Beschreibung der Beschaffung
Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“.
Leistungsumfang:
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E, zzgl. besondere Leistungen (siehe Vertragsentwurf und Anlagen).
In einem schon fortgeschrittenen Verfahren wurden für das Projekt Generalplanungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerkplanung, Verkehrsanlagenplanung, Technische Ausrüstung Bahnanlagen), und SiGeKo ausgeschrieben.
Kurzfassung der notwendigen Planungsleistungen:
Der Ersatzneubau beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
— Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke,
— Ersatzneubau der Bestandsbrücke,
— ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke.
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein.
Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zwischen DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung.
Eine Leitungsänderungsvereinbarung mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Im Zuge der Entwurfsphase ist ein Förderantrag nach Kommunaler Verkehrsinfrastrukturförderung zu erarbeiten und beim Land Hessen einzureichen. Dies ist ebenfalls Teil der Planungsleistungen.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten (BVB) nach VV BAU und VV BAU-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich.
Projektzeitraum:
Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig.
— Beginn Planung Anfang 2021,
— Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023,
— je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026,
— Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Projektkosten:
Nach der aktuellen Kostenschätzung wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von 27,0 Mio. EUR netto (KG 200-700) ausgegangen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.