Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk. Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden. Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen: — den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel); — die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel; — den Umbau der vorhandenen Dampfturbine; — die Erneuerung der Wasseraufbereitung; — die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-elektrotechnik; — Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile. Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Lankow beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen: — den Austausch der Gasturbine (ca. 12 MWel); — den Rückbau der Anlagenkomponenten welche zur Dampferzeugung und -nutzung benötigt wurden; — den Umbau des Abhitzekessels zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung; — die Erneuerung der Wasseraufbereitung; — die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-Elektrotechnik; — Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-04.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kraftwerke
Kurze Beschreibung:
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel);
— die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel;
— den Umbau der vorhandenen Dampfturbine;
— die Erneuerung der Wasseraufbereitung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-elektrotechnik;
— Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Lankow beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der Gasturbine (ca. 12 MWel);
— den Rückbau der Anlagenkomponenten welche zur Dampferzeugung und -nutzung benötigt wurden;
— den Umbau des Abhitzekessels zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung;
— die Erneuerung der Wasseraufbereitung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-Elektrotechnik;
— Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel);
— die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel;
— den Umbau der vorhandenen Dampfturbine;
— die Erneuerung der Wasseraufbereitung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-elektrotechnik;
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kraftwerke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Kraftwerke📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG
Postanschrift: Eckdrift 43-45
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-schwerin.de🌏
E-Mail: andreas.bruhn@swsn.de📧
Telefon: +49 385 / 633-3378📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58723712🌏
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Lose 101/151: Gasturbinen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 22. Mai 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Lose 101/151: Gasturbinen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 22. Mai 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) – aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel);
— die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel;
— den Umbau der vorhandenen Dampfturbine;
— die Erneuerung der Wasseraufbereitung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-elektrotechnik;
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Lankow beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
— den Austausch der Gasturbine (ca. 12 MWel);
— den Rückbau der Anlagenkomponenten welche zur Dampferzeugung und -nutzung benötigt wurden;
— den Umbau des Abhitzekessels zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung;
— die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/-Elektrotechnik;
Bezeichnung des Loses: HKW 22 – Los 101: Gasturbinen
Losnummer: 101
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat 2 komplette und funktionstüchtige Gasturbineneinheiten mit zugehörigen Generatoren zu planen, herzustellen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Die Turbinen werden an die vorhandenen Abhitzekessel angeschlossen.
Die Gasturbinen werden mit Erdgas befeuert und die elektrische Leistung soll 21 – 24 MW betragen.
Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:
— Luftfilterhaus;
— Brennstoffsystem;
— Startsystem;
— Gasturbinen;
— Verdichter;
— Verbrennungssystem;
— Expansionsturbine;
— Abgassystem;
— Schmier- und Steuerölanlage für Gasturbine;
— Schallschutzhaube;
— Feuerlöschsystem;
— Turbinen-Leittechnik, Steuerungs-, Regelungs- und Schutzsystem;
— Verdichter-Waschsystem;
— Generatoranlage mit Erreger, Regelung und Generatorschutz;
— Elektrotechnische Anlagen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
1. Wasserstoff: Die Gasturbinen müssen die Voraussetzungen erfüllen, zeitnah 10 % des Brennstoffes durch Wasserstoff ersetzen zu können. In der Zukunft sollen 20 % des Brennstoffes durch Wasserstoff ersetzt werden.
2. Effizienzsteigernde Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsdaten, z. B.:
— Optimierung des Ansaugfilterhauses zur Reduzierung der Eintrittsdruckverluste;
— Einsatz drehzahlgeregelter Pumpen.
3. Generator Kühlung: Lufttrocknungssystem am Generatorgehäuse,
4. Long Term Service Agreement (LTSA): Es soll ein langfristiger Service Vertrag für die Gasturbinen angeboten werden.
5. Maßnahmen zur Verlängerung der Revisionsintervalle, z. B. höherwertige Materialien oder Beschichtungen,
6. Schallschutz: Neben einer Schallschutzeinhausung sind weitere Maßnahmen zur Absenkung des Schallpegels optional anzubieten.
7. Ansaugluftvorwärmung zur Wirkungsgradsteigerung im Teillastbetrieb.
8. Ansaugluftkühlung zur Leistungssteigerung bei hohen Außentemperaturen.
Bezeichnung des Loses: GTL 23 – Los 151: Gasturbine
Losnummer: 151
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat eine komplette und funktionstüchtige Gasturbineneinheit mit zugehörigem Generator zu planen, herzustellen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Die Turbine wird an den vorhandenen Abhitzekessel angeschlossen.
Als Brennstoff für die Gasturbine steht Erdgas zur Verfügung und die elektrische Leistung soll ca. 12 MW betragen.
— Gasturbine;
Beschreibung der Optionen: 8.. Ansaugluftkühlung zur Leistungssteigerung bei hohen Außentemperaturen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie,
2. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 10 Mio. EUR,
b) Sachschäden 10 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff.II.2.9). Eine Vergleichbarkeit wird im Los 101 angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 20 bis 25 MW. Im Los 151 wird eine Vergleichbarkeit angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 10 bis 15 MW. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl. Eignungskriterien Ziff.II.2.9). Eine Vergleichbarkeit wird im Los 101 angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 20 bis 25 MW. Im Los 151 wird eine Vergleichbarkeit angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 10 bis 15 MW. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s, stellvertretenden Projektleiter/s, Inbetriebsetzungsleiters sowie Planungsverantwortlichen nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
2. Organigramm des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/s, stellvertretenden Projektleiter/s, Inbetriebsetzungsleiters sowie Planungsverantwortlichen nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig,
4. Erläuterung über die Einrichtung und Vorhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig,
5. Eigenerklärung über die vorhandene Qualifikation des Bewerbers zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften,
6. Eigenerklärung über die systemgerechte Anwendung des Kraftwerks-Kennzeichnungssystem gemäß den VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE,
7. Eigenerklärung über die Ausführung nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Genehmigungen und technischen Regelwerken,
8. Eigenerklärung über die Verwendung des SI-Einheitensystems für alle technischen Angaben und Dokumentationen.
Mindeststandards:
I. Mindeststandard Referenzen Los 101: Vorlage von 3 Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 20 bis 25 MW.
I. Mindeststandard Referenzen Los 101: Vorlage von 3 Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 20 bis 25 MW.
II. Mindeststandard Referenzen Los 151: Vorlage von 3 Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 10 bis 15 MW.
II. Mindeststandard Referenzen Los 151: Vorlage von 3 Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sind. Eine Vergleichbarkeit wird angenommen bei Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 10 bis 15 MW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I. Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %)
II. Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
III. Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind - mindestens 3 Referenzen von Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 20 bis 25 MW (50 %),
IV. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters (20 %).
I. Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %),
III. Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind - mindestens 3 Referenzen von Turbinen mit einem elektrischen Leistungsspektrum von 10 bis 15 MW (50 %),
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1). Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2). Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3. Nrn. 1 bis 8 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote,
5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Lose 101/151: Gasturbinen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Lose 101/151: Gasturbinen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 22. Mai 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 22. Mai 2020 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1. genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 089-213245 (2020-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) - aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel),
- die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel,
- den Umbau der vorhandenen Dampfturbine,
- die Erneuerung der Wasseraufbereitung,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -elektrotechnik,
- Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Lankow beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- den Austausch der Gasturbine (ca. 12 MWel),
- den Rückbau der Anlagenkomponenten welche zur Dampferzeugung und –nutzung benötigt wurden,
- den Umbau des Abhitzekessels zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung,
- die Erneuerung der Wasseraufbereitung,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -Elektrotechnik,
- Modernisierung weiterer peripherer Anlagenteile.
Die Energieversorgung Schwerin GmbH und Co. Erzeugung KG ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Schwerin GmbH und betreibt seit 1994 an den Standorten Schwerin Süd und Schwerin Lankow je ein Gas- und Dampfturbinenheizkraftwerk.
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) - aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk in Schwerin Süd beinhalten im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel),
- die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel,
- den Umbau der vorhandenen Dampfturbine,
- die Erneuerung der Wasseraufbereitung,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -elektrotechnik,
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Ziffer V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Ziffer II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Ziffer V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 1994 in Betrieb gesetzten Heizkraftwerke sollen im Rahmen des aktuell gültigen KWKG (in der Fassung von 2017) - aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Anlagenteilen sowie der energiewirtschaftlichen Anforderungen - modernisiert werden.
- den Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen gegen Leistungsstärkere (21-24 MWel),
- die daraus resultierende Anpassung der Abhitzekessel,
- den Umbau der vorhandenen Dampfturbine,
- die Erneuerung der Wasseraufbereitung,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -elektrotechnik,
- den Rückbau der Anlagenkomponenten welche zur Dampferzeugung und –nutzung benötigt wurden,
- den Umbau des Abhitzekessels zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung,
- die Erneuerung der Kraftwerksleittechnik/ -Elektrotechnik,
Der Auftragnehmer hat zwei komplette und funktionstüchtige Gasturbineneinheiten mit zugehörigen Generatoren zu planen, herzustellen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Die Turbinen werden an die vorhandenen Abhitzekessel angeschlossen.
Der Auftragnehmer hat zwei komplette und funktionstüchtige Gasturbineneinheiten mit zugehörigen Generatoren zu planen, herzustellen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Die Turbinen werden an die vorhandenen Abhitzekessel angeschlossen.
• Luftfilterhaus,
• Brennstoffsystem,
• Startsystem,
• Gasturbinen,
• Verdichter,
• Verbrennungssystem,
• Expansionsturbine,
• Abgassystem,
• Schmier- und Steuerölanlage für Gasturbine,
• Schallschutzhaube,
• Feuerlöschsystem,
• Turbinen-Leittechnik, Steuerungs-, Regelungs- und Schutzsystem,
• Verdichter-Waschsystem,
• Generatoranlage mit Erreger, Regelung und Generatorschutz,
• Elektrotechnische Anlagen.
Beschreibung der Optionen:
1) Wasserstoff: Die Gasturbinen müssen die Voraussetzungen erfüllen, zeitnah 10 % des Brennstoffes durch Wasserstoff ersetzen zu können. In der Zukunft sollen 20 % des Brennstoffes durch Wasserstoff ersetzt werden.
2) Effizienzsteigernde Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsdaten, z. B.:
- Optimierung des Ansaugfilterhauses zur Reduzierung der Eintrittsdruckverluste,
- Einsatz drehzahlgeregelter Pumpen.
3) Generator Kühlung: Lufttrocknungssystem am Generatorgehäuse,
4) Long Term Service Agreement (LTSA): Es soll ein langfristiger Service Vertrag für die Gasturbinen angeboten werden.
5) Maßnahmen zur Verlängerung der Revisionsintervalle, z. B. höherwertige Materialien oder Beschichtungen,
6) Schallschutz: Neben einer Schallschutzeinhausung sind weitere Maßnahmen zur Absenkung des Schallpegels optional anzubieten.
7) Ansaugluftvorwärmung zur Wirkungsgradsteigerung im Teillastbetrieb.
8) Ansaugluftkühlung zur Leistungssteigerung bei hohen Außentemperaturen.
Kurze Beschreibung: • Gasturbine,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-08 📅
Quelle: OJS 2021/S 215-566899 (2021-11-01)