Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gymnasium Oesede/Gymnasium Bad Essen/Gymnasium Bersenbrück – Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung in den Anbauten
LKOS 2020 - 253”
Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medien- -und Präsentationstechnik
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Präsentationssoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen, Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen, Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten Medientechnik umzusetzen, plant der Landkreis Osnabrück den Einsatz einer einheitlichen Mediensteuerung in den Anbauten folgender der Gymnasien:
— Gymnasium Oesede (Carl-Stahmer-Weg 19, 49124 Georgsmarienhütte);
— Gymasium Bad Essen (Schulallee 30, 49152 Bad Essen);
— Gymnasium Bersenbrück (Im Dom 19, 49593 Bersenbrück).
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 4 Lose:
— Los 1 – Medien -und Präsentationstechnik;
— Los 2 – Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen;
— Los 3 – Dokumentenkamera Oesede;
— Los 4 – Medienwagen für Bersenbrück und Oesede.
Bieter können ein Angebot für einzelne Lose oder für alle Lose abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges (Zuschlags-)Kriterium ist hierbei jeweils der Angebotspreis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten Medientechnik umzusetzen, plant der Landkreis Osnabrück den Einsatz einer einheitlichen Mediensteuerung in den Anbauten folgender der Gymnasien:
— Gymnasium Oesede (Carl-Stahmer-Weg 19, 49124 Georgsmarienhütte);
— Gymasium Bad Essen (Schulallee 30, 49152 Bad Essen);
— Gymnasium Bersenbrück (Im Dom 19, 49593 Bersenbrück).
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 4 Lose:
— Los 1 – Medien- -und Präsentationstechnik;
— Los 2 – Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen;
— Los 3 – Dokumentenkamera Oesede;
— Los 4 – Medienwagen für Bersenbrück und Oesede.
Bieter können ein Angebot für einzelne Lose oder für alle Lose abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges (Zuschlags-)Kriterium ist hierbei jeweils der Angebotspreis.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentenkamera Oesede
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medienwagen für Bersenbrück und Oesede
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
9593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
9593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.”
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 1.9.2020 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYTY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 158-385121 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück — FD 1 Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gymnasium Oesede / Gymnasium Bad Essen / Gymnasium Bersenbrück — Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung in den Anbauten
LKOS 2020 - 253”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten Medientechnik umzusetzen, plant der Landkreis Osnabrück den Einsatz einer einheitlichen Mediensteuerung in den Anbauten folgender der Gymnasien:
— Gymnasium Oesede (Carl-Stahmer-Weg 19, 49124 Georgsmarienhütte),
— Gymasium Bad Essen (Schulallee 30, 49152 Bad Essen),
— Gymnasium Bersenbrück (Im Dom 19, 49593 Bersenbrück).
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in vier Lose:
— Los 1 — Medien- -und Präsentationstechnik,
— Los 2 — Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen,
— Los 3 — Dokumentenkamera Oesede,
— Los 4 — Medienwagen für Bersenbrück und Oesede.
Bieter können ein Angebot für einzelne Lose oder für alle Lose abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges (Zuschlags-)Kriterium ist hierbei jeweils der Angebotspreis.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593
Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593
Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 158-385121
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: audivision Lange GmbH
Postort: Halle/Westfalen
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gütersloh🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: visunext International GmbH & Co. KG
Postort: Emsdetten
Postleitzahl: 48282
Region: Steinfurt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 1.9.2020 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer MitarbeiterInnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYWPP
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB).
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 223-548199 (2020-11-11)