Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Höchstauflösendes Rasterelektronenmikroskop
20-082
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Höchstauflösendes Rasterelektronenmikroskop mit energiedisperser Röntgenspektroskopie.”
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart, Zentrum für Angewandte Quantentechnologien (ZAQuant)
Allmandring 13
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Zentrum für Angewandte Quantentechnologien (ZAQuant) wird im Rahmen eines nach Art. 91b GG geförderten Projekts am Allmandring 13 auf dem Campus...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Zentrum für Angewandte Quantentechnologien (ZAQuant) wird im Rahmen eines nach Art. 91b GG geförderten Projekts am Allmandring 13 auf dem Campus Vaihingen ein Neubau errrichtet.
Ziel der Forschungsarbeiten im „Zentrum für Angewandte Quantentechnologie (ZAQuant)“ ist, neuartige Quantensensoren zu entwickeln, um wegweisende Fortschritte in Empfindlichkeit, Spezifizität in der Sensorik zu erreichen. Die Sensoren sollen dabei jüngst entwickelte Prinzipien der Quantenphysik und der Nanophotonik nutzen und miteinander kombinieren.
Siehe die Vorgaben im Leistungsverzeichnis Anhang 2.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Ausführungsfrist: in Absprache,
Späteste Lieferung 10 bis 12 Wochen nach Auftragserteilung
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität...”
Zusätzliche Informationen
Ausführungsfrist: in Absprache,
Späteste Lieferung 10 bis 12 Wochen nach Auftragserteilung
Die Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart (Anhang 3) geregelt. Eine Vorauszahlung muss mittels selbstschuldnerischer Bankbürgschaft abgesichert sein. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß Bewerbungsbedinungen 20-082 sowie dem
Leistungsverzeichnis 20-082 Anhang 2” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDAH2.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 107-258761 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 500 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Zentrum für Angewandte Quantentechnologien (ZAQuant) wird im Rahmen eines nach Art. 91b GG geförderten Projekts am Allmandring 13 auf dem Campus...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Zentrum für Angewandte Quantentechnologien (ZAQuant) wird im Rahmen eines nach Art. 91b GG geförderten Projekts am Allmandring 13 auf dem Campus Vaihingen ein Neubau errichtet.
Ziel der Forschungsarbeiten im „Zentrum für Angewandte Quantentechnologie (ZAQuant)“ ist, neuartige Quantensensoren zu entwickeln, um wegweisende Fortschritte in Empfindlichkeit, Spezifizität in der Sensorik zu erreichen. Die Sensoren sollen dabei jüngst entwickelte Prinzipien der Quantenphysik und der Nanophotonik nutzen und miteinander kombinieren.
Siehe die Vorgaben im Leistungsverzeichnis Anhang 2.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 107-258761
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20-082
Titel: Höchstauflösendes Rasterelektronenmikroskop
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Carl Zeiss Microscopy GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss Straße 22
Postort: Oberkochen
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der...”
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDJ1E
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 180-434161 (2020-09-11)