Das Hochenergie-Strahlführungssystem (HEBT-System) der FAIR Anlage ermöglicht den Transfer von Ionen-, Protonen- und Antiprotonenstrahlen zu und von Synchrotron und Speicherringen, zu und von Super-FRS, zu Antiprotonen-Produktionstarget und -Separator, sowie zu den Experimentierbereichen (CBM und APPA). Es besteht aus 29 Strahlstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km. Eine Vielzahl Gestelle für Beschleunigerkomponenten im Strahlstreckenbereich des HEBT-Systems werden benötigt. Diese Gestelle tragen Komponenten zur Strahlkorrektur und -diagnose, sowie Vakuumkomponenten und deren Anschlüsse. Zudem tragen die Gestelle die notwendige Medienversorgung der Komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauerzeugnisse
Referenznummer: 35F/50063817FAIR
Kurze Beschreibung:
Das Hochenergie-Strahlführungssystem (HEBT-System) der FAIR Anlage ermöglicht den Transfer von Ionen-, Protonen- und Antiprotonenstrahlen zu und von Synchrotron und Speicherringen, zu und von Super-FRS, zu Antiprotonen-Produktionstarget und -Separator, sowie zu den Experimentierbereichen (CBM und APPA). Es besteht aus 29 Strahlstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km.
Eine Vielzahl Gestelle für Beschleunigerkomponenten im Strahlstreckenbereich des HEBT-Systems werden benötigt. Diese Gestelle tragen Komponenten zur Strahlkorrektur und -diagnose, sowie Vakuumkomponenten und deren Anschlüsse. Zudem tragen die Gestelle die notwendige Medienversorgung der Komponenten.
Das Hochenergie-Strahlführungssystem (HEBT-System) der FAIR Anlage ermöglicht den Transfer von Ionen-, Protonen- und Antiprotonenstrahlen zu und von Synchrotron und Speicherringen, zu und von Super-FRS, zu Antiprotonen-Produktionstarget und -Separator, sowie zu den Experimentierbereichen (CBM und APPA). Es besteht aus 29 Strahlstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km.
Eine Vielzahl Gestelle für Beschleunigerkomponenten im Strahlstreckenbereich des HEBT-Systems werden benötigt. Diese Gestelle tragen Komponenten zur Strahlkorrektur und -diagnose, sowie Vakuumkomponenten und deren Anschlüsse. Zudem tragen die Gestelle die notwendige Medienversorgung der Komponenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauerzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRMW
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRMW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Hochenergie-Strahlführungssystem (HEBT-System) der FAIR Anlage ermöglicht den Transfer von Ionen-, Protonen- und Antiprotonenstrahlen zu und von Synchrotron und Speicherringen, zu und von Super-FRS, zu Antiprotonen-Produktionstarget und -Separator, sowie zu den Experimentierbereichen (CBM und APPA). Es besteht aus 29 Strahlstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km.
Das Hochenergie-Strahlführungssystem (HEBT-System) der FAIR Anlage ermöglicht den Transfer von Ionen-, Protonen- und Antiprotonenstrahlen zu und von Synchrotron und Speicherringen, zu und von Super-FRS, zu Antiprotonen-Produktionstarget und -Separator, sowie zu den Experimentierbereichen (CBM und APPA). Es besteht aus 29 Strahlstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 1,5 km.
Eine Vielzahl Gestelle für Beschleunigerkomponenten im Strahlstreckenbereich des HEBT-Systems werden benötigt. Diese Gestelle tragen Komponenten zur Strahlkorrektur und -diagnose, sowie Vakuumkomponenten und deren Anschlüsse. Zudem tragen die Gestelle die notwendige Medienversorgung der Komponenten.
Eine Vielzahl Gestelle für Beschleunigerkomponenten im Strahlstreckenbereich des HEBT-Systems werden benötigt. Diese Gestelle tragen Komponenten zur Strahlkorrektur und -diagnose, sowie Vakuumkomponenten und deren Anschlüsse. Zudem tragen die Gestelle die notwendige Medienversorgung der Komponenten.
Es werden 34 Gestelle benötigt.
Der Lieferumfang umfasst neben der technischen Entwicklung und Konstruktion auch die Fertigung, den Transport und die Anlieferung. Ein 3D-CAD-Modell des Gebäudes und der Beschleunigerkomponenten sowie ein 3D-CAD-Entwurf des Gestells wird von der GSI zur Verfügung gestellt.
Der Lieferumfang umfasst neben der technischen Entwicklung und Konstruktion auch die Fertigung, den Transport und die Anlieferung. Ein 3D-CAD-Modell des Gebäudes und der Beschleunigerkomponenten sowie ein 3D-CAD-Entwurf des Gestells wird von der GSI zur Verfügung gestellt.
Dauer: 10 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt;
— Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erfahrung in der Entwicklung von Schweißbaustrukturen und Montage-Erfahrung, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. Eine Angabe von mind. 3 Referenzprojekten ist erforderlich;
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erfahrung in der Entwicklung von Schweißbaustrukturen und Montage-Erfahrung, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. Eine Angabe von mind. 3 Referenzprojekten ist erforderlich;
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— Großer Schweiß-Eignungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
FAIR behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRMW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 202-487786 (2020-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 616 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Der Lieferumfang umfasst neben der technischen Entwicklung und Konstruktion auch die Fertigung, den Transport und die Anlieferung. Ein 3 D-CAD-Modell des Gebäudes und der Beschleunigerkomponenten sowie ein 3 D-CAD-Entwurf des Gestells wird von der GSI zur Verfügung gestellt.
Der Lieferumfang umfasst neben der technischen Entwicklung und Konstruktion auch die Fertigung, den Transport und die Anlieferung. Ein 3 D-CAD-Modell des Gebäudes und der Beschleunigerkomponenten sowie ein 3 D-CAD-Entwurf des Gestells wird von der GSI zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Name: Nordisk Industrioptimering AB
Postanschrift: Box 72
Postort: Skövde
Postleitzahl: 54122
Land: Schweden 🇸🇪
Telefon: +46 500745612📞
E-Mail: info@nordiskindustri.se📧
Land: Västra Götalands län 🏙️
Internetadresse: http://www.nordiskindustri.se🌏
Name: Bleichert Automation GmbH & Co. KG
Postort: Osterburken
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6291930📞
Land: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 216 616 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 137-364443 (2021-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 616 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-10 📅
Datum des Beginns: 2021-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 006-011672
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 137-364443
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRKV
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Quelle: OJS 2022/S 006-011672 (2022-01-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 616 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 616 EUR 💰