Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation,
Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen,
E-Mail:
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de, Fax: +49 209- 169 3530,
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 125 018 225.
Zweckdienlicherweise ist das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole.ruhr zu verwenden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV über die Unterrichtung der Bieter.
Auswertung:
Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV berücksichtigt.
— Angebotspreis (Gewichtung 80 %):
Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Angebotspreis (Referenzwert) erhält die maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch den jeweiligen (höheren) Angebotspreis und an-schließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
— Verbrauchs- und Emissionswerte (Gewichtung 20 %).
Gewertet werden folgende Unterkriterien zu je gleichen Teilen:
— Kraftstoffverbrauch,
— Kohlendioxid-Emissionen,
— Emissionen von Stickoxiden,
— Emissionen von Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen,
— Partikelförmige Abgasbestandteile.
Die anzugebenden Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich auf das Fahrgestell VOR Aus- und Umbau.
Das Angebot mit den jeweils niedrigsten Angaben (Referenzwert) erhält die maximale Punktzahl. Die Punktwerte für alle anderen Angebote ergeben sich durch Division des Referenzwertes durch die jeweils (höhere) Angabe zu dem Emissionswert und an-schließender Multiplikation mit den für das Kriterium maximalen Punkten (Faktor).
Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten DIN-Normen werden auch vergleichbare europäische Normen akzeptiert.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYNC