DN 700) und einem maximalen Betriebsdruck MOP von 100 bar wird auf einer Länge von ca. 41 km größtenteils parallel zu bestehenden Leitungen geführt.
Leistungsumfang des Auftrags ist die termingerechte und vollständige Vorlage der Untersuchungsergebnisse, Pläne und Gutachten durch den AN. Diese umfassen im Wesentlichen Gutachterliche Leistungen für Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht, sowie geotechnische Untersuchungen im Bereich der Planungstrasse.
Die bayernets GmbH plant als Vorhabenträger im Rahmen des Netzausbaus die Umsetzung des Projekts Wertingen-Kötz. Mit diesem Projekt ist der Bau einer Gastransportleitung von der Verdichterstation Wertingen im Landkreis Dillingen an der Donau nach Kötz im Landkreis Günzburg geplant. Die Gastransportleitung mit einem Durchmesser von 0,7 Metern (DN 700) und einem maximalen Betriebsdruck MOP von 100 bar wird auf einer Länge von ca. 41 km größtenteils parallel zu bestehenden Leitungen geführt.
Die termingerechte und vollständige Vorlage der Untersuchungsergebnisse, Pläne und Gutachten durch den AN ist von zentraler Bedeutung für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und da-mit zur Erreichung des übergeordneten Gesamtziels, der fristgerechten gastechnischen Inbetriebsetzung der Leitung Wertingen-Kötz.
Wesentlicher Leistungsumfang des Auftrags Gutachterliche Leistungen Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht für die Gastransportleitung Wertingen-Kötz WK51 ist die geotechnische Untersuchung im Bereich der Planungstrasse.
Hierzu sind die Durchführung der Boden- und Baugrunduntersuchungen inkl. Labor und Dokumentation, das Erstellen des geotechnischen Berichtes (Boden- und Baugrundgutachten), die wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Beweissicherung, die Konzeption der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen sowie die Erstellung von Wasserrechtsanträgen und die Darstellung und Dokumentation der erarbeiteten Ergebnisse Auftragsinhalt. Die gewonnenen Untersuchungsergebnisse und Unterlagen dienen als Grundlage für die Trassen- und Flächenplanung und die Planfeststellungsunterlagen sowie zur Vorbereitung der Bauausführung. Es gilt Ziffer 2 der AVI.
Die Trassierung der Leitung sowie umweltplanerische Leistungen werden separat vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 7
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Voraussichtlich dauern die Untersuchungen sowie die Erstellung der Gutachten 7 Monate. Der Auftrag läuft allerdings bis zum Vorliegen des von bayernets...”
Beschreibung der Verlängerungen
Voraussichtlich dauern die Untersuchungen sowie die Erstellung der Gutachten 7 Monate. Der Auftrag läuft allerdings bis zum Vorliegen des von bayernets anerkannten Gutachtens über alle beschriebenen Leistungen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Positionen 3.3.6 Aufbrechen und Verschließen befestigter Geländeoberflächen, 3.5.12.1 Brunnendurchmesser DN 150 – Ausführung Unterflur mit Abdeckung...”
Beschreibung der Optionen
Die Positionen 3.3.6 Aufbrechen und Verschließen befestigter Geländeoberflächen, 3.5.12.1 Brunnendurchmesser DN 150 – Ausführung Unterflur mit Abdeckung Klasse D, 3.5.12.2 Brunnendurchmesser DN 150 – Ausführung als Überflur-Variante mit Stahlüberschubrohr und „Seba-Kappe", 3.5.13 Arteserbehandlung, 3.9.3 Analytik Betonaggressivität werden nur optional beauftragt, d.h. der Auftraggeber behält sich vor, diese Positionen erst nach Zuschlagserteilung und im Verlauf der Auftragsabwicklung zu beauftragen, wenn der Bedarf eintritt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bewerber die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bewerber die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass das sowohl der Projektleiter als auch leitendes Personal des Bewerbers verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden).
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig.
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellte Dokument „ Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb Gutachterliche Leistungen Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht für die Gastransporteitung Wertingen – Kötz, WK51“ für sich separat — wie ein Einzelbewerber — vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrer Bewerbung / TeiInahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche und rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben;
— dass im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft und im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE)- /Arbeitsgemeinschaft – in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft – gebildet wird;
— in der die im Beauftragungsfalle geplante Organisationsform nebst der Organisationsstruktur angegeben ist;
— in der alle beteiligten Mitglieder aufgeführt sind und der sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertretende Bevollmächtigte nebst dessen postalischer Adresse bezeichnet ist;
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt;
— in der die jeweilige Leistungserbringung durch die Mitglieder angegeben ist;
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder im Beauftragungsfalle gesamtschuldnerisch haften, und
— in der erklärt ist, dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet;
— dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Jeder Bewerber muss nachweisen:
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde;
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde.
Zusätzlich muss jeder Bewerber vorlegen:
— eine aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen vor Ablauf der Teilnahmefrist)
Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er über das Know-how und über Erfahrungen bei der Durchführung von Boden- und Baugrunduntersuchen sowie geologisch-bodenmechanischen Beurteilungen, wassertechnischen und wasserwirtschaftlichen Beweissicherungen für ein Linienbauwerk mit einer Länge von ca. 40 km sowie Erfahrungen im Bereich des Wasserrechts verfügt. Des weiteren erklärt der Bewerber, dass er fundierte Kenntnisse im Verfassen von Gutachten vorweisen kann,
— dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen,
— dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben,
— dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen,
— dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen / Leistungen erbringen, vorlegen wird.
(Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u. a. nach §§ 123 und 124 GWB – vor Zuschlagserteilung zu prüfen.);
— dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung,
— dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem verfügt. Qualitätsmanagementsysteme ohne Zertifizierung sind erlaubt. Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
— Angaben zu mindestens 2 Referenzen unter Ziffer 7.2 des unter Kapitel I.3 der Auftragsbekanntmachung zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs zu abgeschlossenen Aufträgen über gutachterliche Leistungen, welche Boden- und Baugrunduntersuchungen (geotechnische Untersuchungen) sowie bodenmechanische und hydrologische Beurteilungen einschließlich geotechnischem Bericht für Linienbauwerke beinhalten.
Die Referenz wird berücksichtigt, wenn der Auftrag in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter Ziff. III.1.1 — III.1.3 genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter Ziff. III.1.1 — III.1.3 genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen ist.
Zusätzlich muss jeder Bewerber erklären, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
— keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Weiteres zum Teilnahmewettbewerb siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Gem. Ziff. 12. Sicherheitsleistung der (AVI) ist der AG berechtigt eine Vertragserfüllungssicherheit und eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Gem. Ziff. 12. Sicherheitsleistung der (AVI) ist der AG berechtigt eine Vertragserfüllungssicherheit und eine Gewährleistungssicherheit zu fordern. Im Folgenden wird eine nicht abschließende Zusammenfassung wiedergegeben: Als Vertragserfüllungssicherheit darf der AG jeweils die Abschlagszahlungen um höchstens 10 % kürzen (Sicherheitseinbehalt), bis die vereinbarte Sicherheitssumme in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme erreicht ist. Als Gewährleistungssicherheit ist der Auftraggeber berechtigt, von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % als Sicherheit für Mängelansprüche in Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer kann den jeweiligen Sicherheitseinbehalt jeweils durch Stellung einer unwiderruflichen, unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ablösen.
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Ziff. 10 Abs. 3 AVI (Verbindlichkeit der Preise über die gesamte Vertragsdauer) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar.
Die Preise...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Ziff. 10 Abs. 3 AVI (Verbindlichkeit der Preise über die gesamte Vertragsdauer) stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar.
Die Preise sind Nettopreise in Euro.
Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 10 (ohne Abs. 3) und 11 AVI in Verbindung mit der Ergänzung des Dokuments „Sonstige Ausschreibungsunterlagen nach AVI Ziff 1_5_d“; die dort genannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-23
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse
Unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt...”
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse
Unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung)bereitgestellten
„Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1.1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular
„ Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb Gutachterliche Leistungen Baugrund, Wasserwirtschaft, Wasserrecht für die Gastransporteitung Wertingen – Kötz, WK51 “ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge — samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen — sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und ggf. XLS) zu übermitteln.
Bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote — ohne vorherige Verhandlung — anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten.
Nur die 4 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 187-452389 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://www.bayernets.de🌏
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-452389
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 104-275051 (2021-05-27)