Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis 5 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden bis zu max. 3 Referenzen für „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume“ und bis zu max. 3 Referenzen über die „Projektentwicklung eines Wohnungsbaus“ berücksichtigt.
Bis zu 3 Referenzen „Planungsleistungen Gebäude und Innenräume“ werden jeweils wie folgt bewertet:
— Kriterium „Zeitpunkt Fertigstellung“.
Fertigstellung ab 1.1.2015: 1 Punkt
Fertigstellung zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2016: 2 Punkte
Fertigstellung ab 1.1.2017: 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
— Kriterium „Bauvolumen“.
Unter 4 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 1 Punkt
4 Mio. EUR brutto bis 5 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 2 Punkte
Über 5 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
— Kriterium „Gebäudeart“.
Wohnungsbau: 1 Punkt
Pflegeheim (optional zzgl. Wohnungsbau): 2 Punkte
Pflegeheim mit pflegeaffiner Ergänzung z. B. betreutes Wohnen (optional zzgl. Wohnungsbau): 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
— Kriterium „Auszeichnung (Architektur) im Rahmen eines Wettbewerbs“.
Auszeichnung (Architektur) im Rahmen eines Wettbewerbs: 1 Punkt
Max. erreichbare Punktzahl: 3 Punkte
Weiterhin werden bis zu 3 Referenzen „Projektentwicklung eines Wohnungsbauprojektes“ wie folgt bewertet:
— Kriterium „Zeitpunkt Fertigstellung“.
Fertigstellung ab 1.1.2015: 1 Punkt
Fertigstellung zwischen dem 1.1.2016 bis 31.12.2016: 2 Punkte
Fertigstellung ab 1.1.2017: 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
— Kriterium „Investitionsvolumen“.
Unter 4 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 1 Punkt
4 Mio. EUR brutto bis 5 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 2 Punkte
Über 5 Mio. EUR brutto anrechenbare Kosten (KG 200-500): 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
— Kriterium „Gebäudeart“.
Wohnungsbau: 1 Punkt
Pflegeheim (optional zzgl. Wohnungsbau): 2 Punkte
Pflegeheim mit pflegeaffiner Ergänzung z. B. betreutes Wohnen (optional zzgl. Wohnungsbau): 3 Punkte
Max. erreichbare Punktzahl: 9 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz im Bereich „Projektentwicklung Wohnungs- und Pflegeheimbau“ (späterer Fertigstellungszeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Fertigstellungszeitpunkten entscheidet das Los.