Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung) Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt. Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren. Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: HIS-BA 14/20
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung)
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung)
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
— --
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
— --
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
— --
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO.
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
— A Teilnahmeantrag, bestehend aus
— A-01 Formular Teilnahmeantrag,
— A-02 Formblatt Referenzprojekte 1. Generalplaner,
— A-03 Formblatt Referenzprojekte 2. übergreifende Referenzen (IngBW/VA),
— A-04 Formblatt Referenzprojekte 3. Abbruch (IngBW/TW),
— A-05 Formblatt Referenzprojekte 4. Brückenbau (IngBW/TW),
— A-06 Formblatt Referenzprojekte 5. TA Bahnanlagen,
— A-07 Formblatt Referenzprojekte 6. SiGeKo,
— A-08 Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung,
— A-09 Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
— A-10 Matrix – Eignungskriterien.
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
— B-01 Matrix – Zuschlagskriterien,
— B-02 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien.
C Vertragsentwürfe (Generalplaner und SiGeKo) mit Anlagen 1-7.
D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
— --
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
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Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
— --
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/98578-0 oder info@subreport.de.
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
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Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
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Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
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Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO.
C Vertragsentwürfe (Generalplaner und SiGeKo) mit Anlagen 1-7.
D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
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Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
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Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
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Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/98578-0 oder info@subreport.de.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung)
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“. Detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsbilder siehe Anlagen C 3.2-3.8 „Leistungsbild“ der einzelnen Gewerke
Leistungsumfang: Generalplanerleistungen mit folgenden Teilleistungen:
— Leistungen SiGeKo gem. AHO Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung).
In allen Bereich zzgl. besondere Leistungen (siehe Vertragsentwurf und Anlagen)
Der Ersatzneubau beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
— Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke,
— Ersatzneubau der Bestandsbrücke,
— ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke.
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein. Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden. Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein. Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden. Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG zw. DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung. Eine Leitungsänderungsvereinbarungen mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr. 2 EKrG zw. DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung. Eine Leitungsänderungsvereinbarungen mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Im Zuge der Entwurfsphase ist ein Förderantrag nach Kommunaler Verkehrsinfrastrukturförderung zu erarbeiten und beim Land Hessen einzureichen. Dies ist ebenfalls Teil der Planungsleistungen.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten nach VV BAU und VV BAU-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich. Projektzeitraum: Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig. Beginn Planung Anfang 2021. Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023. Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026. Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten nach VV BAU und VV BAU-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich. Projektzeitraum: Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig. Beginn Planung Anfang 2021. Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023. Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026. Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Projektkosten: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, SiGeKo geschätzt bei 20 Mio. EUR insg., unterschiedlich anrechenbar für einzelne Gewerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Projektkosten: Anrechenbare Kosten für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, SiGeKo geschätzt bei 20 Mio. EUR insg., unterschiedlich anrechenbar für einzelne Gewerke. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Dauer: 66 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Straße (B 43)
63450 Hanau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden,
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
Hinweise:
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe; differenziert für Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und. Tragwerksplanung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe; differenziert für Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und. Tragwerksplanung.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
Umsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke: mind. 0,3 Mio. EUR netto,
— Leistungen der Tragwerksplanung: mind. 0,3 Mio. EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte differenziert für einzelne Gewerke gem. der Mindesteignung,
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
1. Generalplanerleistungen
— 5 Punkte ab 1 Referenz für ein Projekt vglb. Größenordnung als verantwortlicher Generalplaner (Wertung ab 10,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten insgesamt).
— 10 Punkte ab 1 Referenz für ein Projekt mit Zulassung des EBA (Eisenbahn Bundesamt; Wertung ab 5,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten) (siehe auch III.2.2),
— 2,5 Punkte ab 1 Referenz für Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (nicht nach § 18 AEG),
— 2,5 Punkte ab 1 Referenz für Erstellung/umfassende Bearbeitung einer Kreuzungsvereinbarung,
— 10 Punkte ab 2 Ref. für öffentliche Auftraggeber, 5 Punkte je Ref. (Anwendung des öfftl. Vergaberechtes; Wertung ab 5,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten).
3. Abbruch (Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung)
— 15 Punkte ab 1 Referenz für den Abbruch eines oberirdischen Objektes/Abbruch mit vglb. erhöhten Anforderungen (Wertung ab 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten), die projektspezifischen Anforderungen sind hinsichtlich Vergleichbarkeit zu erläutern.
— 15 Punkte ab 1 Referenz für den Abbruch eines oberirdischen Objektes/Abbruch mit vglb. erhöhten Anforderungen (Wertung ab 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten), die projektspezifischen Anforderungen sind hinsichtlich Vergleichbarkeit zu erläutern.
— 30 Punkte ab 1 Referenz für Neubau eines Brückenbauwerks (Wertung ab 10,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten).
5. Technische Ausrüstung Bahnanlagen
— 20 Punkte ab 1 Referenz für technische Ausrüstung Bahnanlagen (mit Zulassung gemäß VV Bau STE; Wertung ab 0,5 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten).
6. SiGeKo
— 2,5 Punkte ab 1 Referenz für ein Projekt mit Zulassung des EBA (Eisenbahn Bundesamt) (siehe auch III.2.2),
— 2,5 Punkte ab 1 Referenz für ein Projekt vglb. Größenordnung (Wertung ab 10,0 Mio. EUR netto KG 300+400).
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
— Anzahl qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand:
—— Für Objektplanung Ingenieurbauwerke: 4 Fachkräfte,
—— Für Tragwerksplanung: 4 Fachkräfte,
—— Für Verkehrsanlagenplanung: 2 Fachkräfte,
—— Für Technische Ausrüstung Bahnanlagen: 2 Fachkräfte.
Und
— mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz für die Leistungsbereiche „4. Brückenbau (Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung)“ und „5. Technische Ausrüstung Bahnanlagen“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
Es ist eine Eintragung als bauvorlageberechtigte Ingenieur/-in gem. § 10 Hessisches Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (HIngG) nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Befähigter technischer Anmelder, ausgebildet als BÜ-Bahn mit Qualifikation/Befähigung für BETRA-Anmeldung,
— BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG (für Railsys-Map),
— Für die Planung der technischen Ausrüstung von Eisenbahnanlagen ist eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG je technischem Gewerk erforderlich,
— EBA-Zulassung (Bauprodukte und Bauarten, die beim Bau von Betriebsanlagen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes eingesetzt werden, müssen gemäß Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) vom EBA für ihren Bestimmungszweck zugelassen worden sein. Eine Zulassung erfolgt, wenn die Anforderungen des § 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingehalten werden.
— EBA-Zulassung (Bauprodukte und Bauarten, die beim Bau von Betriebsanlagen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes eingesetzt werden, müssen gemäß Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) vom EBA für ihren Bestimmungszweck zugelassen worden sein. Eine Zulassung erfolgt, wenn die Anforderungen des § 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingehalten werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils für Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung,
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte jeweils für Objektplanung Ingenieurbauwerke, für Tragwerksplanung, für Verkehrsanlagen und für Technischen Ausrüstung Bahnanlagen.
Nachweis von realisierten Projekten/Referenzen:
1. Generalplanerleistungen
— 1 Referenz für ein Projekt vglb. Größenordnung als verantwortlicher Generalplaner (Wertung ab 10,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten insgesamt).
— 1 Referenz für ein Projekt mit Zulassung des EBA (Eisenbahn Bundesamt; Wertung ab 5,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten),
— 1 Referenz für Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (nicht nach § 18 AEG),
— 1 Referenz für Erstellung/umfassende Bearbeitung einer Kreuzungsvereinbarung,
— 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber (Anwendung des öfftl. Vergaberechtes; Wertung ab 5,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten).
3. Abbruch (Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung)
— 1 Referenz für den Abbruch eines oberirdischen Objektes/Abbruch mit vglb. erhöhten Anforderungen (Wertung ab 1,0 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
—— Ref. zu 1.: mind. 50 % der HOAI Grundleistung für Generalplaner-Leistungen mit mind. drei beliebigen unterschiedlichen Gewerken (z. B. Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI),
—— Ref. zu 2.: mind. 75 % der HOAI Grundleistung entweder der Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. §§ 41 ff. HOAI) oder Verkehrsanlagen (gem. §§ 45 ff. HOAI),
—— Ref. zu 3. und 4.: vglb. Leistungsumfang für Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI und der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI (kann über zwei Referenzen nachgewiesen werden),
—— Ref. zu 5.: mind. 75 % der HOAI Grundleistung der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. zwei Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien-spezifischen Anforderung (z. B. öff. AG) erfüllen. Die zwei zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. zwei Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien-spezifischen Anforderung (z. B. öff. AG) erfüllen. Die zwei zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Dies gilt nicht für die Ref. Generalplaner.
Wenn Referenzen addiert werden sollen, ist auf dem Formblatt in der Projektbeschreibung ein entsprechender Hinweis zu geben – andernfalls besteht kein Anspruch auf Bewertung in Addition.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Preis (Gewichtung): 20
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO.
C Vertragsentwürfe (Generalplaner und SiGeKo) mit Anlagen 1-7.
D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/98578-0 oder info@subreport.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Telefon: +49 6151125816 / +49 6151126834📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Hilperstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2020/S 135-332813 (2020-07-13)
Ergänzende Angaben (2020-08-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung):
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung):
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen), die über den Nord- und Südteil des Hanauer Hauptbahnhofs führt.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Gesamtwert des Auftrags: 2596941.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
A) Teilnahmeantrag, bestehend aus:
A-01) Formular Teilnahmeantrag,
A-02) Formblatt Referenzprojekte 1. Generalplaner,
A-03) Formblatt Referenzprojekte 2. übergreifende Referenzen (IngBW/VA),
A-04) Formblatt Referenzprojekte 3. Abbruch (IngBW/TW),
A-05) Formblatt Referenzprojekte 4. Brückenbau (IngBW/TW),
A-06) Formblatt Referenzprojekte 5. TA Bahnanlagen,
A-07) Formblatt Referenzprojekte 6. SiGeKo,
A-08) Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung,
A-09) Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
A-10) Matrix – Eignungskriterien.
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
B-01) Matrix – Zuschlagskriterien,
B-02) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien.
C) Vertragsentwürfe (Generalplaner und SiGeKo) mit Anlagen 1-7
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.)
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von einem Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
C) Vertragsentwürfe (Generalplaner und SiGeKo) mit Anlagen 1-7
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.)
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung):
Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“. Detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsbilder siehe Anlagen C 3.2 - 3.8 „Leistungsbild“ der einzelnen Gewerke:
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zw. DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung. Eine Leitungsänderungsvereinbarungen mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zw. DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung. Eine Leitungsänderungsvereinbarungen mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten nach VV Bau und VV Bau-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich. Projektzeitraum: Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig. Beginn Planung Anfang 2021. Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023. Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026. Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten nach VV Bau und VV Bau-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich. Projektzeitraum: Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig. Beginn Planung Anfang 2021. Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023. Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026. Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: Krebs+Kiefer Ingenieure GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2596941.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO