Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung". Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld" der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung" vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen. Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2020-ZGM-6030-qu-01
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung". Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld" der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung" vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung". Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld" der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung" vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
Die o. g. Angaben zur Laufzeit des Vertrags verstehen sich inkl. der optionalen Leistungsbestandteile und sind lediglich voraussichtlicher Natur.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung". Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld" der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung" vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung". Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld" der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung" vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner…
… zu vergeben.
… und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die BGF für den Neubau umfasst ca. 12 000 m
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails", LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails", LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 einschließlich der Küchentechnik in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 einschließlich der Küchentechnik in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe),
— Bauphysik: Beratungsleistungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik, Emissionsschutz) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1-4 und 6-7, stichprobenhafte Überprüfung Bau-/Qualitätskontrolle in der LPH 8,
— Brandschutz: Beratungsleistungen im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-3,
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix, Prüfung des Lüftungsgesuchs — LüAR (gem. AHO Heft 17), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig),
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht,
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
Ferner werden die nachfolgenden Leistungen wie folgt den jeweiligen Stufen zugeordnet:
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten (Stufe 1),
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix (Stufe 1), Prüfung des Lüftungsgesuchs — LüAR (gem. AHO Heft 17) (Stufe 2), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig) (Stufe 2),
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht (Stufe 3).
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Dauer: 52 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
Ferner werden die nachfolgenden Leistungen wie folgt den jeweiligen Stufen zugeordnet:
— Verkehrsgutachten/Standortgutachten (Stufe 1),
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix (Stufe 1), Prüfung des Lüftungsgesuchs — LüAR (gem. AHO Heft 17) (Stufe 2), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig) (Stufe 2),
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht (Stufe 3).
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist.
Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Zusätzliche Informationen:
Die o. g. Angaben zur Laufzeit des Vertrags verstehen sich inkl. der optionalen Leistungsbestandteile und sind lediglich voraussichtlicher Natur.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 47798 Krefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z. B. beizubringen:
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z. B. beizubringen:
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig).
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers beizubringen.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers beizubringen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der „Anlage 6 — VgV-TNW — Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der „Anlage 6 — VgV-TNW — Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
— erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. §§ 75 Abs. 1-3, 44 VgV.
Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 44, 75 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung; Kopie ausreichend).
Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 44, 75 VgV (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung; Kopie ausreichend).
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den in den Mindeststandards benannten Spezifikationen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind,die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind,die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 2 000 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an,
— jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 2 000 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an,
— Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Spezifikationen:
—— mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie,
—— mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden),
—— die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Eigenerklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Eigenerklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen. Die Referenzen betreffen die Bereiche:
— geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen. Die Referenzen betreffen die Bereiche:
——— mind. LPH 2-7 erbracht; Fertigstellung LPH 7 in den letzten 8 Jahren,
——— Neubau oder Erweiterungsmaßnahme,
——— Nutzung als Bildungseinrichtung (Schule, Berufsschule, Bildungszentrum, Hochschule, Universität, Akademie) oder Kindertagesstätte oder Pflegeeinrichtung oder Feuer- und Rettungswache,
——— öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (wie z. B. kirchliche Einrichtungen),
——— mind. folgende Leistungsbilder der Planung: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Tragwerksplanung,
Je Anlagengruppe (1-8, wobei bei der Anlagengruppe 7 die Küchentechnik erfasst sein muss) müssen inhaltlich taugliche (vergleichbare) Referenzen eingereicht werden. Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekt beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden. Nachfolgende (Planungs-)Anforderungen müssen jeweils erfüllt sein:
Je Anlagengruppe (1-8, wobei bei der Anlagengruppe 7 die Küchentechnik erfasst sein muss) müssen inhaltlich taugliche (vergleichbare) Referenzen eingereicht werden. Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekt beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden. Nachfolgende (Planungs-)Anforderungen müssen jeweils erfüllt sein:
——— jeweils mind. LPH 2-7 erbracht; jeweils Fertigstellung LPH 7 in den letzten 8 Jahren,
——— jeweils Neubau oder Erweiterungsmaßnahme,
——— jeweils Nutzung als Bildungseinrichtung (Schule, Berufsschule, Bildungszentrum, Hochschule, Universität, Akademie) oder Kindertagesstätte oder Pflegeeinrichtung oder Feuer- und Rettungswache,
——— jeweils Öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (wie z. B. kirchliche Einrichtungen).
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung). Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche.
Mindeststandards:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
—— mindestens 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Mindestanforderungen betreffend die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, betreffen eine Bewerbergemeinschaft als solche.
— geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen):
— geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen):
—— mind. 1 Referenz Generalplanerleistungen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
——— mind. LPH 2-8 erbracht; Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren,
——— Neubau oder Erweiterungsmaßnahme,
——— Nutzung als Bildungseinrichtung (Schule, Berufsschule, Bildungszentrum, Hochschule, Universität, Akademie) oder Kindertagesstätte oder Pflegeeinrichtung oder Feuer- und Rettungswache,
——— öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (wie z. B. kirchliche Einrichtungen),
——— mind. folgende Leistungsbilder der Planung: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung,
——— (KG 300 und 400): mind. 5 Mio. EUR netto.
—— mind. 1 Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
——— mind. LPH 1-8 erbracht; Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren,
—— mind. jeweils 1 Referenz Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2013) aus allen 8 Anlagengruppen (wobei sich die Referenz bei der Anlagengruppe 7 auf die Küchentechnik beziehen muss) mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
—— mind. jeweils 1 Referenz Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2013) aus allen 8 Anlagengruppen (wobei sich die Referenz bei der Anlagengruppe 7 auf die Küchentechnik beziehen muss) mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
——— öffentlicher Auftraggeber oder vergleichbar (wie z. B. kirchliche Einrichtungen).
(Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekt beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden.)
Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für eine Bewerbergemeinschaft als solche.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation iSd §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot ist eine Schutzerklärung (Scientology-Organisation) einzureichen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (5 aufzufordernde Bewerber), so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (5 aufzufordernde Bewerber), so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien und Wichtungsfaktoren.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten sind:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtung 8)
— Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind) (Gewichtung 92), davon:
—— Generalplanerleistungen (Gewichtung 34),
—— Objektplanung Gebäude und Innenräume (Gewichtung 34),
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen,werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen,werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 015-031313 (2020-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung“. Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld“ der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung“ vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung“. Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld“ der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung“ vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner zu vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 2301962.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die o.g. Angaben zur Laufzeit des Vertrags verstehen sich inkl. der optionalen Leistungsbestandteile und sind lediglich voraussichtlicher Natur.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung“. Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld“ der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung“ vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die Umsetzung des Projekts „Haus der Bildung“. Hierzu ist auf dem Grundstück „Hofstraße 45, 47798 Krefeld“ der Abriss der bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) und die Neubebauung vorgesehen. Als neue Hauptnutzung für das Grundstück sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte angedacht, die sich im Gesamtkontext des Familienzentrums im „Haus der Bildung“ vereinen. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die BGF für den Neubau umfasst ca. 12 000 m2. Die überschläglichen Kosten für den Neubau betragen ca. 21,7 Mio. Euro brutto (KG 200-500).
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen für das Projekt an einen Generalplaner und die Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die BGF für den Neubau umfasst ca. 12 000 m2. Die überschläglichen Kosten für den Neubau betragen ca. 21,7 Mio. Euro brutto (KG 200-500).
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails“, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4 sowie die besondere Leistung „Leitdetails“, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6-7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2013 in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 einschließlich der Küchentechnik in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 -7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 einschließlich der Küchentechnik in den Leistungsphasen: LPH 1-4, LPH 6 -7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe);
— Bauphysik: Beratungsleistungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik, Emissionsschutz) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2013 in den Leistungsphasen 1-4 und 6-7, stichprobenhafte Überprüfung Bau-/Qualitätskontrolle in der LPH 8;
— Brandschutz: Beratungsleistungen im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-3;
— Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. Brandfallmatrix, Prüfung des Lüftungsgesuchs – LüAR (gem. AHO Heft 17), Prüfung der Ausführungsplanung (anteilig);
— Fachbauleitung Brandschutz, Feuerwehrpläne und inkl. Schlussbericht;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Name: agn Niederberghaus & Partner GmbH
Postanschrift: Hildebrandtstr. 4 d
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2301962.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig);
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2);
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YWPH.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Krefeld, Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift: Mevissenstr. 65
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2151-861937📞
E-Mail: 60-ausschreibung@krefeld.de📧
Fax: +49 2151-864150 📠
Internetadresse: www.krefeld.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 179-432593 (2020-09-10)