Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss durch Referenzen nachzuweisende Erfahrung hinsichtlich der
Herstellung, der Lieferung, der betriebsfertigen Montage und der Inbetriebnahme der genannten Netzumspanner haben.
Als vergleichbar gilt ein Netzumspannern mit 110-/10-kV und einer Leistung > 50 MVA
Als Beleg für die o.g. Erfahrung hat der Bewerber zwingend folgende Referenzen darzustellen:
(1) Referenzen über die Herstellung, der Lieferung, der betriebsfertigen Montage und der Inbetriebnahme von mindestens 3 der genannten Netzumspanner innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz mit erfolgter Abnahme durch den Referenzauftraggeber) aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer);
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden;
— Auftragsvolumen (freiwillige Angabe);
— Anzahl gelieferter Netzumspanner mit Leistungsangabe;
— Leistungszeitraum Auslieferung und
— Abnahmedatum;
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO.
9001 und 14001 (oder jeweils gleichwertig)
— Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
Sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 – Formblatt TA 4). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2 bis TA 3 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
Von Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbrachte Referenzen sind als solche anzugeben.