Beschreibung der Beschaffung
Sämtliche Estriche sind auf Stb-Bodenplatten und -decken schwimmend auszuführen. Die (Konstruktions-) Einbauhöhen sind nach Meterriss genau einzuhalten. Die Randdämmstreifen müssen an alle Wände und sonstigen aufsteigenden Bauteilen (z. B. Rohrleitungen und Türzargen angeordnet werden; mindestens 20 mm höher als Gesamtkonstruktion. Der Überstand ist nach der Verlegung des Estrichs zu entfernen. Alle verwendeten Materialien müssen auf den vorhandenen Untergrund abgestimmt sein; Konstruktionen und Materialien sind von einem Systemhersteller zu beziehen und nach dessen Werkvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien zu verarbeiten. Zur Ausführung kommen folgende Estriche: Zementestrich und Calciumsulfatestrich.
Vor Beginn der Estricharbeiten ist vom Auftragnehmer ein Nivellement zu erstellen, um evtl. Höhenunterschiede in den Rohböden festzustellen.
Die Arbeiten sind fachgerecht, den einschlägig geltenden Normen und technischen Richtlinien entsprechend, in der jeweils gültigen Fassung, auszuführen. Insbesondere gilt die DIN 18353 VOB/C Estricharbeiten.
Einbau des Estrich auf bauseitigen Stahlbetonböden. Vor dem Aufbringen des Estrichs sind die Stahlbetondecken von sämtlichen Verschmutzungen zu Reinigen. Die Dämmschichten und deren Abdeckungen dürfen nur über ausgelegte Bohlen befahren werden. Der Estrich ist mittels Förderpumpe einzubauen.
Dämmstoffschichten, Abdeckungen und Randstreifen sind nach DIN 18560-2 zu verlegen. Überlappung der Dämmstoffe gem. DIN EN 13163 zur Erfüllung der Anforderungen an die Schallschutzanforderungen gem. DIN 4109.
Trittschalldämmung ist dicht gestoßen, im Verband auszulegen, einschl. Nischen, Ecken sowie einwandfreiem Anarbeiten an Isolationen, Türzargen, etc. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen.
Die Eigenschaften des Estrichs sind in den einzelnen Positionen beschrieben. Die Güteeigenschaften des Estrichs sind ggf. durch ein unabhängiges Prüfinstitut gemäß DIN 18560 /EN 13813 nachzuweisen.
Abweichung der Druck- und Biegezugfestigkeit max. 10 %. Die angegebenen Estrichhöhen sind Mindeststärken. Die Estricharmierung erfolgt, falls im LV nicht anders beschrieben, grundsätzlich mit Stahlfasern zur Verringerung des Schrumpf- und Frühschwindrisikos. Der Estrich ist einwandfrei zu verdichten, waagerecht und flächeneben einzubauen.
Es gelten die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202. Gerissene Estrichflächen, Ecken etc. sind nach Aufforderung durch die Bauleitung unverzüglich zu erneuern, ggf. unter Zusatz von Abbindebeschleunigern oder Einsatz von Schnell zementen.