Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie)
025043/19
Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦
Kurze Beschreibung: Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie).
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 921848.73 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TU Dresden
CMCB
Fetscherstr. 105
01307 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung eines Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie). Das System soll am DRESDEN-concept Genome...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung eines Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie). Das System soll am DRESDEN-concept Genome Center, Teil der CMCB Technologie Plattform der Technischen Universität Dresden betrieben werden. Beim zu beschaffenden Hochdurchsatzsequenzierer soll es sich um einen sogenannten Short Read Sequenzierer handeln, da dieser auch in großem Maße für quantitative genomweiter Sequenzierungsexperimente verwendet werden soll. Der Hochdurchsatzsequenzierer soll massiv skalierte Experimente mit bis zu mehreren Milliarden zu sequenzierender NGS Library Moleküle eingesetzt werden. Dabei sollen durch das Gerät am Center etablierte präparative Standardformate wie Shotgun DNA-Sequencing und RNA-Sequencing mit den Workflows von NEBnext, KAPA Biosystems, 10X Genomics und Bioo Scientific, sowie Targeted-Resequencing mit den Workflows von Agilent Technolgies unterstützt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 921848.73 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-24 📅
Datum des Endes: 2020-09-21 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 6 Prozent und dem Entscheidungskriterium...”
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 6 Prozent und dem Entscheidungskriterium Leistung(spunkte) (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners.
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein:
— Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung;
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe,
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen,
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Referenzliste
Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Referenzliste
Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Zu 2. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 4. Erklärung(en) zu Unteraufträgen
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Zu 5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mindestanforderung: Die Vorlage wird mit Angebot erbeten und wird ggf. für Zuschlagsbieter durch Vergabestelle nachgefordert.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-15
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 095-226510 (2020-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 095-226510
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV (2016) erfolgte eine Aufhebung des offenen Verfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die...”
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV (2016) erfolgte eine Aufhebung des offenen Verfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die Vergabestelle hat im Nachfolgeverfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV (2016) alle Unternehmen, die sich im offenen Verfahren mit einem Angebot beteiligt haben, erneut zum Angebot aufgefordert. Das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV (2016) wird in einer separaten Bekanntmachung über vergebenen Auftrag unter Bezugnahme zur Auftragsbekanntmachung 2020/S 095-226510 veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 251-629437 (2020-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Kontaktperson:
“Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung”
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochdurchsatzsequenzierer 025043/19
102/4500024513
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 921738.66 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung eines Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie). Das System soll am Dresden-concept Genome...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung eines Hochdurchsatzsequenzierer (Short Read Technologie). Das System soll am Dresden-concept Genome Center, Teil der CMCB Technologie Plattform der Technischen Universität Dresden betrieben werden. Beim zu beschaffenden Hochdurchsatzsequenzierer soll es sich um einen sogenannten Short Read Sequenzierer handeln, da dieser auch in großem Maße für quantitative genomweiter Sequenzierungsexperimente verwendet werden soll. Der Hochdurchsatzsequenzierer soll massiv skalierte Experimente mit bis zu mehreren Milliarden zu sequenzierender NGS Library Moleküle eingesetzt werden. Dabei sollen durch das Gerät am Center etablierte präparative Standardformate wie Shotgun DNA-Sequencing und RNA-Sequencing mit den Workflows von NEBnext, KAPA Biosystems, 10X Genomics und Bioo Scientific, sowie Targeted-Resequencing mit den Workflows von Agilent Technolgies unterstützt werden. Es wurde ursprünglich ein offenes Verfahren initiert (siehe Auftragsbekanntmachung 2020/S 095-226510).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV (2016) erfolgte eine Aufhebung des offenen Verfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV (2016) erfolgte eine Aufhebung des offenen Verfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die Vergabestelle hat im Nachfolgeverfahren im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV (2016) alle Unternehmen, die sich im offenen Verfahren mit einem Angebot beteiligt haben, erneut zum Angebot aufgefordert. Das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV (2016) wird in dieser Bekanntmachung über vergebenen Auftrag unter Bezugnahme zur Auftragsbekanntmachung 2020/S 095-226510 veröffentlicht.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 102/4500024513
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Hochdurchsatzsequenzierer
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Illumina GmbH
Postanschrift: Zepplinstraße
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.Illumina.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 921848.73 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 921738.66 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Telefon: +49 341977-1402📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Telefon: +49 341977-1402📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 251-629438 (2020-12-22)