Beschreibung der Beschaffung
1. allgemeine Beschreibung BA1 und BA2
Das Gymnasium Neustadt an der Waldnaab, ein staatliches Gymnasium für Jungen und Mädchen, wurde im Jahr 1972 gegründet und 1977 fertig gestellt. Die Schule wird derzeit von ca. 600 Schülerinnen und Schülern besucht, die von 64 Lehrkräften unterrichtet werden. Das Gebäude, in Betonständerbauweise ausgeführt, wurde der bestehenden Hangtopographie angepasst und als Splittlevelstruktur über insgesamt sechs Ebenen, aufgebaut (weitere Beschreibung folgt unter dem Punkt: „Gliederung Bauwerk“).
— BGF: 11 090,00 m,
— NGF: 9 256,00 m.
Um den Ansprüchen an ein zeitgemäßes Gymnasium gerecht zu werden, soll die Schule in Neustadt an der Waldnaab generalsaniert werden. Dies dient zum einen der Transformation des Bestandsgebäudes in ein modernes Lernhaus, zum anderen müssen die neuen energetischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen (Brandschutz, Bauphysik, etc.) an ein zeitgemäßes, umweltbewusstes Gebäude erfüllt werden.
2. Angaben zur Ausführung:
Die Sanierung der Gesamtanlage ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen. Wobei der erste Bauabschnitt bereits abgeschlossen ist. Im zweiten Bauabschnitt wird ca. ein drittel des Hauptgebäudes innen und außen komplett saniert und überarbeitet. In dieser Zeit findet der Schulbetrieb in den bereits sanierten Gebäudeteil sowie auf weiteren Flächen in der Turnhalle statt. Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten, den 2. Bauabschnitt betreffend.
Arbeitszeiten bzw. Einschränkungen:
Für die Ausführung der Arbeiten und der damit verbundenen Lärmbelastung der Schüler werden 3 Zeiten unterschieden mit folgenden Einschränkungen Abiturprüfungen
Einschränkung: Keinerlei Lärm am und im Gebäude. Kein Bohr- und mit Maschinen geführte Abbrucharbeiten an der Betonkonstruktion oder Massivbauteilen, Kein Baggerbetrieb am Gebäude, Keine Verdichtung (Rüttelplatten, etc.), Keine Benutzung der Schuttrutschen
Zum Abitur-Zeitraum.
Mögliche Prüfungszeiten allgemein Einschränkung: Kein Bohr- und mit Maschinen geführte Abbrucharbeiten an der Betonkonstruktion. Vermeidung von sehr Lärm intensiven Arbeiten
Zeitraum: Montag bis Freitag mit Ausnahme der Schulferien (siehe nächster Punkt)
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr (Schulaufgabenzeit).
Schulferienzeit
Keinerlei Einschränkungen. Besonders Intensive Nutzung dieser Zeitspannen durch entsprechende Personal- und Geräteaufstockung. Lärm intensive Durchbrüche und Abbrüche der Betonkonstruktionen (Ausnahme Bauteil 1) sollten nach Möglichkeit in diesen Zeiträumen erfolgen.
Ferienzeiten 2020:
— Weihnachten: 23.12.20 - 9.01.21.
Ferienzeiten 2021:
— Winter: 15.2.21 - 19.2.21,
— Ostern: 29.3.21 - 10.4.21,
— Pfingsten: 25.5.21 - 4.06.21,
— Sommer: 30.7.21 - 19.09.21,
— Herbst: 2.11.21 - 5.11.21,
— Weihnachten: 24.12.21 - 8.1.22.
Da die Arbeiten bei laufendem Betrieb stattfinden und es sich um ein Schulgebäude handelt, ist besonders auf Lärmbelästigungen und Beschädigungen zu achten! Im Zuge der Generalsanierung bleibt ein Teil der Gebäudekonstruktion und Oberflächen von der Baumaßnahme unberührt bzw. wurde bereits fertiggestellt. An die jeweilige Leistung angrenzende Flächen sind beschädigungsfrei zu halten und entsprechend im Zuge der Arbeiten vor Beschädigung zu schützen! Entsprechende Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3. Leistungsumfang — Beschreibung der Arbeiten
Das Leistungsverzeichnis beschreibt alle erforderlichen Arbeiten, für die Interims-Unterteilung der beiden Bauabschnitte durch Trockenbauwände notwendig sind.
Baustelleneinrichtung
Herstellen, Liefern und Einbau der Pfosten-Riegel-Fassade als Holz-Holz-Konstruktion
Die einzelnen Leistungsbereiche des Leistungsumfangs sind unter Allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbedingungen zum LV, und in den einzelnen Positionen aufgeführt.
4. Ausführungszeitraum
Aufmaß:
21.6.21 - 25.6.21
Werk-/Freigabeplanung:
28.6.21 - 9.7.21
Fertigung/Montage:
12.7.21 - 24.9.21
Bei den Fristen handelt es sich um Vertragsfristen. Der Schulbetrieb kann während der Umbauzeit nur eingeschränkt und sehr beengt stattfinden. Aus diesem Grund muss die Maßnahme in dem vorgegebenen Zeitplan fertig gestellt werden. Des Weiteren sind an diesen Zeitplan Fördergelder gebunden. Ein nicht einhalten der Fristen führt zu Verlust
Der selbigen und wird dem Verursacher entsprechend angelastet.