Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 – Cluster Notebooks

Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)" (Los 1) und „Notebooks 2-in-1" (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-26 Auftragsbekanntmachung
2020-11-20 Ergänzende Angaben
2021-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: ekom21-2020-0022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)" (Los 1) und „Notebooks 2-in-1" (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbare Computer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Postanschrift: Ekhofplatz 2a
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Internetadresse: https://kiv-thueringen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@ekom21.de 📧
Fax: +49 561-2043115 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-175656a0c0e-3e84a45cb143dcf7 🌏
URL der Teilnahme: http://www.had.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-515995
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Notebooks (Schule und Verwaltung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen für die Schulen, Schulträger und Verwaltungen. Es ist beabsichtigt, in Los 1 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb des Loses 1 ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich.
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Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 20 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2022 und zum 31.12.2023 einräumen,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Notebooks 2-in-1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) mit Windows-Betriebssystem sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 2 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
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Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 10 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11) der Bekanntmachung).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Unternehmens, über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung].
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB [Eigenerklärung zu Ausschlussgründen].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zwingend zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag: Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen].
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2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. – falls bereits vorhanden – eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung].
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3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Eigenerklärung über den Umsatz].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu III.1.2.1) – Eigenerklärung zum Unternehmen:
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
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Zu III.1.2.2) – Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— 2 000 000 EUR für Personenschäden und
— 2 000 000 EUR für Sachschäden und
— 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
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Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Zu III.1.2.3) – Eigenerklärung über den Umsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 6 000 000,00 EUR und im Tätigkeitsbereich des Auftrags ein Umsatz von mindestens 3 000 000,00 EUR, jeweils pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zu Personenkennzahlen].
2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
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— Kurzbezeichnung der Referenz,
— Vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— Termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter ist, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
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Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu III.1.3.1) – Eigenerklärung zu Personenkennzahlen:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 2 Projektmanager und 5 Servicetechniker mit umfassenden Fachwissen in Bezug auf den vom Los umfassten Leistungsgegenstand.
Zu III.1.3.2) – Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 3 Referenzleistungen je Los einzureichen die dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche gleichen, nahekommen oder ähneln. Der Beginn des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 1.1.2017 liegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagerteilung einzureichen sind:
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen) und § 18 ThürVgG (Sanktionen),
Dazu stellt die Vergabestelle jeweils entsprechende Formblätter bereit, die bereits mit dem Angebot eingereicht werden können. Sollten diese Formblätter nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird die Vergabestelle den Bestbieter vor Zuschlagserteilung auffordern, diese Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen, nachzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, § 12 a Abs. 4 ThürVgG. Die Vergabestelle empfiehlt daher, die ausgefüllten Formblätter bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Im Fall des Einsatzes Dritter oder von Nachunternehmen sowie bei Eignungsleihe sind von diesen die folgenden Formblätter vor Zuschlagerteilung einzureichen:
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor. Zum Schuljahr 2020/2021 besteht ein kurzfristig erhöhter Bedarf der Schulen und Schulträger an digitalen Endgeräten aufgrund der Corona-Pandemie (vgl. https://www.bmbf.de/de/was-sie-zum-sofortprogramm-fuer-digitale-lernmittel-wissen-sollten-11602.html). Um die Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur entsprechend kurzfristig zu steigern, können die Schulen und Schulträger im Rahmen einer Digitalisierungs-Offensive umfangreiche Fördermittel für die Beschaffung digitaler Endgeräte erhalten. Sich hieraus ergebenden Bedarfe sollen über die vorliegende Ausschreibung gedeckt werden können.
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Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: www.ekom21.de 🌏
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-175656a0c0e-3e84a45cb143dcf7 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 – KGRZ Hessen
Postanschrift: Knorrstraße 30
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34134
Land: Kassel 🏙️
Internetadresse: www.ekom21.de 🌏
URL der Teilnahme: www.had.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bieterfragen können längstens bis zum 13.11.2020, 10.00 Uhr, gestellt werden. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen – soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben – fristgerecht und in der vorgegebenen Form – z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare – mit dem Angebot eingereicht werden.
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Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
2. Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen führt dieses Vergabeverfahren für die KIV Thüringen GmbH als Service-Ausschreibung in deren Namen und Auftrag durch.
3. Der Auftraggeber möchte in diesem Vergabeverfahren Rahmenvereinbarungen abschließen (Zuschlag), bei denen die Angebote der bestplatzierten Bieter unterschiedliche Hersteller umfassen. D. h. sollte unter den bestplatzierten Angeboten ein oder mehrere Hersteller mehr als einmal angeboten worden sein, erhält unter den Angeboten, die jeweils den gleichen Hersteller umfassen jeweils nur das bestplatzierte Angebot den Zuschlag. Die anderen Angebote werden für den Zuschlag nicht mehr berücksichtigt und fallen aus der Wertung. An ihre Stelle treten dann die Angebote der nächst bestplatzierten Bieter, deren Angebote die Produkte eines Herstellers umfassen, der nicht von den bisher bestplatzierten Angeboten umfasst war. Sollten nur 3 oder weniger Angebote in der Wertung verbleiben und für den Zuschlag in Betracht kommen, gilt die vorstehende Regelung nicht.
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Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 212-515995 (2020-10-26)
Ergänzende Angaben (2020-11-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-566913
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 212-515995
ABl. S-Ausgabe: 230
Quelle: OJS 2020/S 230-566913 (2020-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)“ (Los 1) und „Notebooks 2-in-1“ (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 006-009293
ABl. S-Ausgabe: 6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 1 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen für die Schulen, Schulträger und Verwaltungen. Es ist beabsichtigt, in Los 1 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Innerhalb des Loses 1 ist die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7)) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 20 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11)) der Bekanntmachung).
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Beschreibung der Optionen:
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand von Los 2 umfasst die Beschaffung tragbarer Rechner (Notebooks) mit Windows-Betriebssystem sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Es ist beabsichtigt, in Los 2 Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7)) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber einen Gesamtwert in Höhe von ca. 10 000 000,00 EUR ohne MwSt. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe, jedoch ohne eventuelle Erweiterungsrechte (vgl. II.2.11)) der Bekanntmachung).
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Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor. Zum Schuljahr 2020/2021 besteht ein kurzfristig erhöhter Bedarf der Schulen und Schulträger an digitalen Endgeräten aufgrund der Corona-Pandemie (vgl. https://www.bmbf.de/de/was-sie-zum-sofortprogramm-fuer-digitale-lernmittel-wissen-sollten-11602.html). Um die Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur entsprechend kurzfristig zu steigern, können die Schulen und Schulträger im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive umfangreiche Fördermittel für die Beschaffung digitaler Endgeräte erhalten. Sich hieraus ergebenden Bedarfe sollen über die vorliegende Ausschreibung gedeckt werden können.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Name: think about IT GmbH
Postanschrift: Hafenplatz 10
Postort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25129799912 📞
E-Mail: muenster@think-about.it 📧
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Bechtle GmbH Weimar
Postanschrift: Lindenallee 6
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99428
Telefon: +49 3643815158 📞
E-Mail: axel.harzendorf@bechtle.com 📧
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Dell GmbH
Postanschrift: Unterschweinstiege 10
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Telefon: +49 6997920 📞
E-Mail: ausschreibungen_de@dell.com 📧
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Quelle: OJS 2021/S 006-009293 (2021-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware-Rahmenvereinbarungen 2020 — Cluster Notebooks
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Los 1 und Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung zur Deckung noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten an unterschiedlichsten, fabrikneuen Notebookseinschließlich optionaler Wartung, Services und ergänzenden Vertragsleistungen sowie bei Bedarf Zubehör. Ausgeschrieben sind „Notebooks (Schule und Verwaltung)“ (Los 1) und „Notebooks 2-in-1“ (Los 2). Bezugsberechtigte sind neben den Schulen und Schulträgern, KIV in Thüringen, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe

1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: ABl./S S6 11/01/2021 9293-2021-DE
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: Los 1 und Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Think about it gmbh
Nationale Registrierungsnummer: DE814837991
Postleitzahl: 44801
Postort: Bochum
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Bechtle GmbH Weimar
Nationale Registrierungsnummer: DE143849458
Postleitzahl: 99428
Postort: Weimar
Region: Weimarer Land 🏙️

3️⃣
Name: Dell GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 113 541 138
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 156892634
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Region: Gotha 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kiv-thueringen.de 📧
Telefon: 0362145080 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 156892634
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es sind nachträglich unvorhersehbare Umstände eingetreten, die eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen bedürfen. 1. Aktuelle Konzipierung des nachfolgenden Vergabeverfahrens. 2. Personelle Engpässe. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der öffentliche Auftraggeber sich in der Vorbereitung des neuen Vergabeverfahren befindet. Die Laufzeitverlängerung der Rahmenvereinbarung erfolgt insbesondere auch, um den Zeitraum bis dahin zu überbrücken. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um sechs Monate verlängert. Die Rahmenvereinbarung endet sodann nicht mehr am 30.06.2025, sondern mit Wirksamkeit der o.g. nachfolgenden Vergabeverfahrens, spätestens am 31.12.2025. Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein. Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten der Auftragnehmer. Die Auftragswerte sind noch nicht erschöpft und bleiben daher unberührt.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Durch die Laufzeitverlängerung werden für einen längeren Zeitraum als nach der ursprünglichen Rahmenvereinbarung Einzelabrufe möglich sein. Die Laufzeit der Einzelverträge wird hierdurch nicht verändert. Auch im Übrigen wird der Auftrag nicht geändert. Insbesondere erfolgt auch keine Preiserhöhung oder eine sonstige Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zugunsten des Auftragnehmers.
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Quelle: OJS 2025/S 116-396743 (2025-06-18)