Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Douaumont, Neustrukturierung Rückkühlung Warmer Maschinenbau, Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung Anlagengruppe 3,4 und 8

BRD, vertr. durch BMVg, vertr. durch FHH, BSW, BBA

Die Bundesbauabteilung der Freien und Hansestadt Hamburg ist vom Bundesministerium der Verteidigung mit der Neustrukturierung der Rückkühlung für den Bereich des Warmen Maschinenbaus in den Gebäuden H8, H9 und H10 der Helmut-Schmidt-Universität (HSU)/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die HSU befindet sich auf dem Gelände der Douaumont-Kaserne in Hamburg-Jenfeld.
Zur Kühlung der Versuchsstände und Anlagen wurde bisher Wasser aus einem Kühlsee genutzt, das anschließend in den See zurückgepumpt und über Sprühlanzetten vernebelt wird. Der Betrieb dieses Systems ist aufgrund potentieller Gesundheitsgefährdung nicht mehr zulässig. Als Ersatz sollen Kühltürme mit geschlossenem Wasserkreislauf und zusätzlicher adiabatischer Kühlung mittels Wasser ohne Versprühung und Umlaufwasser errichtet werden (Auftragsgegenstand). Der Bedarf an Rückkühlleistung beläuft sich auf insgesamt ca. 5 MW. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 3,6 Mio. EUR für die KG 200-500.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-06 Auftragsbekanntmachung
2021-02-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 20 D 0301
Kurze Beschreibung:
Die Bundesbauabteilung der Freien und Hansestadt Hamburg ist vom Bundesministerium der Verteidigung mit der Neustrukturierung der Rückkühlung für den Bereich des Warmen Maschinenbaus in den Gebäuden H8, H9 und H10 der Helmut-Schmidt-Universität (HSU)/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die HSU befindet sich auf dem Gelände der Douaumont-Kaserne in Hamburg-Jenfeld. Zur Kühlung der Versuchsstände und Anlagen wurde bisher Wasser aus einem Kühlsee genutzt, das anschließend in den See zurückgepumpt und über Sprühlanzetten vernebelt wird. Der Betrieb dieses Systems ist aufgrund potentieller Gesundheitsgefährdung nicht mehr zulässig. Als Ersatz sollen Kühltürme mit geschlossenem Wasserkreislauf und zusätzlicher adiabatischer Kühlung mittels Wasser ohne Versprühung und Umlaufwasser errichtet werden (Auftragsgegenstand). Der Bedarf an Rückkühlleistung beläuft sich auf insgesamt ca. 5 MW. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 3,6 Mio. EUR für die KG 200-500.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BRD, vertr. durch BMVg, vertr. durch FHH, BSW, BBA
Postanschrift: Nagelsweg 47
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.hamburg.de/bundesbauabteilung-hamburg 🌏
E-Mail: bba-fbt-vergabe@bba.hamburg.de 📧
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D440490497 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 154-377197
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder bevollmächtigten Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesbauabteilung der Freien und Hansestadt Hamburg ist vom Bundesministerium der Verteidigung mit der Neustrukturierung der Rückkühlung für den Bereich des Warmen Maschinenbaus in den Gebäuden H8, H9 und H10 der Helmut-Schmidt-Universität (HSU)/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die HSU befindet sich auf dem Gelände der Douaumont-Kaserne in Hamburg-Jenfeld.
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Zur Kühlung der Versuchsstände und Anlagen wurde bisher Wasser aus einem Kühlsee genutzt, das anschließend in den See zurückgepumpt und über Sprühlanzetten vernebelt wird. Der Betrieb dieses Systems ist aufgrund potentieller Gesundheitsgefährdung nicht mehr zulässig. Als Ersatz sollen Kühltürme mit geschlossenem Wasserkreislauf und zusätzlicher adiabatischer Kühlung mittels Wasser ohne Versprühung und Umlaufwasser errichtet werden (Auftragsgegenstand). Der Bedarf an Rückkühlleistung beläuft sich auf insgesamt ca. 5 MW. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 3,6 Mio. EUR für die KG 200-500.
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Geschätzter Gesamtwert: 266 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 3,4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Neustrukturierung der Rückkühlung „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude H8 bis H10 der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr.
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Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen (s. auch Vertragsentwurf).
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 2-3. Es ist beabsichtigt, bei Fortsetzung der Maßnahme die Leistungsphasen 5-9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
22043 Hamburg
Helmut-Schmidt-Universität
Holstenhofweg 85

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das vollständig ausgefüllte Bieterformular ist fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied separat abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zu dem Projektteam/den Referenzen. Bei Bietergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bietergemeinschaft die Leistungen der Referenz erbracht hat.
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Geforderte Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Angaben zur Identität des Bieters: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, Kontakt;
— Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister-bzw. Partnerschaftsregisterauszug);
— Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 Abs. 3 VgV zur Unabhängigkeit von Ausführung- und Lieferinteressen;
— Art des Angebotes: bei Bietergemeinschaften gem. § 43 Abs. 2 VgV ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bieter/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 2, Bieterformular).
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Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen:
— Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers: Angaben zum Vertretungsberechtigten;
— Angaben zu Unterauftragnehmer, derer Kapazitäten gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden. Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular);
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— Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 VgV. Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular);
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— Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen:
a) Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 Abs. 1 GWB,
b) Eigenerklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 Abs. 1 GWB.
— Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) VgV, § 75 (2,3) VgV;
— der Nachweis über die Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen. Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur“ zu tragen o. in der BRD als solcher tätig zu werden.Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen;
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— Erklärung zu den Sicherheitsanforderungen „Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ bei der Planung u. Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, die in der Anlage Staatenliste (Anlage 4, Bieterformular) stehen u. keine Firmen eingesetzt werden, die ihren Sitz in Ländern haben, die in der Staatenliste genannt sind. Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft u. jedem Nachunternehmer vorzulegen.
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Hinweis Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Bei einigen Nachweisen ist es möglich, anstelle des Bieterformulars die EEE zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Bieterformular einschl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist zudem der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den geforderten Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bieter/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, als Nachweis erforderlich. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder Eignungsleihe herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der angestellten Ingenieure, Techniker oder Meister (inkl. Anzahl der Führungskräfte) im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung und im Durchschnitt der letzten 3 Jahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
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Mindeststandards:
Durchschnitt (2017-2019): mindestens 4 Ingenieure/innen, Techniker oder Meister aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI.
2. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV mit den unten aufgeführten Mindeststandards.
a) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.-Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung).
b) Angaben zum vorgesehenen Bauleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.- Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule oder fachbezogene Qualifikation (Techniker/Meister) mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung);
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Hinweis: Projektleiter und Bauleiter dürfen nicht in Personalunion auftreten.
3. Zwei Mindestreferenzen (P1 und P2) mit den unten aufgeführten Mindeststandards. Zur jeder Referenz sind Angaben in dem Bieterformular zu machen. Weiterhin ist eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers oder Eigenerklärung und ein Referenzblatt mit Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 2 Blatt DIN A4 einzureichen. Bei der Mindestreferenz P1 und Mindestreferenz P2 darf es sich nicht um das gleiche Projekt handeln.
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4. Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Bewerbers. Mindeststandard: Die Planungsleistungen sind mit einem 3-D-objektorierentierten CAD-System und im Datenaustauschformat Industry Foundation Classes (IFC) Version 2x3 bzw. 4 gem. DIN EN ISO 16739 zu erbringen.
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Mindestreferenz 1
Mindeststandard (bei Nichterfüllung Ausschluss): Planung der Technischen Ausrüstung, mindestens Planung für die Anlagengruppe 3 nach § 53 HOAI für den Um- oder Neubau einer Klimaanlage einschließlich Rückkühlanlage, mind. Honorarzone II (gemäß Anlage 15.2 HOAI 2013), mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), welches im Zeitraum von 1.1.2012 bis 1.8.2020 fertig gestellt wurde (Abschluss LP 8), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,5 Mio. EUR brutto.
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Mindestreferenz 2
Mindeststandard (bei Nichterfüllung Ausschluss): Planung der Technischen Ausrüstung, mindestens Planung für die Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI für den Neubau oder die Umrüstung einer Klima- oder Lüftungsanlage, mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), welches im Zeitraum von 1.1.2012 bis 1.8.2020 fertig gestellt wurde (Abschluss LP 8), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,5 Mio. EUR brutto.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis der Befähigung ist mit dem Angebot zu führen. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Fachplanung technische Ausrüstung“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform bei Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften für das öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden und einzuhalten, u. a.:
— die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau);
— das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB);
— Bereichsdienstvorschrift C-1800/114;
— Handbuch Gebäudeautomation (HB GA).
Im Rahmen der Planung, Ausschreibung und Bauausführung werden an Materialqualitäten und Baustoffauswahl ökologische, ökonomische und gesundheitliche Anforderungen gestellt. Bei der Firmenvergabe nach VOB sind die Vorgaben gemäß der technischen Vorbemerkungen Schadstoffe in Baumaterialien (BBA 01/2020) anzuwenden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nagelsweg 47, 20097 Hamburg.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder bevollmächtigten Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D440490497 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesbauabteilung Hamburg, Kommunikation nur über bi-medien
Kontaktperson: Bundesbauabteilung Hamburg
E-Mail: vergabestelle@bba.hamburg.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: https://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros sowie Nachunternehmer (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind nicht zulässig und haben das Ausscheiden aller betreffenden Bieter zur Folge. Mehrfachangebote von Nachunternehmern gem. § 36 VgV sind zugelassen.
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2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.bi-medien.de zum Download bereitgestellt. Eine Registrierung ist kostenfrei, jedoch keine Pflicht. Über Änderungen werden Sie jedoch nur automatisch bei vorheriger Registrierung informiert. Ansonsten sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen durch Aufruf der Seite www.bi-medien.de zu verschaffen. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei Ihnen.
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3) Die Angebotsunterlagen müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Angebote, die nicht die geforderten oder ggfs. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angebote in elektronischer Form: Für die elektronische Einreichung des Angebotes ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Bei Fragen zur Registrierung bzw. zum Hochladen des Angebotes wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Vergabeplattform B_I Medien unter Tel. 0431 53592-77 oder service@bi-medien.de.
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Kommunikation: Anfragen zum Verfahren sind elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu stellen. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D440490497 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Angebot —. Informationen zu den Registrierungs möglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
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4) Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters gegenüber dem Auftraggeber auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
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5) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
6) Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. der Angaben im Bieterformular zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Bieterformular nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
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7) Hinweis: Die Angabe von 2 Mindestreferenzen ist aus Sicht des AG ausreichend. Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass der Bieter mehr als 2 Mindestreferenzen einreicht. Sollte der Bieter mehr als 2 Referenzen einreichen, hat er anzugeben, welche Mindestreferenzen der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die ersten 2 eingereichten Mindestreferenzen zur Prüfung gemäß den Mindestforderungen heranziehen.
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8) Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
9) Enthalten die Bekanntmachung o. die Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
10) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anlage 1/1 zu den Vertragsmustern der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
11) Corona-Pandemie-Informationen für Auftragnehmer: die mit Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.3.2020 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet: (vgl. Anlage 13).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Bundesbauabteilung, Amt für Bauordnung und Hochbau, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nagelsweg 47, 22097 Hamburg, gerügt werden. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung gemäß §§ 160 bis 162 GWB beim Bundeskartellamt unter der zu VI.4.1. genannten Anschrift gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Bundesbauabteilung, BBA 2
Postanschrift: Nagelsweg 47
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Quelle: OJS 2020/S 154-377197 (2020-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 282643.3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080276
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 154-377197
ABl. S-Ausgabe: 32

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: FC-Planung GmbH
Postanschrift: Esplanade 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: v-ka@fc-gruppe.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 282643.3 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen sind die §§ 160 ff. GWB zu beachten. Insbesondere leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 Abs. 1 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
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Nach § 161 Abs. 2 GWB muss die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittelenthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2021/S 032-080276 (2021-02-11)