Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sach- und Vermögensschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis;
—— für Personenschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Beginn der Leistungserbringung vorgelegt wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2).
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3).
— Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1).
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2).
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.3).
— Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.4).
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Eignungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet (Beispiel):
Niederer Zielerfüllungsgrad = Minimalpunktzahl (0 Pkte.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt. bei Maximalpunktzahl 15)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
Im Einzelnen bedeutet dies bei der Bewertung der wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Niederer Zielerfüllungsgrad (0) = Eigenkapitalquote im Schnitt <10 % in der Periode
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5) = Eigenkapitalquote im Schnitt >10 % und <30 % in der Periode
Hoher Zielerfüllungsgrad (10) = Eigenkapitalquote im Schnitt >30 % in der Periode;
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (B3.2)
Niederer Zielerfüllungsgrad (0) = schwache Bonität
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5) = mittlere bis gute Bonität
Hoher Zielerfüllungsgrad (10) = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität;
— Umsatzentwicklung (B3.3)
Niederer Zielerfüllungsgrad (0) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad (5) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend;
— Mitarbeiterentwicklung (B3.4)
Niederer Zielerfüllungsgrad (0) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad (5) = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend.