Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023. Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben. Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen: — maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung; — maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung; — motormanueller Holzeinschlag und Rückung; — Rückung nach Regieeinschlag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: LAFO-2020-0092
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung;
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung;
— motormanueller Holzeinschlag und Rückung;
— Rückung nach Regieeinschlag.
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung;
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung;
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2023-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-446731
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung;
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung;
— motormanueller Holzeinschlag und Rückung;
— Rückung nach Regieeinschlag.
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Wettbewerbes zur Vergabe der Einzelaufträge eine Beschränkung der Vergabe von 2 Einzelaufträgen je Bieter vor.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1: Maschineller Holzeinschlag mit dem Raupenharvester (Stehendentnahme) und anschließende Rückung ca. 5 000 fm/Jahr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fachlos 1: Maschineller Holzeinschlag mit dem Raupenharvester (Stehendentnahme) und anschließende Rückung ca. 5 000 fm/Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt die Rahmenvereinbarung einmal um 12 Monate zu verlängern. Die Leistungserbringung endet somit spätestens am 31. Dezember 2024.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2: maschineller Holzeinschlag mit Harvester und anschließende Rückung ca. 3 700 fm/Jahr
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fachlos 2: maschineller Holzeinschlag mit Harvester und anschließende Rückung ca. 3 700 fm/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 3: motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung ca. 3 000 fm/Jahr
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Fachlos 3: motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung ca. 3 000 fm/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Fachlos 4: Rückung nach Regieeinschlag ca. 11 500 fm/Jahr
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Fachlos 4: Rückung nach Regieeinschlag ca. 11 500 fm/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FoA Rothemühl der Landesforst M-V AöR
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n;
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation Befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde;
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt;
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen;
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig;
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden;
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweis möglich;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweis möglich;
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien;
— Der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie 2 Referenzen von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1);
— Der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie 2 Referenzen von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in Schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) Aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die Entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in Schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) Aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die Entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§ 45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§ 45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 10,07 Euro (brutto) zu zahlen;
— Die Leistungserbringung soll unter Einhaltung der ILOKernarbeitsnormenerfolgen;
— Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind;
— Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind;
— Der Bieter verpflichtet sich vor Ort im Wald mindestens 2 Personen zu stellen, die zum Absetzen eines Notrufes in Deutscher Sprache in der Lage sind und die benachrichtigten Rettungskräfte in deutscher Sprache zum Unfallort leiten können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt;
— die Vergabestelle empfiehlt dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. §160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. §160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Quelle: OJS 2020/S 185-446731 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung,
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung,
— motormanueller Holzeinschlag und Rückung,
— Rückung nach Regieeinschlag.
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
Die Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Absatz 4 VgV ist ein zweistufiges Verfahren, das insbesondere dann in Betracht kommt, wenn der tatsächliche Bedarf noch nicht konkret bekannt ist. Auf dieser ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung im Wege eines der zulässigen Vergabeverfahren – hier: Offenes Verfahren – geschlossen.
Auf der zweiten Stufe werden auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge im einfachen Wettbewerb unter den Rahmenvereinbarungspartnern vergeben.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung,
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung,
— motormanueller Holzeinschlag und Rückung,
— Rückung nach Regieeinschlag.
Gesamtwert des Auftrags: 1 380 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Forstamt Rothemühl beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 4.1.2021 bis 31.12.2023.
— maschineller Holzeinschlag mit Raupenharvester (Stehendentnahme) und Rückung,
— maschineller Holzeinschlag mit Harvester und Rückung,
— motormanueller Holzeinschlag und Rückung,
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2: maschineller Holzeinschlag mit Harvester und anschließende Rückung ca. 3 700 fm/Jahr.
Kurze Beschreibung:
Fachlos 2: maschineller Holzeinschlag mit Harvester und anschließende Rückung ca. 3 700 fm/Jahr
Fachlos 3: motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung ca. 3 000 fm/Jahr