Lotto Bayern vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten.
Die Ausschreibung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern, bei der die Vertragserzeugnisse bedarfsgerecht über Einzelabrufe an die 24 Bezirksstellen in Bayern auszuliefern sind.
Sollte der angebotene Leistungsgegenstand über den Vereinbarungszeitraums hinaus benötigt werden, behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages eine weitere Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV zu vergeben.
Für weitere Details wird auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten, Lotto Bayern
2020SBA000001”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Kurze Beschreibung:
“Lotto Bayern vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten.
Die...”
Kurze Beschreibung
Lotto Bayern vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten.
Die Ausschreibung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern, bei der die Vertragserzeugnisse bedarfsgerecht über Einzelabrufe an die 24 Bezirksstellen in Bayern auszuliefern sind.
Sollte der angebotene Leistungsgegenstand über den Vereinbarungszeitraums hinaus benötigt werden, behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages eine weitere Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV zu vergeben.
Für weitere Details wird auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Formulare📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Papier und Pappe, lichtempfindlich, wärmeempfindlich oder thermografisch📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24 Bezugsadressen in ganz Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Lagerung, Kommissionierung, Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformularen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50/100
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50/100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2malige Verlängerungsoption um je ein Jahr und/ oder Dienstleistungsdirektvergabe § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Drei Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren; Angabe der letzten 3 Jahresumsätze netto (Jahresumsatz muss kleiner als 35 % des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Drei Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren; Angabe der letzten 3 Jahresumsätze netto (Jahresumsatz muss kleiner als 35 % des Gesamtauftragsvolumens sein).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“FSC – Zertifizierung (oder nach anderer vergleichbarer EU-Norm verifiziert);
PEFC – Zertifizierung (oder nach anderer vergleichbarer EU-Norm verifiziert);...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
FSC – Zertifizierung (oder nach anderer vergleichbarer EU-Norm verifiziert);
PEFC – Zertifizierung (oder nach anderer vergleichbarer EU-Norm verifiziert); dem Auftragsgeber stehen professionelle, branchenerfahrene Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung zur Verfügung; Unternehmen beschäftigt mind. 10 Mitarbeiter, davon mind. 3 deutschsprachige Mitarbeiter im projektrelevanten Bereich.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung;
— Erklärung Struktur Bieter;
— Erklärung GZR;
— Zugesicherte Leistungserbringung (Leistungsbeschreibung, Mindestanforderungen);
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung;
— Erklärung Struktur Bieter;
— Erklärung GZR;
— Zugesicherte Leistungserbringung (Leistungsbeschreibung, Mindestanforderungen);
— Offsetdruck (Ausnahme Digitaldruck);
— Vorausgefüllte Spielscheine;
— Ausgefülltes Preisblatt des AG;
— Musteranforderungen innerhalb Bieterfragenfrist;
— Ansprechpartner, Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
— Feste Ansprechpartner (<24h beim AG);
— Schriftstücke in deutscher Sprache;
— Langfristige Lagerhaltung;
— Feuer- und Brandschutzversicherung oder Vergleichbares;
— PEFC, FSC oder vergleichbare europäische Umweltzeichen;
— Qualitätsprüfungen;
— Qualitätssicherung;
— Fristgerechte Auslieferung der Produkterzeugnisse;
— Nachhaltigkeit bei der Verpackung (umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien werden verwendet);
— Kostenlose Rücknahme Verpackungsmaterial;
— Geheimhaltungsvereinbarung;
— Schutzerklärung Scientology.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-20
14:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung derVerpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 058-138947 (2020-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten, LOTTO Bayern
2020SBA000001”
Kurze Beschreibung:
“LOTTO Bayern vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten.
Die...”
Kurze Beschreibung
LOTTO Bayern vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten.
Die Ausschreibung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern, bei der die Vertragserzeugnisse bedarfsgerecht über Einzelabrufe an die 24 Bezirksstellen in Bayern auszuliefern sind.
Sollte der angebotene Leistungsgegenstand über den Vereinbarungszeitraums hinaus benötigt werden, behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages eine weitere Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV zu vergeben.
Für weitere Details wird auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Lagerung, Kommissionierung, Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformularen.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 058-138947
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, Scheinformularen und Sonderformaten, LOTTO Bayern”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BOREK media GmbH (Rang 1)
Postanschrift: Lüttgenröder Str. 4
Postort: Osterwieck
Postleitzahl: 38835
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Harz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Michael Schiffer Dialog GmbH (Rang 2)
Postanschrift: Industriestr. 6
Postort: Rheinberg
Postleitzahl: 47495
Region: Wesel🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 096-230039 (2020-05-14)