Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, zwischen Rogätz und Bertingen. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die bestehende Deichanlage gemäß der aktuellen Vorschriften und Richtlinien saniert. Ziel ist der DIN-gerechte Aufbau des Deiches zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2,7 km. Diese Vergabe betrifft die baugrundtechnische Überwachung der Bauausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“HWSB Treueldeich km 0,0 — 2,3 — Fremdüberwachung Erdbau (FÜ Erdbau)
20/N/0310/OB”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Kurze Beschreibung:
“Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, zwischen Rogätz und Bertingen. Im Rahmen der Umsetzung der...”
Kurze Beschreibung
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, zwischen Rogätz und Bertingen. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt wird die bestehende Deichanlage gemäß der aktuellen Vorschriften und Richtlinien saniert. Ziel ist der DIN-gerechte Aufbau des Deiches zur Gewährleistung der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall. Die Baumaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2,7 km. Diese Vergabe betrifft die baugrundtechnische Überwachung der Bauausführung.
1️⃣
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rogätz und Bertingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Fremdüberwachung Erdbau nach ZTV-W 205, Feldarbeiten, Laborarbeiten, Ingenieurleistungen, weitere Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis (LV).” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Aktenzeichen 6201 20 0000 06
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in das Berufsregister (IHK, Handwerkskammer),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregistereintragung.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bescheinigung in Steuersachen,
— Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.” Bedingungen für die Teilnahme
— Es bestehen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen):
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise zur Eignung (Qualifikationen und Referenzen):
— Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z. B. Urkunde);
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung im Bereich der genannten Leistungen (z. B. Lebenslauf);
— Praxiserfahrungen/Referenzen mit/für Baustellen im Bereich Hochwasserschutz (Deichneubau, Deichsanierung).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle, siehe I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. + 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 194-469250 (2020-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 39577.50 💰
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Aktenzeichen 6201 20 0000 06.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 194-469250
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20/N/0310/OB
Titel: HWSB Treueldeich km 0,0 — 2,3 — Fremdüberwachung Erdbau (FÜ Erdbau)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Grundbau und Umwelttechnik mbH
Postanschrift: In den Ungleichen 3
Postort: Sülzetal
Postleitzahl: 39171
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Börde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39577.50 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 248-618098 (2020-12-16)