Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HIF Neubau Technikum – Möbel
F110_VE612.2
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Kurze Beschreibung: Die Ausschreibung zielt auf die Lieferung von Möbel.
1️⃣
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e.V.
Gebäude F110
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg, Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung folgender Artikel inklusier Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort und einmalige Einweisung des Betriebspersonals und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung folgender Artikel inklusier Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort und einmalige Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang.
— 7x Hochschrank;
— 2x Labortisch, fahrbar;
— 1x Materialschrank;
— 5x Laborstuhl;
— 8x Drehstuhl;
— 8x PC-Arbeitsplatz für „Etagenmonitoring“.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2021-03-01 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE 100234297
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderenLeistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-27
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 145-356462 (2020-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V.
Gebäude F110
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg, Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung folgender Artikel inklusier Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort und einmalige Einweisung des Betriebspersonals und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung folgender Artikel inklusier Verpackung mit Einbringung ins Gebäude zum Verwendungsort und einmalige Einweisung des Betriebspersonals und des Instandhaltungspersonals sowie des Bedienungspersonals in dem für den Betrieb bzw. für die Bedienung nötigen Umfang. 7x Hochschrank 2x Labortisch, fahrbar 1x Materialschrank 5x Laborstuhl 8x Drehstuhl 8x PC-Arbeitsplatz für „Etagenmonitoring".
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 170-411036 (2020-08-28)