Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 zu (2) der EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils eine Referenz für „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau““, eine Referenz für Bauleistungen „Sanierung Gebäude“ und eine Referenz für "Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ für den Neubau eines Bildungsbaus" berücksichtigt.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz über „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau““, Bauleistungen „Sanierung Gebäude“ und "Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume“ für den Neubau eines Bildungsbaus" ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenz „schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich „Hochbau“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
— Inbetriebnahme ab 1.1.2015 1 Punkt;
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2017 2 Punkte;
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— unter 12 Mio. EUR brutto (KG 200-700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen 1 Punkt;
— 12 EUR bis 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276, ohne KG 600) 2 Punkte;
— über 15 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN 276, ohne KG 600) 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Forschung und Lehre (ohne Kindergarten, Laborbau, Sporthalle) 2 Punkte;
— Schulbau 3 Punkte.
Weiterhin wird die Referenz Bauleistungen „Sanierung Gebäude“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
— Inbetriebnahme ab 1.1.2015 1 Punkt;
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2017 2 Punkte;
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— unter 5 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt;
— 5 EUR bis 6 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) 2 Punkte;
— über 6 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 300 und 400 nach DIN 276) 3 Punkte.
Weiterhin wird die Referenz „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für den Neubau eines Bildungsbaus“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
— Inbetriebnahme ab 1.1.2015 1 Punkt;
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2017 2 Punkte;
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— unter 10 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500 nach DIN 276 in aktueller Fassung) 1 Punkt;
— 10 EUR bis 12 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500 nach DIN 276 in aktueller Fassung) 2 Punkte;
— über 12 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500 nach DIN 276 in aktueller Fassung) 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Forschung und Lehre (ohne Kindergarten, Laborbau, Sporthalle) 2 Punkte;
— Schulbau 3 Punkte.
Die Referenzen „schlüsselfertigen Bauleistungen im Bereich Hochbau“, „Bauleistungen Sanierung Gebäude“ sowie Planungsleistungen „Gebäude und Innenräume für den Neubau eines Bildungsbaus“ fließen jeweils zu 1/3 (33,33 %) in die Bewertung ein.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.