Hanau, Ersatzneubau Hauptbahnhofbrücke (BW 110, B 43), Leistungen der Projektsteuerung gem. AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung). Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs. Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren. Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: HIS-BA 15/20
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung).
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung).
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
— A Teilnahmeantrag, bestehend aus
—— A-01 Formular Teilnahmeantrag;
—— A-02 Formblatt Referenzprojekte;
—— A-03 Bewerbergemeinschaftserklärung;
—— A-04 Nachunternehmerverpflichtungserklärung;
—— A-05 Matrix – Eignungskriterien.
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
— B-01 Matrix – Zuschlagskriterien;
— B-02 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien;
— C Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5;
— D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.)
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
— A Teilnahmeantrag, bestehend aus
—— A-01 Formular Teilnahmeantrag;
—— A-02 Formblatt Referenzprojekte;
—— A-03 Bewerbergemeinschaftserklärung;
—— A-04 Nachunternehmerverpflichtungserklärung;
—— A-05 Matrix – Eignungskriterien.
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
— B-01 Matrix – Zuschlagskriterien;
— B-02 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien;
— C Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5;
— D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.)
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Beschreibung siehe Anlage C (3.1 Leistungsbeschreibung).
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs.
Die Gebrüder-Grimm-Stadt Hanau liegt im Osten des Rhein-Main-Gebietes und gehört zum Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Das in der Innenstadt gelegene Bauwerk 110 (Hauptbahnhofbrücke) in der Willy-Brandt-Straße (B 43) wurde 1958 errichtet. Es handelt sich um eine Spannbetonhohlplattenbrücke mit einer Länge von ca. 120 m und einer Breite von ca. 16-40 m (WL-Achsen) im Westen des Hanauer Hauptbahnhofs.
Bei der letzten Brückenhauptprüfung gemäß DIN 1076 im Jahre 2017 wurde festgestellt, dass an dem Bauwerk erhebliche Schäden vorhanden sind. Als mittelfristige Maßnahme dürfen seit Mai 2019 Fahrzeuge >3,5 t die Brücke nicht mehr befahren.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Aufgrund der derzeit nicht vollständigen Bestandsunterlagen ist eine statische Nachrechnung nicht möglich. Daher ist die Hauptbahnhofbrücke mittels eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle neu zu bauen. Die Stadt Hanau ist Eigentümerin und Vorhabenträgerin.
Ausführliche Auftragsbeschreibung siehe Anlage C 3.1 „Leistungsbeschreibung“.
Leistungsumfang:
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an AHO Schriftenreihe Nr. 9, Projektstufen 1-5 Handlungsbereiche A bis E, zzgl. besondere Leistungen (siehe Vertragsentwurf und Anlagen).
In einem schon fortgeschrittenen Verfahren wurden für das Projekt Generalplanungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerkplanung, Verkehrsanlagenplanung, Technische Ausrüstung Bahnanlagen), und SiGeKo ausgeschrieben.
Kurzfassung der notwendigen Planungsleistungen:
Der Ersatzneubau beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
— Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke;
— Ersatzneubau der Bestandsbrücke;
— ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke;
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein.
Im Zuge der ersten Leistungsphasen soll eine umfassende Variantenuntersuchung stattfinden, welche in eine Vorzugsvariante für den weiteren Projektverlauf münden soll. Zu beachten ist dabei, dass der Streckenabschnitt unterhalb der Brücke durch Eisenbahnverkehr stark frequentiert ist, somit wird der Abbruch der Bestandsbrücke in mehreren Abschnitten mithilfe eines Traggerüsts aller Wahrscheinlichkeit nach unumgänglich sein.
Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden.
Das gesamte Projekt muss in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, z. B. sind für die Arbeiten teilweise Sperrpausen erforderlich. Hierbei gilt es entsprechende Bedarfe zu ermitteln, mit der Baubetriebskoordination der DB Netz AG abzustimmen und nach Vorgabe der Fristen diese über das System Railsys-Map (Babett) bei der DB Netz AG anzumelden.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o.g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o.g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zwischen DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung.
Eine weitere Planungsleistung ist die Erstellung einer Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 12 Nr.2 EKrG zwischen DB und der Stadt Hanau. Die DB hat bezüglich einer erforderlichen Änderung in der lichten Höhe und dem Abstand fester Bauwerke zur Gleisachse ein Verlangen und ist daher an der Maßnahme und an den Kosten beteiligt. Ein dafür notwendiger Fiktiventwurf gibt Aufschluss über die Kostendifferenz und somit an der Kostenbeteiligung. Dieser Fiktiventwurf wird auch Teil der Planungsleistung.
Eine Leitungsänderungsvereinbarung mit Dritten ist ebenfalls zu erstellen.
Im Zuge der Entwurfsphase ist ein Förderantrag nach Kommunaler Verkehrsinfrastrukturförderung zu erarbeiten und beim Land Hessen einzureichen. Dies ist ebenfalls Teil der Planungsleistungen.
Zusätzlich sind Leistungen des Bauüberwachers Bahn sowie des Bauvorlageberechtigten (BVB) nach VV BAU und VV BAU-STE für die einzelnen Fachgewerke erforderlich.
Projektzeitraum:
Die Terminplanung ist u. A. von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abhängig.
Beginn Planung Anfang 2021
Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023
Je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026
Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Projektkosten:
Nach der aktuellen Kostenschätzung wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von 27,0 Mio. Euro netto (KG 200 - 700) ausgegangen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Dauer: 66 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Willy-Brandt-Straße (B 43)
63450 Hanau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!).
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden.
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden.
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU).
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei BG von jedem Mitglied und der NU).
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen.
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU).
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert.
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben?
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben?
Hinweise:
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
— Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. In diesen Fällen müssen die betroffenen Bewerber nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass trotz der Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt ein Bewerber den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, behält sich der Auftraggeber vor, den betroffenen Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Vergabegesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Vergabegesprächs werden. Abhängig vom Umfang und der Relevanz des Nachunternehmer-Anteils bleibt auch ein Ausschluss der betroffenen Bewerber vorbehalten, falls auch durch den Ausschluss des Nachunternehmers von den Vergabegesprächen ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb nicht ausgeschlossen werden kann.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen:
— Leistungen der Projektsteuerung: mind. 0,25 Mio. EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
— 40 Punkte ab 2 Referenzen zu grundsätzlich vglb. Verkehrsbauwerken oder Infrastrukturprojekten, 20 Punkte je Referenz;
— 20 Punkte ab 1 Referenz zu Projekten unter Einbeziehung der Deutschen Bahn;
— 40 Punkte ab 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber (verbindliche Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes), 20 Punkte je Referenz;
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
— mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Projektsteuerung
Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen:
— 2 Referenzen zu grundsätzlich vglb. Verkehrsbauwerken oder Infrastrukturprojekten;
— 1 Referenz zu Projekten unter Einbeziehung der Deutschen Bahn. Dies können entweder Projekte unmittelbar an Anlagen der Deutschen Bahn sein, oder aber Projekte mit vglb. Schnittstellen zur Deutschen Bahn, wo diese im Planungs- bzw. Genehmigungsprozess einbezogen wurde;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— 1 Referenz zu Projekten unter Einbeziehung der Deutschen Bahn. Dies können entweder Projekte unmittelbar an Anlagen der Deutschen Bahn sein, oder aber Projekte mit vglb. Schnittstellen zur Deutschen Bahn, wo diese im Planungs- bzw. Genehmigungsprozess einbezogen wurde;
— 2 Referenzen für öffentliche Auftraggeber (verbindliche Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes)
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
— Leistungszeitraum:
Abschluss Stufe 4 gem. AHO innerhalb der letzten 7 Jahre (nicht vor 2013).
— erbrachter Leistungsumfang bis zum Stichtag der Bekanntmachung:
Mind. 4 Handlungsbereiche in den Stufen 2, 3 und 4 gem. AHO Nr. 9, es werden nur abschließend bearbeitete Stufen/Handlungsbereiche gewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation/Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20
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Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u. U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
— A Teilnahmeantrag, bestehend aus
—— A-01 Formular Teilnahmeantrag;
—— A-02 Formblatt Referenzprojekte;
—— A-03 Bewerbergemeinschaftserklärung;
—— A-04 Nachunternehmerverpflichtungserklärung;
—— A-05 Matrix – Eignungskriterien.
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
— B-01 Matrix – Zuschlagskriterien;
— B-02 Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien;
— C Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5;
— D sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.)
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 203-493671 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 675 475 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
A) Teilnahmeantrag, bestehend aus:
A-01) Formular Teilnahmeantrag,
A-02) Formblatt Referenzprojekte,
A-03) Bewerbergemeinschaftserklärung,
A-04) Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
A-05) Matrix – Eignungskriterien,
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
B-01) Matrix – Zuschlagskriterien,
B-02) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien
C) Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5,
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dies sind:
Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Für Phase 1 (Teilnahmewettbewerb):
A) Teilnahmeantrag, bestehend aus:
A-01) Formular Teilnahmeantrag,
A-02) Formblatt Referenzprojekte,
A-03) Bewerbergemeinschaftserklärung,
A-04) Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
A-05) Matrix – Eignungskriterien,
Für Phase 2 (Angebotsabgabe nach Aufforderung):
B-01) Matrix – Zuschlagskriterien,
B-02) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien
C) Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5,
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
Information zu Phase 2:
Alle zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter müssen mit Angebotsabgabe den Vertrag aus den Anlagen dieser Bekanntmachung unterschrieben einreichen.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Sperrung und Abbruch der Bestandsbrücke,
— Ersatzneubau der Bestandsbrücke,
— ggf. Bau einer Behelfsbrücke/Abbruch der Behelfsbrücke.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
Die daraus folgenden Abstimmungstermine und ggf. Vorstellung des Bauablaufs sind als zusätzliche Leistungen ebenfalls zu erbringen. Die Anmeldung und die Abstimmung mit o. g. Stellen erfolgen durch einen befähigten technischen Anmelder, welcher ausgebildeter Bauüberwacher ist und eine Qualifikation zum Betra anmelden nachweist. Für die Anmeldung in Railsys-Map ist ferner ein BKU-Anschluss gem. Vorgaben der DB Netz AG erforderlich.
— Beginn Planung Anfang 2021,
— Baubeginn vermutlich frühestens Mitte 2023,
— je nach Ausführungsart Abschluss Neubau ca. Mitte 2026,
— Abbruch der Behelfsbrücke ca. Ende 2026 (von 09/25-09/26 ist Sperrpausensperre), sofern eine Behelfsbrücke für die Baumaßnahme erstellt wurde.
Nach der aktuellen Kostenschätzung wird von anrechenbaren Kosten in Höhe von 27,0 Mio. EUR netto (KG 200-700) ausgegangen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Name: BUNG Ingenieure AG
Postanschrift: Max-PLanck-Straße 29
Postort: Köln
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 675 475 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der aktuellen Covid-19 – Situation behält sich der AG vor, zunächst keine persönlichen Vergabegespräche durchzuführen, sondern auf Grundlage der schriftlichen Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) eine Entscheidung zu treffen.
A) Teilnahmeantrag, bestehend aus:
A-01) Formular Teilnahmeantrag,
A-02) Formblatt Referenzprojekte,
A-03) Bewerbergemeinschaftserklärung,
A-04) Nachunternehmerverpflichtungserklärung,
A-05) Matrix – Eignungskriterien,
B-01) Matrix – Zuschlagskriterien,
B-02) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien
C) Vertragsgrundlagen mit Anlagen 1-5,
D) sonstige Anlagen (Planunterlagen usw.).
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3) genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2021/S 093-244123 (2021-05-11)