Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizenzieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Handelspartnervertrag über Software-Produkte (keine Microsoftprodukte)
2020-10076”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizenzieren. Die Produkte sollen über einen...”
Kurze Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizenzieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Basis IT Anwendungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Liegenschaften/Standorte der Autobahn GmbH des Bundes
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 1: Allgemeine Basis IT Anwendungen
— Mindmapping Tool;
— PDF Writer und
— Snipping Tool.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption für weitere 12 Monate. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption (s.o. II.2.7.)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Software im Zusammenhang mit Rechenzentrumsbetrieb, Network Operation Centers (NOCs) und IT Sicherheit” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 2: Software im Zusammenhang mit Rechenzentrumsbetrieb, Network Operation Centers (NOCs) und IT Sicherheit
— VM-Ware vSphere für die NOCs des AG;
— Antiviren Software für Clients, MS Server, Linux Server, Applicances sowohl in den NOCs des AG, dem RZ eines zukünftigen Dienstleisters und in Microsoft Azure;
— Enterprise Logging Software sowohl in den NOCs des AG sowie Microsoft Azure;
— Software für Schwachstellenanalyse;
— Software für Automatisiertes Testen;
— Festplattenverschlüsselung für die Clients und ggf. Server;
— Verschlüsselungssoftware für Fileshares inkl. Teamlaufwerke etc.;
— Software für Lastgenerierung;
— Enterprise Backup Software für die NOCs des AG;
— Software für die Dienstüberwachung.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption für weitere 12 Monate. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Hierfür ist das Formblatt F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Je nach Angabe sind –soweit einschlägig – folgende Erklärungen zu ergänzen:
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt F-BG „Erklärung zur BG“ einzureichen;
— Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die Formblätter F-UA „Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern“ auszufüllen und einzureichen sowie „F-Verpflichtungserklärung UA“ auszufüllen, jedoch nur auf Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen,
— Im Falle der Eignungsleihe sind zusätzlich die Formblätter F-EL „Erklärung zur Eignungsleihe“ und „F-Verpflichtungserklärung EL“ auszufüllen und einzureichen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen in den Vergabeunterlagen verwiesen.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist; der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer vorzulegen:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben;
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung);
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei Personenschäden und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall bei Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärungvorzulegen.
“Zu 1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für...”
Zu 1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr;
— für Sachschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr;
— für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zum Datenschutz (Formblatt F4.1) Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum Datenschutz (Formblatt F4.1) Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/EU-DSGVO-Verpflichtung).
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart mit Umsatzangaben: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, u. a. Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 5 Mio. EUR betragen. Als Nachweis ist eine Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung vorzulegen.
3. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zumachen (Formblatt F4.3):
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG und Auftragswert;
— Projektauftrag zur Leistungsart „Bereitstellung von Software Produkten für mittelbare Behörden des öffentlichen Diensts" und Erfahrung mit der Bereitstellung von Lizenzen für Software Produkte (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.);
— Darstellung des erbrachten deutschsprachigen Supports;
Zusätzlich sind je nach Los die folgenden Angaben zu machen (Formblatt F4.3):
Los 1: Keine weiteren Angaben erforderlich.
Los 2: Mindestens 3 Referenzprojekte von Behörden des öffentlichen Diensts oder privaten Unternehmen mit einer Größenordnung von mindestens 6 000 Computerarbeitsplätzen und mindestens eines NOCs mit einer Vertragsdauer von mehr als 12 Monaten Dauer sind nachzuweisen.
4. Das Unternehmen muss über eine aktuell gültige Autorisierung als autorisierter Vertriebspartner bzw. Reseller für die im Angebot vorgeschlagenen Softwareprodukte haben. Als Nachweis ist eine Eigenerklärungvorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2.: Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 5 Mio. EUR...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2.: Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 5 Mio. EUR betragen.
Zu 3.: Bzgl. Los 2: Mindestens 3 Referenzprojekte von Behörden des öffentlichen Diensts oder privaten Unternehmen mit einer Größenordnung von mindestens 6 000 Computerarbeitsplätzen und mindestens eines NOCs mit einer Vertragsdauer von mehr als 12 Monaten Dauer sind nachzuweisen.
Zu 4.: autorisierter Vertriebspartner bzw. Reseller für die im Angebot vorgeschlagenen Softwareprodukte
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-06
12:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 29.6.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 109-264045 (2020-06-04)
Ergänzende Angaben (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Kurze Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 109-264045
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Text
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 1: Allgemeine Basis IT Anwendungen
— Mindmapping Tool;
— PDF Writer und
— Snipping Tool.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption für weitere 12 Monate. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Text
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 1: Allgemeine Basis IT Anwendungen
— Mindmapping Tool;
— PDF Writer und
— Snipping Tool.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Text
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 2: Software im Zusammenhang mit Rechenzentrumsbetrieb, Network Operation Centers (NOCs) und IT Sicherheit
— VM-Ware vSphere für die NOCs des AG;
— Antiviren Software für Clients, MS Server, Linux Server, Applicances sowohl in den NOCs des AG, dem RZ eines zukünftigen Dienstleisters und in Microsoft Azure;
— Enterprise Logging Software sowohl in den NOCs des AG sowie Microsoft Azure;
— Software für Schwachstellenanalyse;
— Software für Automatisiertes Testen;
— Festplattenverschlüsselung für die Clients und ggf. Server;
— Verschlüsselungssoftware für Fileshares inkl. Teamlaufwerke etc.;
— Software für Lastgenerierung;
— Enterprise Backup Software für die NOCs des AG;
— Software für die Dienstüberwachung.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption für weitere 12 Monate. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Text
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 2: Software im Zusammenhang mit Rechenzentrumsbetrieb, Network Operation Centers (NOCs) und IT Sicherheit
— VM-Ware vSphere für die NOCs des AG;
— Antiviren Software für Clients, MS Server, Linux Server, Applicances sowohl in den NOCs des AG, dem RZ eines zukünftigen Dienstleisters und in Microsoft Azure;
— Enterprise Logging Software sowohl in den NOCs des AG sowie Microsoft Azure;
— Software für Schwachstellenanalyse;
— Software für Automatisiertes Testen;
— Festplattenverschlüsselung für die Clients und ggf. Server;
— Verschlüsselungssoftware für Fileshares inkl. Teamlaufwerke etc.;
— Software für Lastgenerierung;
— Enterprise Backup Software für die NOCs des AG;
— Software für die Dienstüberwachung.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in den Vertragsentwürfen verwiesen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Neuer Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Neuer Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: ja
Neuer Wert
Text: Optionen: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsoption (s.o. II.2.7.)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Optionen: ja
Neuer Wert
Text: Optionen: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text: Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerungsoption (s.o. II.2.7.)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Quelle: OJS 2020/S 127-310491 (2020-06-29)
Ergänzende Angaben (2020-07-03)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-06 📅
Zeit: 12:15
Neuer Wert
Datum: 2020-07-09 📅
Zeit: 12:15
Quelle: OJS 2020/S 129-316251 (2020-07-03)
Ergänzende Angaben (2020-07-08)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-09 📅
Zeit: 12:15
Neuer Wert
Datum: 2020-07-14 📅
Zeit: 12:15
Quelle: OJS 2020/S 132-323609 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 1: Allgemeine Basis IT Anwendungen
— Mindmapping Tool;
— PDF Writer und
— Snipping Tool.
Über eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten. Zudem ist ein umfassend deutschsprachiger Support für die kundenspezifische Betreuung zur Verfügung zustellen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Anpassungen der Anzahl der Produkte und Mengen, sowie die Aufnahme weiterer Software Produkte ist durch den AN dem Bedarf des AG entsprechend zu ermöglichen. Es wird auf die Mindest- und Höchstabnahmemengen gemäß des Leistungsverzeichnisses sowie die Regelungen hierzu in d…
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Preis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt, ab dem 1.8.2020 Software Produkte für eine Laufzeit von 3 Jahren zu lizensieren. Die Produkte sollen über einen Handelspartnervertrag bezogen werden. Microsoftprodukte sind nicht Leistungsgegenstand oder Bestandteil dieser Ausschreibung.
Leistungsgegenstand ist ein Handelspartnervertrag für die Bereitstellung folgender Software-Produkte
Los 2: Software im Zusammenhang mit Rechenzentrumsbetrieb, Network Operation Centers (NOCs) und IT Sicherheit
— VM-Ware vSphere für die NOCs des AG;
— Antiviren Software für Clients, MS Server, Linux Server, Applicances sowohl in den NOCs des AG, dem RZ eines zukünftigen Dienstleisters und in Microsoft Azure;
— Enterprise Logging Software sowohl in den NOCs des AG sowie Microsoft Azure;
— Software für Schwachstellenanalyse;
— Software für Automatisiertes Testen;
— Festplattenverschlüsselung für die Clients und ggf. Server;
— Verschlüsselungssoftware für Fileshares inkl. Teamlaufwerke etc,
— Software für Las…
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 109-264045
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Handelspartnervertrag über Software-Produkte (keine Microsoftprodukte)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und derVergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablaufder Angebotsfrist, spätestens bis zum 29.6.2020, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureic...
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 154-376864 (2020-08-06)