HSU/Hanseaten – Kaserne: Neubau Gebäude 44 + 51

Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland

Schlüsselfertiger Neubau von 2 Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt 2 gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m geplant.
Der Standort liegt entlang einer internen Zufahrtstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek, die parallel zu der Stoltenstraße verläuft.
Die Erschließung der Baufelder erfolgt über die Stoltenstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft östlich der Baufelder befinden sich Einfamilienhaussiedlungen.
Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1.8.2022 vorgesehen.
Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-25 Auftragsbekanntmachung
2020-03-26 Ergänzende Angaben
2020-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Studentenwohnheime
Referenznummer: 20 E 0071
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau von 2 Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt 2 gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m Der Standort liegt entlang einer internen Zufahrtstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek, die parallel zu der Stoltenstraße verläuft. Die Erschließung der Baufelder erfolgt über die Stoltenstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft östlich der Baufelder befinden sich Einfamilienhaussiedlungen. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1.8.2022 vorgesehen. Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Studentenwohnheime 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesbauabteilung Hamburg, in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland
Postanschrift: Nagelsweg 47
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11255485 🌏
E-Mail: vergabestelle@bba.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427921200 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D438918218 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Datum des Beginns: 2020-05-11 📅
Datum des Endes: 2022-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-096132
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau von 2 Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt 2 gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m
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Der Standort liegt entlang einer internen Zufahrtstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek, die parallel zu der Stoltenstraße verläuft.
Die Erschließung der Baufelder erfolgt über die Stoltenstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft östlich der Baufelder befinden sich Einfamilienhaussiedlungen.
Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1.8.2022 vorgesehen.
Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Gegenstand dieser Ausschreibung zur schlüsselfertige Errichtung der Unterkünfte sind alle Leistungen, die zur Inbetriebnahme der Unterkünfte erforderlich sind („schlüsselfertig“), einschließlich Gründung und Erschließung (Ver- und Entsorgung) bis zu definierten Übergabepunkten für Medien.
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Die beiden Unterkunftsgebäude sind baugleich, gespiegelt über die Giebelseite, um Synergien bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme zu schaffen.
Bei den geplanten Neubauten handelt es sich um 2 nicht unterkellerte Unterkunftsgebäude mit jeweils 4 Geschossen und Walmdach.
Die Gebäude passen sich mit ihrer Kubatur und Erscheinungsbild den umgebenden Gebäuden an und erhalten eine gestaltete, horizontal gegliederte Fassade mit Klinkern, mit übereinander liegenden Holz-Aluminium- Fenstern und Metall-Glas-Elementen in den Eingangsbereichen.
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Wesentliche Bestandteile der Gebäude sind:
— Unterkunftsräume,
— Lerngruppenräume mit Teeküchen und
— Räume für die technische Gebäudeausrüstung.
Die Gebäude werden in das liegenschaftseigene Netz hinsichtlich der Ver- und Entsorgung integriert. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang enthält die funktionale Leistungsbeschreibung.
Eine genaue Beschreibung der Bauleistung erhalten Sie über die eVergabe-Plattform im Informationsmemorandum.
Die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 64 Hamburgische Bauordnung wird durch den Auftraggeber vor Beauftragung eingeholt.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A bleibt vorbehalten, bis zu 3 dem Grundentwurf entsprechende weitere Gebäude in jeweils dem den ausgeschriebenen Gebäuden vergleichbarem Umfang an den mit diesem Vergabeverfahren ausgewählten Vertragspartner im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu beauftragen.
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Weitere Angaben zu Optionen enthalten die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
22119 Hamburg
Hanseatenkaserne/Helmut-Schmidt-Universität
Stoltenstraße 13

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
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— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
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PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
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PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise;
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Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von
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Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges – ein Formblatt ist im Angebotsunterlagen enthalten) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
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TL2. Fünf erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (schlüsselfertiger Neubau von Unterkünften/Wohngebäuden/Hotels/Studierendenwohnheimen mit vergleichbarer Größe [BGF > 5 000 m
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Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Mindeststandards: Zu TL2: Mindestens 5 Referenzen, davon mindestens 3 mit Klinkerfassade.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nagelsweg 47
20097 Hamburg
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder bevollmächtigte Personen zum Eröffnungsverfahren zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D438918218 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesbauabteilung Hamburg, Kommunikation nur über bi-medien
Kontaktperson: Bundesbauabteilung Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: https://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
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Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D438918218 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
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2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 27.03.2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
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3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
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4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden;
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5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
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6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 041-096132 (2020-02-25)
Ergänzende Angaben (2020-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau von zwei Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt zwei gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m Der Standort liegt entlang einer internen Zufahrtstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek, die parallel zu der Stoltenstraße verläuft. Die Erschließung der Baufelder erfolgt über die Stoltenstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft östlich der Baufelder befinden sich Einfamilienhaussiedlungen. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1. August 2022 vorgesehen. Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 064-152236
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 041-096132
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau von zwei Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt zwei gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m
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Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1. August 2022 vorgesehen.
Quelle: OJS 2020/S 064-152236 (2020-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schlüsselfertiger Neubau von 2 Studierendenunterkünften in der Hanseatenkaserne (Helmut-Schmidt- Universität) Auf der Liegenschaft Hanseatenkaserne (HAK) ist der schlüsselfertige Neubau von insgesamt 2 gestalterisch und qualitativ hochwertigen Unterkunftsgebäuden für die Unterbringung von Studierenden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg mit einer BGF über beide Gebäude von insgesamt ca. 5 000 m Der Standort liegt entlang einer internen Zufahrtstraße im Bezirk Hamburg-Wandsbek, die parallel zu der Stoltenstraße verläuft. Die Erschließung der Baufelder erfolgt über die Stoltenstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft östlich der Baufelder befinden sich Einfamilienhaussiedlungen. Der Baubeginn ist voraussichtlich für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Die Fertigstellung der beiden Gebäude für den Bezug durch die Nutzer ist für den 1. August 2022 vorgesehen. Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung.
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Gesamtwert des Auftrags: 12098428.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 169-408467
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu Optionen zur Beauftragung weiterer Gebäude siehe Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung.
Gegenstand dieser Ausschreibung zur schlüsselfertige Errichtung der Unterkünfte sind alle Leistungen, die zur Inbetriebnahme der Unterkünfte erforderlich sind („schlüsselfertig"), einschließlich Gründung und Erschließung (Ver- und Entsorgung) bis zu definierten Übergabepunkten für Medien.
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— Unterkunftsräume;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-23 📅
Name: Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenhorst 6
Postort: Stemwede
Postleitzahl: 32351
Land: Deutschland 🇩🇪
Minden-Lübbecke 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12098428.72 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 169-408467 (2020-08-27)