Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das vollständig ausgefüllte Bieterformular ist fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied separat abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zu dem Projektteam/den Referenzen. Bei Bietergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bietergemeinschaft die Leistungen der Referenz erbracht hat.
Geforderte Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Angaben zur Identität des Bieters: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, Kontakt;
— Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister-bzw. Partnerschaftsregisterauszug);
— Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 Abs. 3 VgV zur Unabhängigkeit von Ausführung- und Lieferinteressen;
— Art des Angebotes: bei Bietergemeinschaften gem. § 43 Abs. 2 VgV ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bieter/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 2, Bieterformular).
Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen:
— Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers: Angaben zum Vertretungsberechtigten;
— Angaben zu Unterauftragnehmer, derer Kapazitäten gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden. Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular);
— Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 VgV. Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular);
— Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen:
a) Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 Abs. 1 GWB,
b) Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 Abs. 1 GWB.
— Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) VgV, § 75 (2,3) VgV;
— der Nachweis über die Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen. Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur“ zu tragen o. in der BRD als solcher tätig zu werden.Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen;
— Erklärung zu den Sicherheitsanforderungen „Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ bei der Planung u. Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, die in der Anlage Staatenliste (Anlage 4, Bieterformular) stehen u. keine Firmen eingesetzt werden, die ihren Sitz in Ländern haben, die in der Staatenliste genannt sind. Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft u. jedem Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Bei einigen Nachweisen ist es möglich, anstelle des Bieterformulars die EEE zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Bieterformular einschl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.