Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
—— 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung, Auftragsgegenstand,
— Auftraggeber (der Referenz),
— Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt,
— Anschrift (des Referenzgebers),
— Ansprechpartner (des Referenzgebers),
— Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Angabe, welche vertragliche Bindung besteht,
— Angabe, ob es sich um einen Mietvertrag handelt,
— Angabe, ob das Hochleistungsprintsystem mindestens 1 Schwarz-weiß-Printsystem(e) und mindestens 1 Vollfarbprintsystem(e) umfasst,
— Angabe, ob Full-Service Vertrag inklusive ist,
— Angabe, ob die Bedienung durch eine einheitliche Software erfolgt,
— Angabe des Vertragszeitraums,
— Angabe, ob der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärungen zur Eignung — NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sonstige Unterlagen:
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend),
— Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend),
— Definition der Voraussetzungen/ Leistungsfähigkeit der PC’s für die einwandfreie Nutzung der angebotenen Software (vgl. Formblatt),
— technische Datenblätter des Herstellers für die einzelnen Systeme incl. Software und Endverarbeitung in deutscher Sprache, aus dem die Erfüllung der vorgegebenen Mindestkriterien hervorgeht (Größenangaben, Ausstattung, technische Angaben, usw.),
— vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sicherheits- und Umweltdatenblätter für die angebotenen Geräte,
— vorhandene Zertifikate oder Nachweise für die Geräte (Bspw. GS, CE, Fogra).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen;
— Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen;
— Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation).
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.