HEBT Beam Diffusoren

FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Design, Fertigung und Lieferung von Beam Diffusoren. Der Zweck der Strahl-diffusorsysteme besteht darin, einzelne unerwünschte Strahlpulse zu streuen und die einfallende Strahlung zu zerstreuen. Sie werden entlang der hochenergetischen Strahl-transportlinien von FAIR als Teil des Personenzugangssystems positioniert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-08 Auftragsbekanntmachung
2020-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Luft- oder Vakuumpumpen sowie Luft- oder Gaskompressoren
Referenznummer: 27/50071112
Kurze Beschreibung:
Design, Fertigung und Lieferung von Beam Diffusoren. Der Zweck der Strahl-diffusorsysteme besteht darin, einzelne unerwünschte Strahlpulse zu streuen und die einfallende Strahlung zu zerstreuen. Sie werden entlang der hochenergetischen Strahl-transportlinien von FAIR als Teil des Personenzugangssystems positioniert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Luft- oder Vakuumpumpen sowie Luft- oder Gaskompressoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
E-Mail: sg227@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159712034 📞
Fax: +49 6159713983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR65/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR65 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 132-322964
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR65
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Design, Fertigung und Lieferung von 10 Stück Beam Diffusoren. Der Zweck der Strahldiffusorsysteme besteht darin, einzelne unerwünschte Strahlpulse zu streuen und die einfallende Strahlung zu zerstreuen. Sie werden entlang der hochenergetischen Strahltransportlinien von FAIR als Teil des Personenzugangssystems positioniert.
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Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Die Referenzprojekte sollen so beschrieben sein, dass folgende Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter nachvollziehbar erfüllt sind:
— Erfahrung bei der Herstellung von UHV Komponenten;
— Erfahrung bei der Herstellung sicherheitsgerichteter Komponenten;
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Großforschungsinstituten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen – siehe Bewerbungsbedingungen:
— Konzept zur technische Auslegung und Qualität (s.u. Ziff. 6.4);
— Konzept zur Wartungs- und Montagefreundlichkeit (s.u. Ziff. 6.4);
— Konzept zur Qualitätssicherung, Abnahme und Dokumentation (s.u. Ziff. 6.4).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Darmstadt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungeinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYR65/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR65

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 132-322964 (2020-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Design, Fertigung und Lieferung von Beam Diffusoren. Der Zweck der Strahldiffusorsysteme besteht darin, einzelne unerwünschte Strahlpulse zu streuen und die einfallende Strahlung zu zerstreuen. Sie werden entlang der hochenergetischen Strahltransportlinien von FAIR als Teil des Personenzugangssystems positioniert.
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Gesamtwert des Auftrags: 77 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-474833
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 132-322964
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR4X

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur technischen Auslegung und Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- und Montagefreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätssicherung, Abnahme und Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 13
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Angebot und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Name: VA-TEC GmbH & Co KG
Postanschrift: Karl-Carstens-Str. 15
Postort: Wertheim
Postleitzahl: 97877
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 934291810 📞
E-Mail: kempf@va-tec.de 📧
Land: Main-Tauber-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 77 700 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Quelle: OJS 2020/S 197-474833 (2020-10-05)