Die Universität Regensburg (Auftraggeber) plant am Institut für Experimentelle und Angewandte Physik die Beschaffung eines neuen, betriebsfertigen Tieftemperatur-Hochfeld-Magnetresonanzspektrometers inklusive optischem Zugang zum Studium von Spin-Bahn Kopplungseffekten in Dünnschicht-Festkörperproben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochfeld EPR-Magnetresonanzspektrometer
2020PGE000001
Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Regensburg (Auftraggeber) plant am Institut für Experimentelle und Angewandte Physik die Beschaffung eines neuen, betriebsfertigen...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Regensburg (Auftraggeber) plant am Institut für Experimentelle und Angewandte Physik die Beschaffung eines neuen, betriebsfertigen Tieftemperatur-Hochfeld-Magnetresonanzspektrometers inklusive optischem Zugang zum Studium von Spin-Bahn Kopplungseffekten in Dünnschicht-Festkörperproben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf, Installation und Inbetriebnahme eines Hochfeld EPR-Magnetresonanzspektrometers” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-24
10:00 📅
“Das Verfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen mangelnder Finanzierbarkeit aufgehoben. Trotz sorgfältiger Schätzung des Auftragswertes kann kein...”
Das Verfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen mangelnder Finanzierbarkeit aufgehoben. Trotz sorgfältiger Schätzung des Auftragswertes kann kein Angebot bezuschlagt werden, da die zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung nicht ausreichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 058-138600 (2020-03-20)