Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann.
Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein.
Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 C in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2200 C in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2200 C muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein.
Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen.
Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochtemperaturschutzgasofen
005-2019/FGK
Produkte/Dienstleistungen: Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und Öfen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann.
Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein.
Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 C in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2200 C in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2200 C muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein.
Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen.
Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öfen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Westerwaldkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe – Glas/Keramik-GmbH
Heinrich-Meister-Str. 2 56203 Höhr-Grenzhausen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann.
Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein.
Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 C in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2 200 C in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2 200 C muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein.
Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen.
Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Infrastrukturmaßnahme Aufbereitungstechnik und Thermische Prozesstechnik für innovative Hochleistungskeramiken (Antragsnummer 84003246)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ziel des Infrastrukturprojektes ist die Erweiterung der Anlagen im Bereich Aufbereitungstechnik und thermische Prozesstechnik. Projekthintergrund sind die...”
Zusätzliche Informationen
Ziel des Infrastrukturprojektes ist die Erweiterung der Anlagen im Bereich Aufbereitungstechnik und thermische Prozesstechnik. Projekthintergrund sind die gestiegenen Anforderungen, die von der Wirtschaft an das FGK gestellt werden und die damit verbundene Erwartungshaltung an eine moderne und leistungsstarke apparative Ausstattung für innovative Entwicklungsarbeiten. Die Infrastrukturmaßnahme fokussiert die Erfüllung der technischen Anforderungen im Bereich der Hochleistungskeramik (Arbeitsgruppe Prozess- und Anwendungstechnik Keramik; Arbeitsgruppe Optokeramik und Photokatalyse) und geht so mit der Strategie 2020 des FGK einher.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung/Auftragsdurchführung welche als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt sind:
— mind. 3 Referenzen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Eignung/Auftragsdurchführung welche als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt sind:
— mind. 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen an Hochschulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen aus den vergangenen Jahren 2017 – heute
— Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Erklärung für nicht PQ Unternehmen
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bieter, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)
— -Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung 01 und/oder 03 zum LTTG)
Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweis ein Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot einen dementsprechenden Nachweis ein.
Hinweis Tariftreue:
Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 1.12.2010 wird folgendes vereinbart.
a) Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet.
b) Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3-6 des Landestariftreuegesetz oder den Insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10 % der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
c) Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des FGK ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik- GmbH, 56203 Höhr-Grenzhausen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Befugte Personen: Dr. Nadja Kratz, Prof. Dr. Jan Werner; Einsicht der elektronischen Angebote über elektronische Vergabeplattform”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind...”
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieterweist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
Elektronische Kommunikation
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMY5LN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234📞
E-Mail: vergabekammer@mwvlw.rlp.de📧
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 125-305714 (2020-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-21) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Hochtemperaturschutzgasofens
Anzubieten ist ein kompletter Hochtemperaturschutzgasofen zum Sintern keramischer Werkstoffe bei hoher Temperatur inklusive Ofen, Heizsystem, Vakuumpumpe und aller Hoch-/Niederdruckgasleitungen bis zu den Gasentnahmestellen (Wandanschlüsse), sowie einer vollautomatischen programmierbaren Steuerung, sodass die Anlage ohne Aufsicht betrieben werden kann.
Das Gerät muss mit einem Computer für die Bedienung der Anlage und zur Erfassung und Auswertung der während des Prozesses ermittelten Messgrößen ausgestattet sein. Die Steuerung der Anlage muss über eine hochqualitative SPS verfügen, deren Programmierung vor Beginn des Prozesses mit Hilfe des zuvor genannten Computers geschieht. Es müssen Programmänderungen während eines laufenden Zyklus möglich sein.
Es muss eine Sintertemperatur Tmax von mindestens 2 800 C in dem Prozessgas Argon und zusätzlich Temperaturen von mindestens 2 200 C in dem Prozessgas Stickstoff bei Atmosphärendruck möglich sein. Eine Sintertemperatur von mindestens 2200 C muss auch in Vakuum (< 5*10-2 mbar) erreicht werden können. Darüber hinaus muss in einem Ofenprozess eine kombinierte Gas-/Vakuumbehandlung realisierbar sein.
Zur Kühlung steht ein Kühlaggregat im Haus zur Verfügung. Die Notkühlung ist mit Stadtwasser vorgesehen.
Neben den beschriebenen Aggregaten, sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 203 400 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH
Heinrich-Meister-Str. 2
56203 Höhr-Grenzhausen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Reaktionsgasversorgung für H2 Automatik: Der Ofen sollte auch unter Wasserstoffatmosphäre betrieben werden können”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,67 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Alle Anlagenteile, die keiner Bedienung bedürfen, sind in geschlossener Bauweise (Abdeckungen aus rostfreiem Stahl) anzubieten”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Das Design und die Abmaße der Anlage sollen an den Labor-/Technikumsbetrieb angepasst sein. Kompaktes Design ist wünschenswert.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Das Heizsystem sollte mit einer Sauerstoffpartialdruck-Messsonde ausgestattet sein.”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Vakuum sollte einstellbar sein (Sollwertvorgabe und Aufzeichnung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Die Zuführung der Prozessgase sollte anlagenseitig realisiert werden und über die Programmierung auswählbar sein”
Preis (Gewichtung): 60 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 125-305714
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: M20662-4373
Titel: IBT-Projekt-Nummer P200023
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBT.InfraBioTech GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213212582
Postanschrift: Am St. Niclas Schacht 13
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mittelsachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 203 400 💰
“– Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
– Alle geforderten Unterlagen sind...”
– Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
– Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
– Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
– Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieterweist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
. Elektronische Kommunikation
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMY58M
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 231-568556 (2020-11-21)