Gymnasium Oesede/Gymnasium Bad Essen/Gymnasium Bersenbrück – Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung in den Anbauten

Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle

Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-12 Auftragsbekanntmachung
2020-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerbezogene Geräte
Referenznummer: LKOS 2020 - 253
Kurze Beschreibung: Lieferung von Präsentationstechnik inkl. Mediensteuerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbezogene Geräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerbezogene Geräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541 / 501-1100 📞
Fax: +49 541 / 501-61100 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYTY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYTY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 158-385121
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Medien- -und Präsentationstechnik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Um in den Unterrichtsräumen der kreiseigenen Gymnasien eine moderne, benutzerfreundliche und einheitliche Steuerung der zukünftig im Raum verbauten Medientechnik umzusetzen, plant der Landkreis Osnabrück den Einsatz einer einheitlichen Mediensteuerung in den Anbauten folgender der Gymnasien:
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— Gymnasium Oesede (Carl-Stahmer-Weg 19, 49124 Georgsmarienhütte);
— Gymasium Bad Essen (Schulallee 30, 49152 Bad Essen);
— Gymnasium Bersenbrück (Im Dom 19, 49593 Bersenbrück).
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 4 Lose:
— Los 1 – Medien -und Präsentationstechnik;
— Los 2 – Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen;
— Los 3 – Dokumentenkamera Oesede;
— Los 4 – Medienwagen für Bersenbrück und Oesede.
Bieter können ein Angebot für einzelne Lose oder für alle Lose abgeben. Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges (Zuschlags-)Kriterium ist hierbei jeweils der Angebotspreis.
Dauer: 1 Monate
Bezeichnung des Loses: Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — Los 1 – Medien- -und Präsentationstechnik;
Bezeichnung des Loses: Dokumentenkamera Oesede
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Medienwagen für Bersenbrück und Oesede
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gymnasium Bersenbrück
Im Dom 19
49593 Bersenbrück,
Gymnasium Bad Essen
Schulallee 30
49152 Bad Essen, Gymnasium Oesede
Carl-Stahmer-Weg 19
49124 Georgsmarienhütte
49152 Bad Essen,
Gymnasium Oesede
9593 Bersenbrück,

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1-3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYYTY/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 1.9.2020 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform.
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Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
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Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYTY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 220 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 158-385121 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück — FD 1 Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 223-548199
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 158-385121
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 1.9.2020 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten. Die Übermittlung von Angeboten darf aufgrund von § 53 VgV ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel erfolgen. Aufgrund der Anforderungen in § 10 VgV ist eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder als Anhang zu einer Kommunikationsnachricht an die Vergabestelle nicht zulässig. Bitte verwenden Sie hierzu ausschließlich das Bietertool der Vergabeplattform. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer MitarbeiterInnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYWPP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Gymnasium Oesede (Carl-Stahmer-Weg 19, 49124 Georgsmarienhütte),
— Gymasium Bad Essen (Schulallee 30, 49152 Bad Essen),
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in vier Lose:
— Los 1 — Medien- -und Präsentationstechnik,
— Los 2 — Dokumentenkamera Bersenbrück und Bad Essen,
— Los 3 — Dokumentenkamera Oesede,
— Los 4 — Medienwagen für Bersenbrück und Oesede.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
49593
Bersenbrück,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Name: audivision Lange GmbH
Postort: Halle/Westfalen
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland 🇩🇪
Gütersloh 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: visunext International GmbH & Co. KG
Postort: Emsdetten
Postleitzahl: 48282
Land: Steinfurt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer MitarbeiterInnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYWPP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB).
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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 223-548199 (2020-11-11)