Der Auftraggeber beabsichtigt einen Auftrag zur Herstellung, Lieferung und betriebsfertigen Installation interaktiver Exponate/Hands-On für das Nawareum in Straubing zu vergeben.
Die interaktiven Exponate/Hands-On umfassen 19 Experimentierstationen, die durch Wiederholbarkeit der Experimente wissenschaftliche Phänomene wortwörtlich begreifbar machen.
Da die Herstellung und Installation bereits im April 2021 abgeschlossen und abgenommen sein muss, wendet sich der Auftraggeber in dieser Ausschreibung explizit an besonders leistungsfähige Unternehmen, die über die benötigte Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit verfügen, um einen derartigen Auftrag ausführen zu können.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Leistungskriterien sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Exponaten/Hands-On
2020G9000007”
Produkte/Dienstleistungen: Museumsausstellungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt einen Auftrag zur Herstellung, Lieferung und betriebsfertigen Installation interaktiver Exponate/Hands-On für das Nawareum in...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Auftrag zur Herstellung, Lieferung und betriebsfertigen Installation interaktiver Exponate/Hands-On für das Nawareum in Straubing zu vergeben.
Die interaktiven Exponate/Hands-On umfassen 19 Experimentierstationen, die durch Wiederholbarkeit der Experimente wissenschaftliche Phänomene wortwörtlich begreifbar machen.
Da die Herstellung und Installation bereits im April 2021 abgeschlossen und abgenommen sein muss, wendet sich der Auftraggeber in dieser Ausschreibung explizit an besonders leistungsfähige Unternehmen, die über die benötigte Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit verfügen, um einen derartigen Auftrag ausführen zu können.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Leistungskriterien sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Auftrag zur Herstellung, Lieferung und betriebsfertigen Installation interaktiver Exponate/Hands-On für das Nawareum in Straubing zu vergeben.
Die interaktiven Exponate/Hands-On umfassen 19 Experimentierstationen, die durch Wiederholbarkeit der Experimente wissenschaftliche Phänomene wortwörtlich begreifbar machen.
Da die Herstellung und Installation bereits im April 2021 abgeschlossen und abgenommen sein muss, wendet sich der Auftraggeber in dieser Ausschreibung explizit an besonders leistungsfähige Unternehmen, die über die benötigte Fachkunde, Erfahrung und Verlässlichkeit verfügen, um einen derartigen Auftrag ausführen zu können.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis, den Leistungskriterien sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (keine voraussichtlichen Umsätze eines nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (keine voraussichtlichen Umsätze eines nicht abgeschlossenen Geschäftsjahres).
Gemäß § 45 Abs. 1 Nr.1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 700 000 EUR betragen (Mindestumsatz)!
Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze der Mitglieder je Jahr zu addieren und einzutragen. Außerdem ist bei Bietergemeinschaften in einer gesonderten Anlage anzugeben, wie sich der Umsatz zusammensetzt (welcher Umsatz stammt von welchem Mitglied). Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2. Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
“Siehe 1.: Gemäß § 45 Abs. 1 Nr.1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 700 000 EUR betragen (Mindestumsatz)!...”
Siehe 1.: Gemäß § 45 Abs. 1 Nr.1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 700 000 EUR betragen (Mindestumsatz)! Ein nicht erreichter Mindestjahresumsatz pro Jahr führt dazu, dass der Bieter die geforderte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht besitzt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
2. Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Exponaten/Hands on) vergleichbaren, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
3. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Unternehmens in den letzten 3 Jahren.
Bietergemeinschaften haben eine Datei für jedes Mitglied einzeln zu erstellen und als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen. Es sind in diesem Fall die Angaben eines Mitglieds direkt im System anzugeben, damit eine Angebotsabgabe möglich ist. Bezeichnen Sie entweder direkt im System oder auf einer gesonderten Anlage, auf welches Mitglied sich die im System gemachten Angaben beziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur...”
1. Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
2. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen).
3. Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4. Angebote, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6. Losteilung: Da sämtliche Exponate ein stimmiges Gesamtbild vermitteln sollen, ist eine Aufteilung in Fach oder Teillose aus Sicht des Auftraggebers nicht möglich. Des Weiteren können sich auch ohne Losaufteilung kleine und mittelständische Unternehmen am Verfahren beteiligen und Angebote abgeben. Somit werden mittelständische Interessen gem. § 97 Abs. 4 GWB auch ohne Losteilung bei der Vergabe berücksichtigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 174-420546 (2020-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): siehe Vergabeunterlagen
Preis (Gewichtung): siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 174-420546
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Exponaten/Hands-On
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kurt Hüttinger GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mittelbügweg 90
Postort: Schwaig
Postleitzahl: 90571
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberger Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 222-545418 (2020-11-09)