Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung des Unternehmens (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen und Benennung des Standorts, der die Leistung erbringt).
Angabe über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
— Gesamtkapazität: 5 to KH-Wäsche pro 8-h- Schicht;
— Freie Kapazität im Durchschnitt: 1 to KH-Wäsche pro Tag.
Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Vorlage von mindestens 2 aktuellen Referenzen vergleichbarer Leistungen bzgl. Wäscheversorgung für das Gesundheitswesen.
Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zurzeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens.
Folgende Kriterien müssen die vorgelegten Referenzen erfüllen:
— Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung vorgesehen ist;
— die Referenzen sind vom Kunden zu bestätigen;
— der Referenzgeber ist zufrieden oder sehr zufrieden mit der erbrachten Leistung;
— Einrichtungen mit jeweils mindestens 150 Betten.
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium.
JEs ist ein Havariekonzept nach folgender Maßgabe vorzulegen:
— Vorlage von mindestens 2 Kooperationsvereinbarungen mit Wäschereien für Krankenauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall des Auftragnehmers übernehmen;
— aktueller Nachweis Einhaltung der RKI-Richtlinie Krankenhauswäsche (bspw. RAL GZ 992/2).